vivikev hat geschrieben:also wenn Gefahr in Verzug ist und ich als EFK und Konzessionsträger die Anlage still lege bin ich sogar berechtigt!
Dann lies den Vertrag mit dem NB besser erst mal durch.
Abschalten darf man genau genommen nur, wenn es auf das Netz des NB einen Einfluss hätte, als Rückeinspeisung, fehlende Kompensation und ähnliche Dinge.
Eigentlich wäre es deine Pflicht gewesen, den NB über diese Umstände unverzüglich zu informieren und dem NB die Wahl zu lassen. Ferner den Betreiber der Anlage über diese Mängel hinzuweisen, nicht mündlich sondern schriftlich.
Das eigenmächtige Handeln beruhigt zwar das eigene Gewissen, und man fühlt sich vielleicht besser, jedoch kann es für den Arbeitgeber schon ein paar Forderungen geben, der NB kann entgangene Erlöse einfordern, der Anlagenbetreiber den Nutzungsausfall sich entschädigen lassen.
Habt ihr denn keine Schulung / Unterweisung vom NB erhalten, wir müssen das jedes Jahr fürs Mittelspannungsnetz auf neue wiederholt anhören. Es kann natürlich sein, das wir vom NB besonders wegen der Mittelspannung immer wieder hingewiesen werden, was darf man, was nicht.
Jedoch wäre es auch für kleinere Betriebe nicht schlecht, außer einer VDE als Regel gibt es auch Gesetze, wie das BGB usw, welche hier zu Anwendung kommen können.
Gut die Sache ist für euch gelaufen, es bleibt für euch zu hoffen, das hier keine RA ins Spiel kommen, sonst würde es deinen Arbeitgeber einen Batzen Kohle kosten. Ich lasse mir aus Erfahrung lieber alles schriftlich geben, auch vom NB, vor ich solche Schritte wagen würde.