Seite 1 von 1

Arbeitgeber ohne Eintragung

Verfasst: Do 24. Jul 2014, 20:25
von Tinus
Hi Kollegen,

ich habe mal ein Problem, vielleicht können ja welche von euch weiter helfen.

Also ich bin zur Zeit bei meinem Arbeitgeber, trotz entsprechender Meisterqualifikation, nicht als Meister angestellt. Daran war auch vor dem auftreten meines Problems nichts auszusetzen (hatte seine Gründe). Neben mir ist zumindest den
Nun stellte sich jedenfalls aber heraus, dass mein Arbeitgeber nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist und auch nicht im Installateurverzeichnis eingetragen ist. Die Gründe hierfür sind vielfältig, jedenfalls meiner Meinung nach nicht wirklich bewusst ausgelassen und darum geht es auch nicht.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Da ich ja als qualifizierter Meister dort arbeite (wenn auch nicht mit Meisterposition), wie verhält es sich da mit den Veranwortlichkeiten im Bezug auf...

    ...den geringe qualifizierten Elektrogesellen und meiner verpflichtung seine arbeiten zu kontrollieren?
    ...den Schutz der Kunden bei Fehlern?
    ...die ganzen BG-Regeln?

Es geht mir kurzum einfach drum, ob ich aufgrund meiner qualifizierung doch ein wenig mehr verantwortlich bin per Vorschrift und/oder Gesetz, als ein Geselle. So nach dem Motto: Ab den Moment wo ich von dieser nicht vorhandenen Eintragung wusste, hätte ich aufgrund der Qualifizierung handeln müssen und den Arbeitgeber drüber aufklären müssen und bis zu einer offiziellen Eintragung entsprechende Arbeiten verweigern müssen.

Würde gerne dazu auch nicht nut Meinungen wissen, gern auch entsprechende Vorschriften oder Gesetze genannt bekommen. Definitiv ist es eine Sache, die mein Arbeitgeber sehr zügig ändern muss. Hoffe ihr könnt mir da weiter helfen :)

Gruß,
Tinus

Re: Arbeitgeber ohne Eintragung

Verfasst: Fr 25. Jul 2014, 18:59
von Knöpfchen
Ist ja ne tolle geschichte,frag ich mich wie er dann beim versorger zähler bekommt.Ist denn der boss selber meister nicht eingetragen ,oder ist da evtl. noch einer im hintergrund auf 400€ basis der als meister eingetragen ist.normal sagen die bestimmungen aus nav pagraph 13 wer an den e. Anlagen arbeitet muß beim versorger eine zulassung haben ,und die wiederrum geht nur über eine eintragung in der handwerkskammer,was zur folge hat ,derjenige ist meister.Ist eigentlich ganz klar geregelt.Evtl. kommen die unterschriften von einer befreundeten firma ,ist nicht zulässig .Dabei kann die firma die zulassung verlieren.Dann gibt es noch das witwenrecht ,wenn der inhaber eingetragen war hat die witwe 1 jahr zeit ,für einen nachfolger.Dann ist aber immer noch eine eintragung vorhanden.Ich frage mich durch welchen umstand du das erfahren hast.Auf jeden fall wer auch immer für die firma als meister eingetragen ist ,ist dann automatisch der betriebsleiter mit voller verantwortung.Laß von dir hören wie es denn weitergeht ,oder was dabei rauskommt.

[ Gepostet via Mobiltelefon ] Bild

Re: Arbeitgeber ohne Eintragung

Verfasst: Di 29. Jul 2014, 12:29
von ich-bins
Tinus hat geschrieben:
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Da ich ja als qualifizierter Meister dort arbeite (wenn auch nicht mit Meisterposition), wie verhält es sich da mit den Veranwortlichkeiten im Bezug auf...

    ...den geringe qualifizierten Elektrogesellen und meiner verpflichtung seine arbeiten zu kontrollieren?
    ...den Schutz der Kunden bei Fehlern?
    ...die ganzen BG-Regeln?


Sofern man dafür nicht angestellt ist, hat man keine Verantwortung, und wenn es der Arbeitgeber nicht wünscht, auch keine Befugnis.

Aber es stellt sich doch eher die Frage, wie Du darauf kommst, das dein Arbeitgeber nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist, obwohl es sich um eine handwerkliche Tätigkeit handelt.
Es gibt ja denkbar mehrere Konstellationen, handelt es sich vielleicht nur um eine Filiale einer größeren Firma?
Damit könnte es durchaus denkbar sein, das der Hauptsitz bei einer anderen HWK einen Meister gemeldet hat.
Natürlich stellt sich auch eine andere Frage, welche Tätigkeiten werden denn wirklich in der Firma verrichtet?

Re: Arbeitgeber ohne Eintragung

Verfasst: Do 31. Jul 2014, 15:14
von sprudeltrinker
Kuriose Geschichte.

Interessant finde ich, dass solche Fragen immer von Teilnehmern mit Meistertitel gestellt werden.
Wenn ich mich nicht irre ist Handwerksrecht einer der Ausbildungsinhalte.

Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen,
um die Sache beurteilen zu können müsste man mehr Informationen haben.

Re: Arbeitgeber ohne Eintragung

Verfasst: Di 12. Aug 2014, 00:11
von ac dc master
na den seh zu das du eine andere Arbeitsstelle findest !

aber zu dem was uns vorliegt. es sind nur mutmassungen von uns zu treffen warum und weswegen dein Chef nicht eingetragen ist. wie schon erwähnt, ohne einen titel kriegst du keinen zähler.
es sei den, du kannst auf grund deiner gesellenjahre und Erfahrung durch aus ohne titel eine Firma führen und auch ausbilden. dazu gehört aber jede menge Erfahrung und wissen. und so was gibt es nur in Ausnahmefällen.

zu deiner arbeit !!!! egal ob meister, Techniker oder einfacher geselle. du bist immer für deine arbeiten und Ausführung der Tätigkeit verantwortlich !!! da spielt titel, quali, und Erfahrung keine rolle. du alleine bist für die Ausführung und Tätigkeit deiner abeit verantwortlich. und wenn du gerade als meister in einer gesellenposition arbeitest, solltest du gerade deine Verantwortung und arbeit so ausführen das sie richtig und sicher ist. egal was da dein Chef dir erzählt wie er es gerne haben möchte. was er will,soll er selbst machen und verantworten aber nicht du !!!!

tipp: mach deine arbeit so wie du sie für richtig hälst und das sie mit der VDE oder norm im Einklang steht. wenn was passiert, tritt man zuerst an den Chef heran. danach an den der die arbeit ausgeführt hat. und der steht für das gerade was er aufgebaut und installiert hat.

z.b.: Chef sagt das es mit dem verdrehen der beiden drähte schon so geht mit etwas Isolierband.
du stehst da und sagst dir das es mit einer wago, lüsterklemme oder mit einer duliklemme besser wäre. es liegt immer an dir ! wie gesagt, es ist nur ein Beispiel !!!!!!!!!!!!!