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Meister-BAföG wird noch attraktiver!

Verfasst: Di 10. Nov 2015, 22:20
von g1000
Mitte Oktober 2015 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf für die Novelle des „Meister-BAföG“ beschlossen. Demnach soll das neu gefasste Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) zahlreiche Modernisierungen und Leistungsverbesserungen enthalten.
Zum 1. August 2016 steigen die maximalen Unterhaltsbeiträge beim Meister-BAföG:

    - für Alleinstehende von 697,00 Euro auf 768,00 Euro/Monat
    - für Alleinerziehende von 907,00 Euro auf 1.003,00 Euro/Monat
    - Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag. Er steigt von 113 auf 130 Euro /Monat.
    - für Verheiratete mit 1 Kind von 1.122 Euro auf 1.238 Euro /Monat
    - für Verheiratete mit 2 Kindern von 1.332 Euro auf 1.473 Euro/Monat
    - Der Zuschussanteil zum Unterhaltsbeitrag wird auf 47 Prozent angehoben.
    - Der Vermögensfreibetrag steigt von 35.800 Euro auf 45.000 Euro.
    - Die Einkommensfreibeträge wurden mit der 25. BAföG-Novelle erhöht: für die Fortbildungsteilnehmer sind ab dem 01.08.2015 290 Euro/Monat frei (bisher 255 Euro)
    - Die Beiträge zu Lehrgangs- und Prüfungskosten steigen von 10.200 auf maximal 15.000 Euro.
    - Außerdem steigen die Zuschussanteile, die Vermögensfreibeträge, die Beiträge für Lehrgangs- und Prüfungskosten und für das "Meisterstück".
    - Der Erfolgsbonus für das Bestehen der Abschlussprüfung wird erhöht: künftig werden 30 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen.

Grundsätzlich besteht die Förderung zum Teil aus Zuschüssen und zum Teil aus Darlehen.
Bund und Länder stellen in den nächsten Jahren bis zu 55 Millionen Euro jährlich zusätzlich bereit.

Alle im Text vorhandenen Angaben zu Euro-Beträgen und Prozentangaben sind ohne Gewähr!

Quelle: Bundesregierung