Hallo zusammen,
ich hab da eine Frage: Welche Geräteprüfungen sind in einem Verein vorgeschrieben?
Folgendes Szenario: Ein Verein betreibt eine kleine Werkstatt in der Vereinsmitglieder in Eigenverantwortung arbeiten können. Manche Geräte gehören dem Verein, andere einzelnen Mitgliedern, die diese Geräte dem Verein zur Verfügung stellen.
Müssen diese Geräte regelmäßig geprüft werden? Der Verein hat keine kommerziellen Absichten und erwirtschaftet mit den Geräten keinen Gewinn.
Wenn eine Prüfung notwendig ist (woraus leitet sich diese Notwendigkeit ab?), wer darf sie durchführen?
Was ändert sich, wenn die Geräte auch von Dritten (Nichtmitgliedern) genutzt werden?
Im gleichen Zusammenhang hab ich noch eine zweite Frage: Wie sieht es aus, wenn Mitglieder vorhandene Geräte umbauen oder eigene Geräte bauen und betreiben wollen?
Es wird ja oft behauptet, dass man im privaten Umfeld quasi "alles darf". Das halte ich zumindest versicherungstechnisch für äußerst problematisch. Ich glaube auch, dass diese "Freiheit" in dem Moment endet, in dem jemand anderes als der Hersteller/Erbauer mit dem Gerät arbeitet - ich weiß aber nicht, ob es wirklich so ist.
Ich weiß, dass ihr hier keine Rechtsberatung anbieten könnt - das möchte ich auch gar nicht. Ich würde mich schon freuen, wenn ihr mich in die richtige Richtung weiterverweisen und mir entsprechende Verordnungen/Gesetztestexte nennen könntet.
Vielen Dank schonmal,
sfx
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Geräteprüfungen im Vereinsumfeld
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Nur so kann sichergestellt werden, dass die jeweils geltenden Vorschriften nach DIN VDE eingehalten werden.
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Re: Geräteprüfungen im Vereinsumfeld
Beitragvon süd_elektrik » Do 10. Jul 2014, 12:05
Servus,
evtl. hilft Dir das, wenn du sowas auf eine ehrenamtlichen Verein etc. überträgst: Ohne Haftungsausschluß wäre das in derartigen no-profit-Anwnedungne sicher nicht gegangen.
Hier das mein ich:
return false;">http://germering.feg.de/RepairCafe/faq/
return false;">http://www.repaircafes-darmstadt.de/index.php/hausordnung
Unabhängig davon ist man immer im Verein auf der sicheren Seite, wenn maeine vereinseignen Geräte prüft/prüfen läßt. Es verkürzt und versachlicht im Schadensfall jegliche juristische Diskussion.
evtl. hilft Dir das, wenn du sowas auf eine ehrenamtlichen Verein etc. überträgst: Ohne Haftungsausschluß wäre das in derartigen no-profit-Anwnedungne sicher nicht gegangen.
Hier das mein ich:
return false;">http://germering.feg.de/RepairCafe/faq/
return false;">http://www.repaircafes-darmstadt.de/index.php/hausordnung
Unabhängig davon ist man immer im Verein auf der sicheren Seite, wenn maeine vereinseignen Geräte prüft/prüfen läßt. Es verkürzt und versachlicht im Schadensfall jegliche juristische Diskussion.
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Re: Geräteprüfungen im Vereinsumfeld
Beitragvon ac dc master » Mo 4. Aug 2014, 00:08
das ist völlig egal wer was wo für wenn und wie.
richtig ist das alles geprüft wird, auch die geräte die nur für den verein zur verfügung gestellt werden.
angenommen du würdest nur die vereinsgeräte prüfen und die wären ok. ein verinesmitglied nimmt aber ein gerät was von einem anderen Vereinsmitglied zur verfügung getsllt wird und bekommt ein tötlichen Stromschlag. mit der aus rede das es nicht vereinswerkzeug wäre macht den richter nicht glücklicher. alle oder man muß deutlich und klar das regeln. was privat läuft ist ein anderes Thema. wenn aber viele menschen unterschiedliche geräte nützen können, läuft jeder der Gefahr, ein unsachgemäßigtes gerät in die Hand zu bekommen.
richtig ist das alles geprüft wird, auch die geräte die nur für den verein zur verfügung gestellt werden.
angenommen du würdest nur die vereinsgeräte prüfen und die wären ok. ein verinesmitglied nimmt aber ein gerät was von einem anderen Vereinsmitglied zur verfügung getsllt wird und bekommt ein tötlichen Stromschlag. mit der aus rede das es nicht vereinswerkzeug wäre macht den richter nicht glücklicher. alle oder man muß deutlich und klar das regeln. was privat läuft ist ein anderes Thema. wenn aber viele menschen unterschiedliche geräte nützen können, läuft jeder der Gefahr, ein unsachgemäßigtes gerät in die Hand zu bekommen.
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