Geräteprüfungen im Vereinsumfeld
Verfasst: Mo 7. Jul 2014, 06:23
Hallo zusammen,
ich hab da eine Frage: Welche Geräteprüfungen sind in einem Verein vorgeschrieben?
Folgendes Szenario: Ein Verein betreibt eine kleine Werkstatt in der Vereinsmitglieder in Eigenverantwortung arbeiten können. Manche Geräte gehören dem Verein, andere einzelnen Mitgliedern, die diese Geräte dem Verein zur Verfügung stellen.
Müssen diese Geräte regelmäßig geprüft werden? Der Verein hat keine kommerziellen Absichten und erwirtschaftet mit den Geräten keinen Gewinn.
Wenn eine Prüfung notwendig ist (woraus leitet sich diese Notwendigkeit ab?), wer darf sie durchführen?
Was ändert sich, wenn die Geräte auch von Dritten (Nichtmitgliedern) genutzt werden?
Im gleichen Zusammenhang hab ich noch eine zweite Frage: Wie sieht es aus, wenn Mitglieder vorhandene Geräte umbauen oder eigene Geräte bauen und betreiben wollen?
Es wird ja oft behauptet, dass man im privaten Umfeld quasi "alles darf". Das halte ich zumindest versicherungstechnisch für äußerst problematisch. Ich glaube auch, dass diese "Freiheit" in dem Moment endet, in dem jemand anderes als der Hersteller/Erbauer mit dem Gerät arbeitet - ich weiß aber nicht, ob es wirklich so ist.
Ich weiß, dass ihr hier keine Rechtsberatung anbieten könnt - das möchte ich auch gar nicht. Ich würde mich schon freuen, wenn ihr mich in die richtige Richtung weiterverweisen und mir entsprechende Verordnungen/Gesetztestexte nennen könntet.
Vielen Dank schonmal,
sfx
ich hab da eine Frage: Welche Geräteprüfungen sind in einem Verein vorgeschrieben?
Folgendes Szenario: Ein Verein betreibt eine kleine Werkstatt in der Vereinsmitglieder in Eigenverantwortung arbeiten können. Manche Geräte gehören dem Verein, andere einzelnen Mitgliedern, die diese Geräte dem Verein zur Verfügung stellen.
Müssen diese Geräte regelmäßig geprüft werden? Der Verein hat keine kommerziellen Absichten und erwirtschaftet mit den Geräten keinen Gewinn.
Wenn eine Prüfung notwendig ist (woraus leitet sich diese Notwendigkeit ab?), wer darf sie durchführen?
Was ändert sich, wenn die Geräte auch von Dritten (Nichtmitgliedern) genutzt werden?
Im gleichen Zusammenhang hab ich noch eine zweite Frage: Wie sieht es aus, wenn Mitglieder vorhandene Geräte umbauen oder eigene Geräte bauen und betreiben wollen?
Es wird ja oft behauptet, dass man im privaten Umfeld quasi "alles darf". Das halte ich zumindest versicherungstechnisch für äußerst problematisch. Ich glaube auch, dass diese "Freiheit" in dem Moment endet, in dem jemand anderes als der Hersteller/Erbauer mit dem Gerät arbeitet - ich weiß aber nicht, ob es wirklich so ist.
Ich weiß, dass ihr hier keine Rechtsberatung anbieten könnt - das möchte ich auch gar nicht. Ich würde mich schon freuen, wenn ihr mich in die richtige Richtung weiterverweisen und mir entsprechende Verordnungen/Gesetztestexte nennen könntet.
Vielen Dank schonmal,
sfx