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kein RCD für fest angeschlossene Frequenzumrichter?

Verfasst: Mi 22. Okt 2014, 20:11
von Toddybaer
Hallo,

Fest angeschlossene Betriebsmittel müssen ja nicht zwangsläufig mit einem RCD geschützt werden.
Wenn jetzt ein fest angeschlossenes Gerät mit FU mit einem RCD Typ A geschützt ist, MUSS dieser dann zwingend gegen einen RCD Typ B ausgetauscht werden? Vorrasgesetzt das der Schutz durch automatische Abschaltung auch durch die vorhandenen Leitungsschutzschalter bzw Schmelzsicherungen und entsprechender Schrleifenimpedanz sichergestellt ist.

Argumentatioon des Auftraggebers: Da der Schutz durch autmatische Abschaltung durch die Sicherungen und der Schleifenimedanz gegeben ist, und auf Grund des Festanschlusses ein RCD nicht zwingend vorgeschrieben ist, ist der vorhandene RCD lediglich ein zusätzlicher Schutz und muss daher nicht ausgetauscht werden.
Oder ich solll den RCD ausbauen und die Leitungen halt mit Reihenklemmen durchverbinden.

Was nun, RCD lassen? RCD ausbauen? RCD austauschen? Und wenn austauschen, wo steht das.
Ich persönlich würde den RCD ja austauschen--- nur müsste ich dann schlüssig darlegen warum dies nun zwingend ntwendig ist

Re: kein RCD für fest angeschlossene Frequenzumrichter?

Verfasst: Do 23. Okt 2014, 08:05
von Siplex
Hallo Toddybaer,

meiner Meinung nach gibt es für die RCD´s keine Nachrüstpflicht von demher würde ich das ganze so belassen. Denn wenn du den RCD ausbaust, dann veränderst du ja in diesem Sinne die Maschine und ich weiss nicht ob das so gewollt ist. Nicht dass dir später da der Hersteller einen Strick daraus dreht, weil irgendein Schutzmechanismus dadurch aufgehoben wurde...

Sinnvoll wäre es dennoch, sich mal mit dem Hersteller in Verbindung zu setzten und zu schauen was dieser zu der Thematik sagt. Wenn dir der Hersteller schriftlich was geben kann, dass ein Typ B verbaut werden sollte, dann kann der Kunde eigentlich auch relativ wenig dagegen sagen.

Gruß
Siplex

Re: kein RCD für fest angeschlossene Frequenzumrichter?

Verfasst: Do 23. Okt 2014, 13:47
von ich-bins
Der RCD Typ A hat auf jeden Fall keinen Wert,
als Anhaltspunkt wäre hier die VDE 0100 530.
Oder in dem Dokument ist es ganz gut beschrieben:
return false;">http://www.bossert-weissinger.de/pdf/allstrom_handbuch_web.pdf

Es ist immer ein Spagat zwischen Sicherheit und wirtschaftlicher Interessen des Auftraggebers.

Re: kein RCD für fest angeschlossene Frequenzumrichter?

Verfasst: Do 23. Okt 2014, 21:33
von Toddybaer
Also,

es ist eine Maschiene ausgetauscht worden.
Die alte Maschine hatte Motoren die mit Gleichstrom betrieben wurden, wegen der Drehzahlregelung.
Die neue Maschine hat jetzt Drehstrommotoren und entsprechende FU´s.
Alte Maschine wurde zusätzlich durch einen RCD Typ A in der vorgeschalteten UV geschützt.
Zuleitung ist ein 4x25/16 Absicherung 63A gl. Schleifenimedanz passt auch. Gerät ist fest angeschlossen.
Hersteller Angaben zur neuen Maschine:
Wenn die VDE Vorschriften vor Ort einen RCD fordern, dann einen RCD Typ B mit Auslösestrom sounsoviel mA.
Wenn die Maschine in einer feuergefährdeten Betriebsstätte stehen würde, wäre ja ein RCD vorgeschrieben, steht sie aber nicht.
Bei einer Prüfung müsste ja auch beurteilt werden, ob die Geräte richtig ausgewählt sind. Ein Typ A ist aber für einen FU nicht geeignet. Altternative ist hier aber das Ausbauen, da ja nicht zwingend ein RCD vorgeschrieben ist.
Ein Ausbauen wäre meiner Meinung nach aber ein Schritt in die unsicherere Richtung.

MFG Thorsten

Re: kein RCD für fest angeschlossene Frequenzumrichter?

Verfasst: Fr 24. Okt 2014, 06:13
von sl3vin
Also hast du doch schon die Antwort die du hören wolltest :-)

Re: kein RCD für fest angeschlossene Frequenzumrichter?

Verfasst: Sa 25. Okt 2014, 11:10
von ich-bins
Was bringt bei der neuen Maschine mit FU ein RCD Typ A?
Entweder raus, oder den Beitreiber überzeugen, das der RCD ausgetauscht werden muss.
Im Verhältnis zu den Anschaffungskosten der Maschine fällt ein Typ B RCD auch nicht mehr ins Gewicht.

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Re: kein RCD für fest angeschlossene Frequenzumrichter?

Verfasst: Do 30. Okt 2014, 19:56
von Toddybaer
Hallo,

ich hätte gerne eine Vorschrift aus der herausgeht das vor einem FU zwingend ein RCD Typ B vorzusehen ist.

Wäre die Maschine in einem fergefärdeten Bereich, dann wurde daraus ja eine Forderung nach eiem RCD herrühren.

Das Einzige was mir einfällt ist, das Geräte entspprechende der zuerwartenden Bedingungen sicher funktionieren müssen. Also bei FU muss der RCD einen gleichstroomförmigen Fehlerstrom sicher abschalten können. Aber dann könnte man den RCD ja auch einfach gegen Reihenklemmen austauschen.... Und das wiederum geht mir irgendwie gegen den Strich...

MFG Thorsten

Re: kein RCD für fest angeschlossene Frequenzumrichter?

Verfasst: Do 30. Okt 2014, 20:39
von ich-bins
Eine klare VDE Vorschrift das man bei einem fest angeschlossen FU einen RCD verwenden muss, kann ich nicht nennen.
Jedoch ist der RCD Typ A definitiv in der VDE als nicht geeignet genannt, also müsste man genau genommen eben den Typ gegen Reihenklemmen tauschen.

Re: kein RCD für fest angeschlossene Frequenzumrichter?

Verfasst: Do 30. Okt 2014, 20:57
von Knöpfchen
Der Fi Typ A muß auf jeden Fall raus.Dieser wird auf Dauer von der angeschlossenen Maschine mit Fu funktionslos und löst nicht mehr aus.Ob die neue Masch.dann über einen mit Fi Typ B versorgt wird ist deine Entscheidung.Die Überlegung ist doch folgende : Die alte Maschine wurde über einen Fi angeschlossen,dafür muß es doch Gründe gegeben haben ,die bei der neuen ja nicht aufgehoben sein können.Überlege mal ob ein sicherer Betrieb ohne Fi gegeben ist.

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Re: kein RCD für fest angeschlossene Frequenzumrichter?

Verfasst: Do 30. Okt 2014, 21:18
von Toddybaer
Also meiner Meinung nach

Der RCD Ty A würde erst funktionslos, wenn ein gleichstromförmiger Fehlerstroom fließen würde.
Andere Fehlerströme würde der RCD weiterhin abschalten, vorrausgesetzt er ist nicht durch Gleichstroomförmige Fehlerströme vorbelastet und sein Eisenkern in Sättigung...

Daher hebt ein RCD Typ A den SChutzpegel schon... irgendwie

MFG Thorsten