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UV erneuern

Verfasst: Mi 15. Okt 2014, 14:37
von Gmorane
Servus an alle,
ich möchte aus Platz gründen die UV im Haus meiner Mutter erneuern!
Da der "Haus und Hof" Elektriker dort viel "geknorzt" hat.

Jetzt meine Frage, darf ich das einfach so machen?
Stromzähler müsste bei der Sache natürlich abgeklemmt werden!
Oder kann ich einfach die NHs rausziehen und von nem Kumpel der seinen Sicherheitsschein hat wieder verblompen lassen?

Grüße

Re: UV erneuern

Verfasst: Mi 15. Okt 2014, 20:42
von sl3vin
Wenn du nicht mal weißt ob Sicherungen ziehen reicht dann empfehle ich dir von der UV die Finger zu lassen.

Re: UV erneuern

Verfasst: Mi 15. Okt 2014, 20:46
von Gmorane
Mir geht es um die Rechtslage.

Und nicht darum ob ich ne UV zusammen basteln kann.

[ Gepostet via Mobiltelefon ] Bild

Re: UV erneuern

Verfasst: Do 16. Okt 2014, 06:55
von sprudeltrinker
Die Rechtslage sagt: "Nein"

Solltest du als Elektriker eigentlich wissen.

Auch dein Freund mit "Sicherheitsschein" wird dir nicht helfen können.

Ein Sicherheitsschein reicht nicht aus.

Ist aber auch Thema der Ausbildung. :roll:

TIP: Beauftrage einen Elektrofachmann mit den Arbeiten.
Am besten einen, der defekte Steckdosen auch austauscht (siehe anderer Post des TE) :o

Re: UV erneuern

Verfasst: Do 16. Okt 2014, 11:29
von Gmorane
Der "Freund" ist ausgebildeter Elektromeister...

Also frage ich mich gerade warum er den Zähler nicht wieder angeklemmen und verblompen darf.
Er ist Selbstständig und führt seinen Fachbetrieb nun mehrere Jahre.

Vll hat diese Information zum Threadanfang gefehlt ´:D

Re: UV erneuern

Verfasst: Do 16. Okt 2014, 18:57
von sl3vin
Dann frag doch gleich deinen Freund nach der Rechtslage anstatt hier zu Posten und Tage auf eine Antwort zu warten

Re: UV erneuern

Verfasst: Fr 17. Okt 2014, 22:43
von ich-bins
Gmorane hat geschrieben:Also frage ich mich gerade warum er den Zähler nicht wieder angeklemmen und verblompen darf.
Er ist Selbstständig und führt seinen Fachbetrieb nun mehrere Jahre.

Wenn dein Freund beim NB als Installateur eingetragen ist darf es das, allerdings muss er auch seinen Kopf hinhalten, das die Anlage entsprechend der Richtlinien gebaut ist.
Nur hätte ich wohl wenig Lust für einen Bekannten mich Blindlings ins Gefängnis zu begeben, vor allem welche Ausbildung hast Du?

Warum ich das Frage, geht auf deinen Eingangspost hinaus:
ich möchte aus Platz gründen die UV im Haus meiner Mutter erneuern!
Da der "Haus und Hof" Elektriker dort viel "geknorzt" hat.


Zum einen ist ein nicht gerade ein gutes Zeichen, einen Kollegen als Pfuscher darzustellen, und dann selbst die lapidare Frage zu stellen, welche in der NAV, TAB und VDE ARN einfach nachzulesen wäre.
Vor allem solltest Du dir Gedanken machen, ob Du auch die entsprechenden Messungen vom können her kannst und auch die entsprechenden Messgeräte hast.

Re: UV erneuern

Verfasst: Sa 18. Okt 2014, 14:55
von Gmorane
ich-bins hat geschrieben:....vor allem welche Ausbildung hast Du?


Ich habe vor ein paar Jahren mal eine Ausbildung zum Betriebselektroniker gemacht.

Zum einen ist ein nicht gerade ein gutes Zeichen, einen Kollegen als Pfuscher darzustellen, und dann selbst die lapidare Frage zu stellen...


Das war kein "Kollege", sondern eine ungelernte Person für die mein Elternteil ein haufen Geld bezahlt hat.
Ich stelle hier die Frage um es einfach richtig zu machen! Die Zeit spielt erstmal keinen Faktor, da meine Mum erstmal die Schnauze voll hat.



Was ich bisher aus der TAB entnehmen konnte :

4. Plombenverschlüsse

Anlagenteile, in denen nicht gemessene elektrische Energie fließt, werden plombier-
bar ausgeführt.
Dies gilt auch f ür Anlagenteile, die aus tariflichen Gr ünden unter Plombenverschluß
genommen werden.
Plombenverschlüsse des VNB werden nur mit dessen Zustimmung geöffnet. Hat die-
ser eine allgemeine Zustimmung für das öffnen von Plombenverschl üssen erteilt, so
gilt das hierf ür festgelegte Verfahren.

Bei Gefahr dürfen die Plomben ohne Zustimmung des VNB entfernt werden.

Haupt- und Sicherungsstempel (Stempelmarken oder Plomben) der geeichten oder
beglaubigten Zähl- und Messeinrichtungen dürfen nach den eichrechtlichen Bestim-
mungen weder entfernt noch beschädigt werden.

TAB Hessen Stand 2002


Da ich als "Fachkraft" die Gefährdung von Menschenleben hier als "nicht sicher" einstufen kann (kein Berührungsschutz an zugänglichen Bauteilen, nicht abgedeckte Leitungsführende Schienen am RCD, kein Abdeckung der gesamten UV bzw es fehlt eine komplette Tür), "dürfte" ich in diesem moment die Plombe ja offiziell entfernen!

Aber mal was anderes, wenn ich den zählerplatz erstmal so belasse und nur die komplette "Kundenanlage" umbaue, sprich alles nach dem Zähler und der Fehlerschutzeinrichtung, ist es mir doch "frei" belassen wie ich den Aufbau und Anordnung der UV gestalte. (?)

Re: UV erneuern

Verfasst: Mo 20. Okt 2014, 13:18
von sprudeltrinker
Du "darfst" sicherstellen, dass niemand an der Unterverteilung zu schaden kommt.
(Als "Fachkraft" bist du dazu sogar verpflichtet!)

Also Elektriker deines Vertrauens anrufen und UV erneuern lassen.

Haben jetzt aber schon mehrere Kollegen hier geschrieben.
Ich weiß nicht welche Antwort du erwartest.
Die Auszüge aus der TAB hast du falsch verstanden. :roll:


Weiterer Lösungsvorschlag:

Du wendest dich schriftlich an deinen Energieversorger und schilderst ihm den Sachverhalt wie hier im Forum.

In etwa so:
"...........da ich als Elektrofachkraft die elektrische Anlage meiner Mama als lebensgefährlich einstufe, sehe ich mich gezwungen Ihre Plomben am Hausanschlusskasten zu öffnen. Sie haben ja in der TAB geschrieben ich darf das wenn es gefährlich ist. Die elektrische Anlage werde ich danach "Zusammenbasteln", ich habe ja mal irgendwann Elektriker gelernt. Mein Kumpel hat einen Sicherheitsschein und will mir die Anlage dann später ungesehen wieder verplomben.
Braucht euch also keine Sorgen machen"


:think:



Dein VNB kann dir auf Anfrage bestimmt behilflich sein.

Bitte sei so nett und poste dann das Antwortschreiben im Forum. :lol:


Also nochmal: BITTE RUF EINEN ELEKTRIKER AN !!!