Hallo Zusammen,
folgende Situation:
Ein Kunde hat in seinem EFH einen neuen HAK - 25mm² Zuleitung, 63A NHs.
Im Zählerplatz sind SLS E35.
Aufgrund Sanierung der Wohnung möchte er auf einen 24kw Durchlauferhitzer umsteigen.
Diesen müsste ich ja mit 35A absichern.
Um die Selektivität zu gewährleisten würde das ja rein Theoretisch bedeuten -> SLS gegen E63A tauschen. und HAK mit 125A absichern.
Das erscheint mir aber definitiv zu hoch.
Nach DIN 18015 ergibt das auch keinen Sinn.
Dort ist die Hausanschlussicherung für 1 Wohnung mit Warmwasseraufbereitung mit 63A angegeben.
Ein Fachkollege, auch Elektromeister war sich auch etwas unsicher sagte aber er würde versuchen:
-Die Zuleitung zum DLE für 35 A vorbereiten (höchstwahrscheinlich ein 5x6mm²) aber mit 3x25 A absichern
-Die SLS am Zählerplatz gegen 40 A tauschen (UV-Zuleitung)
-und im HAK dann theoretisch 63 A belassen
-beim Netzbetreiber per ANA eine Leistungserhöhung beantragen und dabei den DLE anzeigen
(ein direktes Formular für die DLE Genehmigungsanfrage habe ich nirgends gefunden...)
Wie seht ihr das?
Vielen Dank im Voraus,
Lg
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Selektive Absicherung mit Durchlauferhitzer
Fragen und Informationen zu den technischen Anschlussbedingungen im Niederspannungsnetz
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Re: Selektive Absicherung mit Durchlauferhitzer
Beitragvon Jaguar » Mi 8. Jul 2020, 20:10
Hallo,
ein 24KW Durchlauferhitzer hat normalerweise 3Heizdrähte die zwischen den Leitern (Phasen) arbeiten. Jeder Leiter wird bei 400V und 8KW je Leiter mit
20A belastet. Es kann also problemlos bei der bestehenden Installation mit 25A abgesichert werden.
Die Absicherung von HAK und Zählerplatz muß nicht geändert werden. Ob das EVU eine Anmeldung für den Durchlauferhitzer fordert weiß ich nicht.
Es kann höchstens eine Lastabschaltung bei zum Beispiel Nachtstrom erforderlich sein, damit Nachtspeicheröfen und Durchlauferhitzer nicht parallel
in Betrieb sein können.
Viel Erfolg bei der Realisierung
ein 24KW Durchlauferhitzer hat normalerweise 3Heizdrähte die zwischen den Leitern (Phasen) arbeiten. Jeder Leiter wird bei 400V und 8KW je Leiter mit
20A belastet. Es kann also problemlos bei der bestehenden Installation mit 25A abgesichert werden.
Die Absicherung von HAK und Zählerplatz muß nicht geändert werden. Ob das EVU eine Anmeldung für den Durchlauferhitzer fordert weiß ich nicht.
Es kann höchstens eine Lastabschaltung bei zum Beispiel Nachtstrom erforderlich sein, damit Nachtspeicheröfen und Durchlauferhitzer nicht parallel
in Betrieb sein können.
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Re: Selektive Absicherung mit Durchlauferhitzer
Beitragvon Kniemand » Mo 13. Jul 2020, 07:14
Hallo,
würde ich gern machen, aber woher entnimmst du bitte diese Informationen?
Im Handbuch des Herstellers steht Absicherung 35A, damit wäre die Sache klar?
Ich habe auch bei diversen anderen Herstellern nachgeschaut, bei allen 24kw Geräten steht 35A Absicherung, außer bei denen welche geregelt sind, sprich wo man die Leistung runter stellen kann. Aufgrund der vielen Entnahmestellen, ist dies dort aber nicht gewünscht.
Ich tendiere fast dazu:
- den DLE mit 35A Schmelzsicherungen abzusichern
- den Selektiven Leitungsschutzschalter gegen einen E50 zu tauschen -> die 50A reichen aufgrund der Gleichzeitigkeit für die Anlage
- HAK Absicherung auf 63A belassen -> damit ist der Anschlusswert der Anlage gem. DIN 18015.
(Der Selektivitätsfaktor 1,6 ist zwar zwischen DLE -> SLS -> HAK nicht durchgängig gegeben, aber zwischen DLE und HAK)
Sollte doch so passen oder?
Mfg
Hallo,
ein 24KW Durchlauferhitzer hat normalerweise 3Heizdrähte die zwischen den Leitern (Phasen) arbeiten. Jeder Leiter wird bei 400V und 8KW je Leiter mit
20A belastet. Es kann also problemlos bei der bestehenden Installation mit 25A abgesichert werden.
würde ich gern machen, aber woher entnimmst du bitte diese Informationen?
Im Handbuch des Herstellers steht Absicherung 35A, damit wäre die Sache klar?
Ich habe auch bei diversen anderen Herstellern nachgeschaut, bei allen 24kw Geräten steht 35A Absicherung, außer bei denen welche geregelt sind, sprich wo man die Leistung runter stellen kann. Aufgrund der vielen Entnahmestellen, ist dies dort aber nicht gewünscht.
Ich tendiere fast dazu:
- den DLE mit 35A Schmelzsicherungen abzusichern
- den Selektiven Leitungsschutzschalter gegen einen E50 zu tauschen -> die 50A reichen aufgrund der Gleichzeitigkeit für die Anlage
- HAK Absicherung auf 63A belassen -> damit ist der Anschlusswert der Anlage gem. DIN 18015.
(Der Selektivitätsfaktor 1,6 ist zwar zwischen DLE -> SLS -> HAK nicht durchgängig gegeben, aber zwischen DLE und HAK)
Sollte doch so passen oder?
Mfg
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Re: Selektive Absicherung mit Durchlauferhitzer
Beitragvon Knöpfchen » Mo 13. Jul 2020, 07:53
Passen wird es, jedoch SLS 50 A bedeutet Verdrahtung statt der üblichen 10 gegen 16 Quadraht austauschen .Komplett.
Gegebenenfalls ist ein Fi mit 40A Nennstrom auch noch gegen Überlast zu schützen oder gegen einen mit 63A zu tauschen.
Gegebenenfalls ist ein Fi mit 40A Nennstrom auch noch gegen Überlast zu schützen oder gegen einen mit 63A zu tauschen.
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Re: Selektive Absicherung mit Durchlauferhitzer
Beitragvon Knöpfchen » Di 14. Jul 2020, 08:00
Wenn der Versorger deine Umbauten als Erweiterung einstuft ( was sehr wahrscheinlich ist )muß dann auch die Zähleranlage den neuesten Vorschriften entsprechen.
Wegen neu veplombung mußt eine Meldung schreiben.
Mit Überspannungsschutz ,APZ—Feld und natürlich alles auf TNC—S Netz.
Sowie 300 mm Anschlußraum unter und über dem Zähler .
Wegen neu veplombung mußt eine Meldung schreiben.
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Re: Selektive Absicherung mit Durchlauferhitzer
Beitragvon Kniemand » Di 14. Jul 2020, 10:47
Knöpfchen hat geschrieben:Wenn der Versorger deine Umbauten als Erweiterung einstuft ( was sehr wahrscheinlich ist )muß dann auch die Zähleranlage den neuesten Vorschriften entsprechen.
Wegen neu veplombung mußt eine Meldung schreiben.
Mit Überspannungsschutz ,APZ—Feld und natürlich alles auf TNC—S Netz.
Sowie 300 mm Anschlußraum unter und über dem Zähler .
Das habe ich dem Kunden jetzt angeraten und er hat auch zugestimmt.
Einzige Problem, der Standort des alten Zählerplatzes in dem Haus ist im Flur.
Beim Mehrfamilienhaus würde ich jetzt sagen im Treppenhaus eine Niesche davor bauen, damit das ganze nach Landesbauordnung in Ordnung ist.
Ist das bei einem Flur im Einfamilienhaus auch notwendig?
Dort ist auch eine kleine Treppe die in den Dachboden führt.
-> laut Musterbauordnung würde ich ganz klar sagen nein -> da Gebäudeklasse 1 keinen notwendigen Flur bieten muss.
-> In der Landesbauordnung ist finde ich die Reglung, dass Gebäudeklasse 1 keinen notwendigen Flur bieten muss aber nicht, wie verhält sich das ?
EDIT
ok, ich habe es, etwas versteckt, in der Landesbauordnung gefunden:
"Notwendige Flure sind nicht erforderlich in Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2."
Damit hat sich das Thema gelöst.
Danke für eure Ratschläge.
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