Zum 1. August 2016 steigen die maximalen Unterhaltsbeiträge beim Meister-BAföG:
- - für Alleinstehende von 697,00 Euro auf 768,00 Euro/Monat
- für Alleinerziehende von 907,00 Euro auf 1.003,00 Euro/Monat
- Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag. Er steigt von 113 auf 130 Euro /Monat.
- für Verheiratete mit 1 Kind von 1.122 Euro auf 1.238 Euro /Monat
- für Verheiratete mit 2 Kindern von 1.332 Euro auf 1.473 Euro/Monat
- Der Zuschussanteil zum Unterhaltsbeitrag wird auf 47 Prozent angehoben.
- Der Vermögensfreibetrag steigt von 35.800 Euro auf 45.000 Euro.
- Die Einkommensfreibeträge wurden mit der 25. BAföG-Novelle erhöht: für die Fortbildungsteilnehmer sind ab dem 01.08.2015 290 Euro/Monat frei (bisher 255 Euro)
- Die Beiträge zu Lehrgangs- und Prüfungskosten steigen von 10.200 auf maximal 15.000 Euro.
- Außerdem steigen die Zuschussanteile, die Vermögensfreibeträge, die Beiträge für Lehrgangs- und Prüfungskosten und für das "Meisterstück".
- Der Erfolgsbonus für das Bestehen der Abschlussprüfung wird erhöht: künftig werden 30 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen.
Bund und Länder stellen in den nächsten Jahren bis zu 55 Millionen Euro jährlich zusätzlich bereit.
Alle im Text vorhandenen Angaben zu Euro-Beträgen und Prozentangaben sind ohne Gewähr!
Quelle: Bundesregierung
