Einigung zum Solarpaket 1 - Diese Neuerungen könnten bereits im April in Kraft treten

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Einigung zum Solarpaket 1 - Diese Neuerungen könnten bereits im April in Kraft treten

Beitrag von elektromeister »

Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Regierungsfraktionen haben sich auf die Reform des Klimaschutzgesetzes und ein Solarpaket geeinigt. Hier ist ein kleiner Überblick dazu.


Dachanlagen

Die Bundesregierung hat sich auf eine höhere Vergütung für Photovoltaik-Anlagen geeinigt. Die Strompreise sollen für Anlagen ab 40 Kilowatt Leistung um 1,5 Cent pro Kilowattstunde steigen. Aber nur bis 750 Kilowatt. Denn ab dieser Grenze müssen die Dachanlagen wieder an den Ausschreibungen teilnehmen. Nach dem EEG liegt die Grenze bei einem Megawatt. Die Regierung reagiert auf die gestiegenen Bau- und Kapitalkosten. Bei anderen Anlagengrößen wird die Einspeisevergütung vorerst nicht angepasst.

Die 100-Kilowatt-Grenze soll bei der verpflichtenden Direktvermarktung aufgehoben werden. Betreiber größerer Anlagen mit Eigenverbrauch können dann ihre Reststrommengen ohne Vergütung ins Netz einspeisen, wenn sie sich keinen Direktvermarkter suchen. Außerdem können Solarmodule aus Photovoltaik-Dachanlagen bald ohne Verlust des EEG-Vergütungsanspruchs ausgetauscht werden. Bisher war das nur für Photovoltaik-Freiflächenanlagen möglich.

Mit dem „Solarpaket 1“ wird die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung neu aufgenommen. Außerdem soll Mieterstrom künftig auch gefördert werden, wenn sich die Photovoltaik-Anlagen für die Versorgung von Mietern in Mehrfamilienhäusern auf Nebengebäuden befinden. Dies können Gewerbegebäude oder auch Garagen sein.

Stecker-Solar-Geräte
Das „Solarpaket 1“ erleichtert die Anmeldung von Photovoltaik-Balkonanlagen. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister (abgekürzt MaStR) reicht aus. Der Netzbetreiber muss nicht mehr informiert werden. Außerdem darf der Zähler bei der Inbetriebnahme auch rückwärts laufen. Die Betreiber müssen nicht mehr warten, bis der Netzbetreiber den Zähler tauscht. Auch weiterhin ist der Anschluss von Anlagen bis 2000 Watt Modulleistung enthalten. Die Einspeisung am Wechselrichter ist auf 800 Watt begrenzt. Außerdem werden Stecker-Solar-Geräte bei der Berechnung der Einspeisevergütung nicht mit anderen Photovoltaik-Anlagen am selben Standort verrechnet.

Speicher
Die Parteien haben vereinbart, dass Speicher künftig auch Netzstrom laden dürfen. Dabei soll es ein Stufenmodell für die Messtechnik und Abrechnung geben. Aktuell ist der Multi-use-Einsatz von Speichern nur sehr begrenzt möglich.

Einheitliche Netzanschlussbedingungen geplant
Mit dem „Solarpaket 1“ soll auch ein Prozess gestartet werden, um die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) bundesweit zu vereinheitlichen. Aktuell sind die Netzanschlussbedingungen von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich. Auch die Regeln für den Anschluss von Anlagen mit 10,8 bis 30 Kilowatt Leistung sollen einfacher werden. Für Anlagen bis 100 Kilowatt sind ähnliche Regeln geplant.
MfG G1000
Man muss die Welt nicht verstehen, man muss sich nur darin zurechtfinden.
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