Hallo.
Ich bin als Prüfer für Ortsfeste Anlagen unterwegs.
Jetzt habe ich hier einen Kunden, der darauf besteht bestimmte RCD nicht aus zu lösen, da dort Server, Datenschränke und Lichtsteuerungen angeschlossen sind wo von keiner weiß wie sie wieder angehen oder ob da eine USV vorgeschaltet ist.
Da es sich mal wieder um eine Wiederholungsprüfung ohne vorheriges Prüfprotokoll handelt, wäre ich der Überzeugung das ich alles komplett Prüfen muss um die Sicherheit gewährleisten zu können.
Ist es zulässig nicht alle RCD zu prüfen?
Meines Wissens ist es das nicht.
Wie kann ich das in der Dokumentation ordentlich vermerken?
Vielleicht hat ja jemand eine Idee dazu.
Wiederholungsprüfung RCD Auslösen
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A-Sternberg
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- felixthecat
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Re: Wiederholungsprüfung RCD Auslösen
Hallo und willkommen A-Sternberg,
du befindest dich hier in einer typischen Prüfsituation, in der Sicherheit und Betriebskontinuität abgewogen werden müssen.
Die rechtliche Grundlage ist klar: RCDs müssen im Rahmen einer Wiederholungsprüfung geprüft werden, um die Anforderungen der DIN VDE 0105-100 und der DGUV Vorschrift 3 zu erfüllen. Allerdings musst du auch der Betrieb der Anlagen berücksichtigen, wenn der Kunde verlangt, dass bestimmte RCDs nicht ausgelöst werden sollen.
Ich würde in deinem Fall wie folgt vorgehen:
1. Rechtliche Grundlage: Prüfung ist Pflicht
Laut DIN VDE 0105-100 müssen alle Schutzeinrichtungen (einschließlich RCDs) im Rahmen einer Wiederholungsprüfung getestet werden, um deren Funktionalität sicherzustellen.
DGUV Vorschrift 3 schreibt ebenfalls die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel vor. Eine Ausnahme von der Prüfung ist nur zulässig, wenn der Kunde schriftlich die Verantwortung übernimmt.
2. Vorgehensweise bei verweigerter Prüfung
Wenn der Kunde darauf besteht, dass bestimmte RCDs nicht ausgelöst werden, dokumentiere dies sorgfältig:
Gesprächsprotokoll: Dokumentiere schriftlich, dass der Kunde die Prüfung bestimmter RCDs ablehnt und die Verantwortung dafür übernimmt.
Risikohinweis: Weise den Kunden darauf hin, dass durch die unterlassene Prüfung die Betriebssicherheit nicht mehr vollständig gewährleistet ist und dass dies im Widerspruch zu den anerkannten Regeln der Technik steht.
Vermerk im Prüfbericht: Notiere die betroffenen RCDs (z. B. Standort, Typ, Stromkreis).
Fügen Sie den Hinweis hinzu: "Die Prüfung der folgenden RCDs wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden nicht durchgeführt. Dies entspricht nicht den Anforderungen der DIN VDE 0105-100 und DGUV Vorschrift 3. Der Betreiber übernimmt die Verantwortung für eventuelle Sicherheitsrisiken."
du befindest dich hier in einer typischen Prüfsituation, in der Sicherheit und Betriebskontinuität abgewogen werden müssen.
Die rechtliche Grundlage ist klar: RCDs müssen im Rahmen einer Wiederholungsprüfung geprüft werden, um die Anforderungen der DIN VDE 0105-100 und der DGUV Vorschrift 3 zu erfüllen. Allerdings musst du auch der Betrieb der Anlagen berücksichtigen, wenn der Kunde verlangt, dass bestimmte RCDs nicht ausgelöst werden sollen.
Ich würde in deinem Fall wie folgt vorgehen:
1. Rechtliche Grundlage: Prüfung ist Pflicht
Laut DIN VDE 0105-100 müssen alle Schutzeinrichtungen (einschließlich RCDs) im Rahmen einer Wiederholungsprüfung getestet werden, um deren Funktionalität sicherzustellen.
DGUV Vorschrift 3 schreibt ebenfalls die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel vor. Eine Ausnahme von der Prüfung ist nur zulässig, wenn der Kunde schriftlich die Verantwortung übernimmt.
2. Vorgehensweise bei verweigerter Prüfung
Wenn der Kunde darauf besteht, dass bestimmte RCDs nicht ausgelöst werden, dokumentiere dies sorgfältig:
Gesprächsprotokoll: Dokumentiere schriftlich, dass der Kunde die Prüfung bestimmter RCDs ablehnt und die Verantwortung dafür übernimmt.
Risikohinweis: Weise den Kunden darauf hin, dass durch die unterlassene Prüfung die Betriebssicherheit nicht mehr vollständig gewährleistet ist und dass dies im Widerspruch zu den anerkannten Regeln der Technik steht.
Vermerk im Prüfbericht: Notiere die betroffenen RCDs (z. B. Standort, Typ, Stromkreis).
Fügen Sie den Hinweis hinzu: "Die Prüfung der folgenden RCDs wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden nicht durchgeführt. Dies entspricht nicht den Anforderungen der DIN VDE 0105-100 und DGUV Vorschrift 3. Der Betreiber übernimmt die Verantwortung für eventuelle Sicherheitsrisiken."
MfG Felixthecat
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flotterotto
- Frischling

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Re: Wiederholungsprüfung RCD Auslösen
Hallo felixthecat,
das ist wirklich eine super Zusammenfassung, wie man in so einer Zwickmühle vorgeht. Du hast es genau getroffen: die Dokumentation ist hier das A und O. Ohne eine schriftliche Bestätigung, dass der Kunde die Verantwortung übernimmt und die Prüfung ablehnt, steht man als Prüfer schnell ziemlich blöd da.
Gerade der Hinweis auf die nicht mehr vollständig gewährleistete Betriebssicherheit ist wichtig. Man will ja niemandem etwas aufschwatzen, aber die Fakten müssen auf den Tisch. So ist man auf der sicheren Seite und der Kunde weiß, worauf er sich einlässt. Daumen hoch für die klare Vorgehensweise!
das ist wirklich eine super Zusammenfassung, wie man in so einer Zwickmühle vorgeht. Du hast es genau getroffen: die Dokumentation ist hier das A und O. Ohne eine schriftliche Bestätigung, dass der Kunde die Verantwortung übernimmt und die Prüfung ablehnt, steht man als Prüfer schnell ziemlich blöd da.
Gerade der Hinweis auf die nicht mehr vollständig gewährleistete Betriebssicherheit ist wichtig. Man will ja niemandem etwas aufschwatzen, aber die Fakten müssen auf den Tisch. So ist man auf der sicheren Seite und der Kunde weiß, worauf er sich einlässt. Daumen hoch für die klare Vorgehensweise!