Hallo Joh89,
danke für die Blumen.
wenn ich dich richtig verstehe meinst du wenn vor 02/2016 ein Projekt schon in der Planung abgeschlossen war, dann die alte Norm noch gilt. Aber wenn ein Projekt in der Planung nach 02/2016 ist, dass da die neue Norm gilt?
Gruß
Ossi
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Einsatz von Brandschutzschaltern (AFDD) Thema ist als GELÖST markiert
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Nur so kann sichergestellt werden, dass die jeweils geltenden Vorschriften nach DIN VDE eingehalten werden.
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Re: Einsatz von Brandschutzschaltern (AFDD)
Beitragvon Joh89 » Do 4. Aug 2016, 19:59
Hi Ossi,
so weit geht die VDE 0100-420 gar nicht. Es ist Dir bis zum Ende des Übergangszeitraumes freigestellt mit welcher Normenversion Du arbeitest, die Gründe hierfür spielen dann auch keine Rolle.
Das was Du dazu geschrieben hast, sollte natürlich der Ansatz in der Praxis sein.
In manchen anderen VDE-Normen steht direkt eine entsprechende Empfehlung, wie z.B in der VDE 0100-410:
Beginn der Gültigkeit
... Das zuständige nationale Arbeitsgremium UK 221.1 „Schutz gegen elektrischen Schlag“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE empfiehlt, für neue Anlagen, Änderungen oder Erweiterungen die DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 bereits ab 2007-06-01 anzuwenden.
Grüße
Joh
so weit geht die VDE 0100-420 gar nicht. Es ist Dir bis zum Ende des Übergangszeitraumes freigestellt mit welcher Normenversion Du arbeitest, die Gründe hierfür spielen dann auch keine Rolle.
Das was Du dazu geschrieben hast, sollte natürlich der Ansatz in der Praxis sein.
In manchen anderen VDE-Normen steht direkt eine entsprechende Empfehlung, wie z.B in der VDE 0100-410:
Beginn der Gültigkeit
... Das zuständige nationale Arbeitsgremium UK 221.1 „Schutz gegen elektrischen Schlag“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE empfiehlt, für neue Anlagen, Änderungen oder Erweiterungen die DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 bereits ab 2007-06-01 anzuwenden.
Grüße
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Re: Einsatz von Brandschutzschaltern (AFDD)
Beitragvon Ossi » Do 4. Aug 2016, 20:51
Hallo Joh89,
leider teile ich deine Meinung nicht. Bei diesem Fall gilt die Übergangsfrist bei der DIN VDE 0100-420:2013-02 nicht. Ich würde sagen das es sonst im Anwendungsbeginn drin stehen würde. Das Beispiel das du von der DIN VDE 0100-410:2007-06 genannt hast fängt ein Abschnitt höher mit folgendem Satz an:
"Diese Norm gilt ab 2007-06-01.
Daneben dürfen DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):1997-01, DIN VDE 0100-410/A1 (VDE 0100-410/A1):2003-06 und DIN VDE 0100-470 (VDE 0100-470):1996-02 noch bis 2009-02-01 angewendet werden."
Deswegen gehe ich davon aus, dass durch den fehlenden Hinweis bei der DIN VDE 0100-410:2007-06 es keine Übergangsfrist mehr gibt. Außer wie schon erwähnt die Möglichkeit des Planungsstandes.
Bei dem zweiten Abschnitt mit der Empfehlung ist es wie mit allem in der VDE mehr darf man immer machen.
Gruß
Ossi
leider teile ich deine Meinung nicht. Bei diesem Fall gilt die Übergangsfrist bei der DIN VDE 0100-420:2013-02 nicht. Ich würde sagen das es sonst im Anwendungsbeginn drin stehen würde. Das Beispiel das du von der DIN VDE 0100-410:2007-06 genannt hast fängt ein Abschnitt höher mit folgendem Satz an:
"Diese Norm gilt ab 2007-06-01.
Daneben dürfen DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):1997-01, DIN VDE 0100-410/A1 (VDE 0100-410/A1):2003-06 und DIN VDE 0100-470 (VDE 0100-470):1996-02 noch bis 2009-02-01 angewendet werden."
Deswegen gehe ich davon aus, dass durch den fehlenden Hinweis bei der DIN VDE 0100-410:2007-06 es keine Übergangsfrist mehr gibt. Außer wie schon erwähnt die Möglichkeit des Planungsstandes.
Bei dem zweiten Abschnitt mit der Empfehlung ist es wie mit allem in der VDE mehr darf man immer machen.
Gruß
Ossi
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Re: Einsatz von Brandschutzschaltern (AFDD) Thema ist als GELÖST markiert
Beitragvon Joh89 » Do 4. Aug 2016, 21:34
Hi Ossi,
ich gebe noch nicht auf, habe noch ein paar Erläuterungen zum Thema Übergangsfrist herausgesucht:
1. VDE 0022:2008-08
3.2.5 Gültigkeit und Anwendung von VDE-Bestimmungen
Die VDE-Bestimmungen sind nach ihrer Verabschiedung durch das zuständige Arbeitsgremium, nach ihrer Genehmigung durch den Vorstand des VDE und nach Bekanntmachung (siehe 3.2.3) von ihrem Ausgabe- datum ab gültig.
Bei Änderung oder Neuausgabe von VDE-Bestimmungen wird vom DKE-Arbeitsgremium im Allgemeinen der bis dahin gültigen Fassung eine Übergangsfrist eingeräumt.
2. VDE 0100 und die Praxis, 15. Auflage, Seite 51
1.6 Anwendungsbereich und rückwirkende Gültigkeit von VDE-Bestimmungen
Bei allen VDE-Bestimmungen ist am Anfang entweder in den Abschnitten 1 und 2 oder auch vor der Sachnummerierung der „Beginn der Gültigkeit“ (zeitlicher Geltungsbereich, Gültigkeit, Geltungsbeginn) und der „Anwendungsbereich“ (sachlicher Geltungsbereich) festgelegt.
Bei der Festlegung des zeitlichen Geltungsbereichs ist ein Datum festgelegt, das bindend vorschreibt, ab wann die Bestimmung gilt. Daneben können Übergangsfristen eingeräumt werden, während deren der entsprechende Vorgänger parallel zur neuen Bestimmung angewandt werden kann. Besonders bei Errichtungsbestimmungen trifft dies für Anlagen zu, die bereits geplant sind oder gebaut werden.
3. Fachbeitrag in der de
http://www.elektro.net/4281/uebergangsf ... timmungen/
Vielleicht hilft das ja weiter
Grüße
Joh
ich gebe noch nicht auf, habe noch ein paar Erläuterungen zum Thema Übergangsfrist herausgesucht:
1. VDE 0022:2008-08
3.2.5 Gültigkeit und Anwendung von VDE-Bestimmungen
Die VDE-Bestimmungen sind nach ihrer Verabschiedung durch das zuständige Arbeitsgremium, nach ihrer Genehmigung durch den Vorstand des VDE und nach Bekanntmachung (siehe 3.2.3) von ihrem Ausgabe- datum ab gültig.
Bei Änderung oder Neuausgabe von VDE-Bestimmungen wird vom DKE-Arbeitsgremium im Allgemeinen der bis dahin gültigen Fassung eine Übergangsfrist eingeräumt.
2. VDE 0100 und die Praxis, 15. Auflage, Seite 51
1.6 Anwendungsbereich und rückwirkende Gültigkeit von VDE-Bestimmungen
Bei allen VDE-Bestimmungen ist am Anfang entweder in den Abschnitten 1 und 2 oder auch vor der Sachnummerierung der „Beginn der Gültigkeit“ (zeitlicher Geltungsbereich, Gültigkeit, Geltungsbeginn) und der „Anwendungsbereich“ (sachlicher Geltungsbereich) festgelegt.
Bei der Festlegung des zeitlichen Geltungsbereichs ist ein Datum festgelegt, das bindend vorschreibt, ab wann die Bestimmung gilt. Daneben können Übergangsfristen eingeräumt werden, während deren der entsprechende Vorgänger parallel zur neuen Bestimmung angewandt werden kann. Besonders bei Errichtungsbestimmungen trifft dies für Anlagen zu, die bereits geplant sind oder gebaut werden.
3. Fachbeitrag in der de
http://www.elektro.net/4281/uebergangsf ... timmungen/
Vielleicht hilft das ja weiter
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Re: Einsatz von Brandschutzschaltern (AFDD)
Beitragvon Ossi » Fr 5. Aug 2016, 12:38
Hallo Joh89,
chapò! Du hast mich jetzt überzeug! Da kann euer Meisterkurs froh sein einen so fitten Schüler zu haben. Ich gehe mal davon aus das du gerade noch dabei bist oder? Wenn ich fragen darf, auf welcher Schule bist du?
Gruß
Ossi
chapò! Du hast mich jetzt überzeug! Da kann euer Meisterkurs froh sein einen so fitten Schüler zu haben. Ich gehe mal davon aus das du gerade noch dabei bist oder? Wenn ich fragen darf, auf welcher Schule bist du?
Gruß
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Re: Einsatz von Brandschutzschaltern (AFDD)
Beitragvon Joh89 » Fr 5. Aug 2016, 17:59
Hi Ossi,
yeeesss, muss noch einige Monate nach der Arbeit hin.
Verrückte Lerngruppe und super VDE-Dozent kann so einiges bewirken.
Hätte nicht gedacht, dass Meisterschule so viel Spass machen kann!
Grüße
Joh
yeeesss, muss noch einige Monate nach der Arbeit hin.
Verrückte Lerngruppe und super VDE-Dozent kann so einiges bewirken.
Hätte nicht gedacht, dass Meisterschule so viel Spass machen kann!
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