Hallo Kollegen,
ich habe mich vor kurzem mit einem Elektrokollegen unterhalten der mich jetzt etwas verunsichert hat. Dieser behauptet, und hat mir auch einen Artikel der Zeitschrift ELEKTROPRATIKER 9/2010 hingelegt wo dies auch noch so drinnen steht, das wenn man in einem bestehenden Raum mit klasischer Nullung eine Steckdose nachrüstet (also 3 polig) diese auf die vorhandene Verteilerdose ziehen darf und dort den PE/N zusammen auf den PEN klemmen darf.
Ich bin der Meinung das ich in einem bestehenden Raum (mit klassischer Nullung) eine Steckdose nachrüsten darf, diese aber bis zum Verteiler ziehen muß und dort sogar lt. den neuen Vorschriften für Laiensteckdosen <20A mit einem FI ausstatten muß. Den rest der Installation im Raum fasse ich ja nicht an und ist unter Bestandsschutz. Selbstverständlich würde ich dem Hausherren empfehlen die Installation mit klassischer Nullung einmal anzupassen.
Wie seht den Ihr das Thema da ich jetzt etwas verunsichert bin.
Gruß Meister Röhrich
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Erweiterung von Steckdosenstromkr. mit klassischer Nullung
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Nur so kann sichergestellt werden, dass die jeweils geltenden Vorschriften nach DIN VDE eingehalten werden.
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Re: Erweiterung von Steckdosenstromkr. mit klassischer Nullu
Beitragvon elektron » So 20. Feb 2011, 18:59
Hallo,
irgendwo habe ich gehört, dass die Änderung bzw.
der geänderte Teil den neuen VDE-Richtlinien
entsprechen müsse.
Es dürfen aber aufgrund der Stabilität nur Kupfer-
Leitungen verwendet werden, wenn der Querschnitt
kleiner als 10qmm ist.
Die Änderung müsse nicht ab Verteilung erfolgen,
sondern könne direkt am Verbindungspunkt bzw.
in der Abzweigdose erfolgen.
In Steckdosenstromkreisen, die von Laien erreicht
werden können und deren Belastbarkeit nicht mehr
als 20A betrage, sei unbedingt ein RCD 30mA vorgeschrieben.
Der RCD könne direkt vor die Steckdose gesetzt werden bzw.
in der Dose integriert werden.
Beim Außenbereich muss der gesamte Stromkreis mit
einem RCD 30mA abgesichert werden, wenn die Belastbarkeit
unter 32 A betrage. Ab der Abzweigdose gehe hier nicht!
Man beachte, dass der PEN-Leiter in keinem Fall durch
den RCD geführt werden dürfe!
-----------
* Was ich schreibe, ist weder eine verbindliche Aussage
oder verbindliche Empfehlung, noch ist es eine
Rechtsberatung! Da ich selbst noch lerne, wird für
die Richtigkeit keine Haftung übernommen! Es stellt
lediglich meine Meinung dar!
irgendwo habe ich gehört, dass die Änderung bzw.
der geänderte Teil den neuen VDE-Richtlinien
entsprechen müsse.
Es dürfen aber aufgrund der Stabilität nur Kupfer-
Leitungen verwendet werden, wenn der Querschnitt
kleiner als 10qmm ist.
Die Änderung müsse nicht ab Verteilung erfolgen,
sondern könne direkt am Verbindungspunkt bzw.
in der Abzweigdose erfolgen.
In Steckdosenstromkreisen, die von Laien erreicht
werden können und deren Belastbarkeit nicht mehr
als 20A betrage, sei unbedingt ein RCD 30mA vorgeschrieben.
Der RCD könne direkt vor die Steckdose gesetzt werden bzw.
in der Dose integriert werden.
Beim Außenbereich muss der gesamte Stromkreis mit
einem RCD 30mA abgesichert werden, wenn die Belastbarkeit
unter 32 A betrage. Ab der Abzweigdose gehe hier nicht!
Man beachte, dass der PEN-Leiter in keinem Fall durch
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Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko! Fehler können immer passieren!
Kontrolliere daher stets, ob es stimmt, was du hier liest.
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Re: Erweiterung von Steckdosenstromkr. mit klassischer Nullu
Beitragvon toka » So 20. Feb 2011, 22:41
Wenn du eine Steckdose nur gegen eine neue ersetzt kannst du die bestehende Schutzmaßnahme beibehalten. Sobald du etwas änderst, und wenn du eine Steckdose auch nur einen Zentimeter versetzt, muß ein RCD davor. Also beim Nachrüsten einer Steckdose ist ein RCD Pflicht für diese. Verschiedene Schutzmaßnahmen innerhalb eines Raumes sind gestattet, sie dürfen sich nurnicht negativ beeinflussen. Dies wird aber nicht der Fall sein.
Am besten ist allerdings, deinen Auftraggeber zur Neuinstallation des Raumes zu bewegen. Klassische Nullung und damit die gesamte Installation ist ja schon etwas in die Jahre gekomen. Damit kommt allerdings gleich das Problem von zwei unabhängigen Steckdosenstromkreisen innerhalb eines Raumes (verschiedene RCD's) auf.
Am besten ist allerdings, deinen Auftraggeber zur Neuinstallation des Raumes zu bewegen. Klassische Nullung und damit die gesamte Installation ist ja schon etwas in die Jahre gekomen. Damit kommt allerdings gleich das Problem von zwei unabhängigen Steckdosenstromkreisen innerhalb eines Raumes (verschiedene RCD's) auf.
Ich betreibe keine Rechtsauskunft. Beiträge von mir sind nur als Anstoss für eigene Recherchen gedacht.
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Re: Erweiterung von Steckdosenstromkr. mit klassischer Nullu
Beitragvon Meister Röhrich » Mo 21. Feb 2011, 10:23
Erst mal danke, für die promten profesionelle Antworten.
Ihr habt in euren Ausführungen mir vollends das i- tüpfelchen gegeben das mir gefehlt hat.
Denn es gibt ja mittlerweile die RCD- Steckdose (sorry bin schon eine weile von der Installation vor Ort weg) die es mir natürlich erspart eine neue Zuleitung zu ziehen. Das heißt ab Abzweigpunkt in NYM-J 3x1,5 auf die RCD- Steckdose und wenn nötig kann ich sogar noch weitere Steckdosen nach der RCD 3 Polig einschleifen.
Super, Super der Tag hat sich gelohnt und schon wieder was gelernt ;O))
Gruß Meister Röhrich
Ihr habt in euren Ausführungen mir vollends das i- tüpfelchen gegeben das mir gefehlt hat.
Denn es gibt ja mittlerweile die RCD- Steckdose (sorry bin schon eine weile von der Installation vor Ort weg) die es mir natürlich erspart eine neue Zuleitung zu ziehen. Das heißt ab Abzweigpunkt in NYM-J 3x1,5 auf die RCD- Steckdose und wenn nötig kann ich sogar noch weitere Steckdosen nach der RCD 3 Polig einschleifen.
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Re: Erweiterung von Steckdosenstromkr. mit klassischer Nullu
Beitragvon toka » Do 3. Mär 2011, 21:02
Das mit der RCD-Steckdose soll aber nur eine absolute Ausnahme sein. Es heisst ja auch "der Stromkreis ist durch einen RCD zu schützen" und dieser beginnt ja schon an der vorgeschaltenen Überstromschutzeinrichtung.
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Re: Erweiterung von Steckdosenstromkr. mit klassischer Nullu
Beitragvon ac dc master » Di 27. Mär 2012, 00:17
und warum gibt es bitte schön dann FI-steckdosen ?
komisch, in einer DE-zeitung hat doch tatsächlich der beantworter behauptet sogar einen FI für eine 2polige intsallation zu verwenden. aber zurück zu den steckdosen.
also wofür sind die steckdosen mit fi ? ne laune der hersteller oder einfach nur ne falsche auslegung der VDE oder doch nur alles ein irrsinn des ganzen ?
immerhin tragen die FI-steckdosen einige zeichen mit sich und laut hersteller völlig konform.
also her mit den richtig stellung oder wir drehen uns im kreis ! BITTE FÜR ALLE !!!!!!!
komisch, in einer DE-zeitung hat doch tatsächlich der beantworter behauptet sogar einen FI für eine 2polige intsallation zu verwenden. aber zurück zu den steckdosen.
also wofür sind die steckdosen mit fi ? ne laune der hersteller oder einfach nur ne falsche auslegung der VDE oder doch nur alles ein irrsinn des ganzen ?
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Re: Erweiterung von Steckdosenstromkr. mit klassischer Nullu
Beitragvon sorbas48 » Di 15. Mai 2012, 22:28
ac dc master hat geschrieben:und warum gibt es bitte schön dann FI-steckdosen ?
Nachgerüstete Steckdosen in Altanlagen mit Nullung sind de facto generell über RCD betreiben.
Bestandschutz gilt wie es der Name schon sagt nur für bestehendes (wenn es gemäß der zum, Zeitpunkt der Errichtung gültigen Normen und Vorschriften errichtet wurde und diesen noch entspricht).
Die Forderung ist zu finden In Abschnitt 411.3.3 der DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06. Demnach müssen alle (für Laien zugänglichen) Steckdosen bis 20A Nenn- bzw. Bemessungsstrom, die man im Innenbereich errichtet, mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von ≤30mA geschützt werden. Die oft genannten und sind diesem Abschnitt festgehaltenen 2 Ausnahmen sind schnall relativiert.
Ausnahme 1
„Steckdosen, die durch Elektrofachfachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen überwacht werden.“ Wird gleich mit der dazugehörigen Anmerkung auf einen engen Bereich eingegrenzt, nämlich: »Dieses gilt z.B. für Industriebetriebe, deren elektrische Anlagen und Betriebsmittel ständig überwacht werden. Als ständig überwacht gelten elektrische Anlagen und Betriebsmittel, wenn sie von Elektro-Fachkräften in Stand gehalten werden und durch messtechnische Maßnahmen sichergestellt ist, dass dadurch Schäden rechtzeitig entdeckt und behoben werden können. «Als messtechnische Maßnahme sieht das zuständige Unterkomitee der DKE den Einsatz einer Differenzstromüberwachungseinrichtung (RCM) an. Diese Ausnahme gilt also nicht für Steckdosen in Wohnungen (und erübrigt eigentlich auch die Festellung "für Laien zugänglich").
Ausnahme 2
Steckdosen, die für den Anschluss nur jeweils eines bestimmten elektrischen Betriebsmittels /Verbrauchsmittel errichtet werden. Auch hierzu enthält die Norm eine Anmerkung, in der empfohlen wird, auf diese Ausnahme soweit wie möglich zu verzichten.
Außerdem gibt es noch die Forderung, alle Stromkreise mit Steckdosen (in der Norm als »Endstromkreise« bezeichnet) zu denen Steckdosen gehören – die für die Versorgung von tragbaren (ortsveränderlichen) Verbrauchsmitteln bis zu einem Betriebsstrom von 32 A, die im Freien zum Einsatz kommen ohne Ausnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von ≤30mA zu schützen.
Der wesentliche Unterschied zu Steckdosen für den Innenbereich (wo die Steckdosen mit RCD zu schützen sind) ist hier die Forderung, dass zwingend der gesamte, „solche Steckdosen im Freien versorgende Stromkreise“ mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von ≤30mA zu schützen ist.
Für nachträglich errichtete Steckdosen in Bestandsobjekten gilt also unumstößlich:
Für die Verwendung im Innenbereich darf man auch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) in Steckdosenausführung nach DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10) vorsehen.
Allerdings darf hierdurch nur jeweils eine Steckdose geschützt werden. Ein »Weiterschleifen« ist nicht erlaubt. Alle nach der Übergangsfrist (01.02.2009) neu errichteten Steckdosen müssen nun mal mit RCD geschützt werden. Die schon erwähnte RCD-Steckdose darf nur jeweils für eine Steckdose verwendet werden (weiterschleifen ist NICHT zulässig!), obwohl einige Fachleute / Hersteller tatsächlich anderes behaupten.
Die Betriebsmittelnorm DIN EN 61008 (VDE 0664-10):2005-06 legt in ihrem Anwendungsbereich hierzu Folgendes fest:
• Fehlerstrom-Schutzschalter in einer Baueinheit mit einer Steckdose, die ausschließlich zum örtlichen Zusammenbau mit „einer“ Steckdose in derselben Einbaudose konstruiert sind.
Vorläufig können die Anforderungen dieser Norm in Verbindung mit denen von IEC 60884-1, soweit anwendbar, für RCCBs in einer Baueinheit mit einer Steckdose oder für RCCBs, die ausschließlich zum örtlichen Zusammenbau mit einer Steckdose in derselben Einbaudose konstruiert sind, angewendet werden.
Auf den zusätzlichen Schutz darf nach DIN VDE 0100 (VDE 0100) aus »Platzgründen« oder wegen eines größeren Aufwands nicht verzichtet werden. Ggf. muss der Verteiler ausgewechselt oder es können auch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) mit integriertem Überstromschutz (FI/LS) vorgesehen werden.
Ich hoffe diese Fakten sind selbstredend genug, dass sie den Kreis unterbrechen um den sich gerade alles dreht.
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