Hausverteiler wann erneuern

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Hausverteiler wann erneuern

Beitrag von hpa123 »

hallo zusammen,

ich hätte eine frage bezüglich eines alten hausverteilers mit schraubsicherungen :-)
also der FI hat einen auslösestrom von 100mA dieser entspricht schon lange nicht mehr der technik.
ich weiß auch das seit 1992 schon der Fi einen auslösestrom von 30mA haben muss.
desweiteren hat der verteiler keine drei zählerfelder und ist aus holz und aufputz.

meine frage ziehlt dahingehend ab, ob es ein gesetz gibt und ich denke auch das es ein gesetz gibt das mir vorschreibt wann der hauszählerkasten erneuert werden muss.
da ich auch einen zubau mache und neue sicherungen einbauen muss, bzw. einen sub verteiler.

nur das problem ist so ich muss es dem hausbesitzer meinen schwiegervater erklären das es notwendig ist den verteiler zu erneuern, deswegen hätte ich gerne eine seite oder gesetz wo das schwarz auf weiß steht !!
Nicht nur das der FI zum tauschen ist sondern der ganze verteiler.

danke für eure hilfe
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elektron
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Re: Hausverteiler wann erneuern

Beitrag von elektron »

Hallo,

ich verweise einfach mal: https://www.elektromeisterforum.de/view ... 2288#p2288

Ich denke, es gibt vermutlich keine allgemeingültige "offizielle Richtlinie", die besagt, dass Häuser mit solch alten Sachen zwangsweise erneuert werden müssen.

Allerdings weiss jede Elektrofachkraft, dass sie in der Pflicht steht, Gefährdungspotentiale zu beseitigen bzw. zu melden.

Jetzt kann man das auslegen, wie man will ...
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Re: Hausverteiler wann erneuern

Beitrag von Markusnrw »

Hallo, nun hab ich auch mal ne kleine Frage, wie meinst du das mit Melden elektron ??? Also ich kann den Kunden drauf hinweisen, aber ich kann ihn ja schlecht dazu zwingen seine E-Anlage neu zu machen.

Gruß markus
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elektron
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Re: Hausverteiler wann erneuern

Beitrag von elektron »

Ja, damit meine ich, dass das dem Arbeitgeber, Auftraggeber (Kunde) gemeldet werden muss - am besten auch schriftlich!!!

[ Gepostet via Mobiltelefon ] Bild

Wenn akute Gefahr, dann in jedem Fall sofort abschalten. Wenn sofortiges Abschalten nicht möglich ist (Krankenhaus), sofort Meldung mit Zeugen machen u. schriftlich festhalten.
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Re: Hausverteiler wann erneuern

Beitrag von hpa123 »

hallo,

danke mal für eure antworten, leider hat mir keiner genau meine frage beantworten können.
ich habe nämlich gefragt ob es ein gesetz gibt das zwingend vorschreibt den alten e-verteiler zu erneuern wenn ein zubau stattfindet.

der bestehende verteiler hat nämlich keine 3 zählerfelder und ist aufputz und nicht aus metal, meine frage zielt dahin ab ob es reicht nur den fi zu tauschen und die zuleitung zu erneuern die ist nämlich nur 6² !! oder muss ich generell einen neuen verteiler einbauen.

nur zu info wenn es mein haus wäre würde bzw. hätte ich schon längst einen neuen verteiler drinnen nur mit dem hausbesitzer ist es schwierig da gerade die wände neu verputzt worden sind usw.

wenn es nun laut gesetz ausreichen würde, dann werde ich nur die FI`s tauschen und die zuleitung erneuern.

danke HP
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elektron
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Re: Hausverteiler wann erneuern

Beitrag von elektron »

Hallo,

habe ich doch schon geschrieben:

"Es gibt vermutlich keine allgemeingültige
offizielle Richtlinie, die besagt, dass Häuser mit
solch alten Sachen zwangsweise erneuert werden müssen.

Allerdings weiss jede Elektrofachkraft, dass sie in
der Pflicht steht, Gefährdungspotentiale zu beseitigen
bzw. zu melden."


Im Nachhinein ergeben sich stets viele Fragen, wie es
zu diesem tragischen Unfall kommt :-(

* Relative Luftfeuchtigkeit + Taupunkt wegen Kondenswasserbildung?
* War die Fingersicherheit gegeben?
* Wie war die Verfügung der Rückplatte auf brennbaren Baustoffen?
* Hätte die Elektrofachkraft das nicht erkennen können?
* etc.

Meine ehrliche Meinung?

==>

Selbstverständlich kannst du die Steigeleitung austauschen und
FIs nachrüsten, dann aber würde ich den Kasten mit auswechseln!

oder aber ... alles sein lassen (deutlich schlechte Alternative)

Vielleicht können andere etwas dazu schreiben.
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Re: Hausverteiler wann erneuern

Beitrag von toka »

DIN VDE 100-100
134.1.9 Im Falle einer Erweiterung oder Änderung in einer bestehenden Anlage muss bestimmt werden, dass die Merkmale und Bedingungen der bestehenden Betriebsmittel, die mit einer zusätzlichen Last beaufschlagt werden, für die geänderte Anlage geeignet sind.

Dies sollte einen grossen Teil deiner Frage beantworten. Desweiteren gelten die allgemeinen Prüffristen für ortsfeste elektrische Anlagen auch für Wohnungen. Wohnungen müssen auf jeden Fall bei Mieterwechsel einer elektrischen Prüfung unterzogen werden. Bei dieser Gelegenheit werden Mängel im Prüfprotokoll aufgeführt sein bzw. steht dort ein Satz wie "entspricht nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik". Dies ist dann ein ordentliches Argument.
Ist jetzt nur dein Verhandlungsgeschick gefragt, gerade weil dein "Vermieter" zur Familie gehört.
Ich betreibe keine Rechtsauskunft. Beiträge von mir sind nur als Anstoss für eigene Recherchen gedacht.
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Re: Hausverteiler wann erneuern

Beitrag von sgsg19843 »

Hi,

auf deine Frage gibt es eine klare Antwort: Du musst erneuern! Denn es gilt die Faustformel " bei erweiterung oder änderung der bestehenden Technischen Anlage, müssen immer die in der VOB oder DIN/VDE aktuellen Richtlinien eingehalten werden. Das heist im Klartext wenn du nur eine Steckdose tauscht, die sich in einem Badezimmer befindet was seit 30 Jahren nicht renoviert worden ist, muss der aktuelle Stand der Technik angewand werden. Ob das immer machbar ist lass ich dahin gestellt. Also wenn du auf nummer sicher gehen willst dann in den sauren Apfen beissen......

gruß olli
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Re: Hausverteiler wann erneuern

Beitrag von hpa123 »

Danke für eure hilfe, nun dann werd ich mal den hausbesitzer auf den zahn fühlen und die anlage erneuern ;-)

lg hp
hubenen
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Re: Hausverteiler wann erneuern

Beitrag von hubenen »

toka hat geschrieben:DIN VDE 100-100
134.1.9 Im Falle einer Erweiterung oder Änderung in einer bestehenden Anlage muss bestimmt werden, dass die Merkmale und Bedingungen der bestehenden Betriebsmittel, die mit einer zusätzlichen Last beaufschlagt werden, für die geänderte Anlage geeignet sind.

Dies sollte einen grossen Teil deiner Frage beantworten. Desweiteren gelten die allgemeinen Prüffristen für ortsfeste elektrische Anlagen auch für Wohnungen. Wohnungen müssen auf jeden Fall bei Mieterwechsel einer elektrischen Prüfung unterzogen werden. Bei dieser Gelegenheit werden Mängel im Prüfprotokoll aufgeführt sein bzw. steht dort ein Satz wie "entspricht nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik". Dies ist dann ein ordentliches Argument.
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Hallo.

Der Beitrag ist schon ziemlich alt.Meine Frage bezieht sich auf die Prüfung nach Mieterwechsel. Vielleicht kennt jemand den genauen Wortlaut der VDE Vorschrift. (Aktuell)

Was ist denn bei nur kurzer Vermietung oder häufigen Mieterwechseln? Wird z.b. nur 6 Wochen vermietet und dann wieder gewechselt? Beträgt die Mietzeit wenige Wochen oder Monate?
Antworten

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