Hallo und Mahlzeit an die Fachleute und Interessierte.
Mich interessiert heute mal ein Sachverhalt: unter welchen Voraussetzungen oder prinzipiellen Bedingungen ist die nachträgliche Aufschaltung / zusätzliche Nutzung eines vorhandenen und schon länger betriebenen Elektrohausversorgungsanschlusses möglich?
Es geht nicht um zusätzliche Lastkreise im selben Gebäude, sondern um die Anbindung eines zusätzlichen, neu errichteten einzelstehenden Wohnhauses , bestehend aus EG / 1.OG / Dachboden mit der Grundfläche von ca. 10 x 8,5 mtr., zur privaten Nutzung als Wohnhaus.
Das Anwesen ist wahrscheinlich auch ein Grundstück, und es befinden sich noch mehrere Gebäude darauf.
Ist das so einfach möglich, da ein neues Bauwerk, mit einer zusätzlichen HV / UV an einen bestehenden Hausanschluß einfach mit aufzuschalten, ohne daß dies die EVU interessieren sollte, oder von den gesetzl. oder techn. Vorgaben da etwas gegen spricht?
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Mehrfachnutzung /-Belegung Hausanschluß
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Zur Ausführung elektrotechnischer Arbeiten wird ausdrücklich empfohlen einen Fachmann zu beauftragen.
Nur so kann sichergestellt werden, dass die jeweils geltenden Vorschriften nach DIN VDE eingehalten werden.
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Re: Mehrfachnutzung /-Belegung Hausanschluß
Beitragvon Fenrir » Fr 21. Mai 2010, 00:45
Hi StromEde
guck ma in die DIN 18012 und in die TAB.
DIN 18012
Zitat: " Grundsatz: Jedes zu versorgende Gebäude/Grundstück soll über einen eigenen Hausanschuss mit dem Niederspannungsnetz des VNB verbunden werden. Andere Lösungen sind mit dem VNB abzusprechen. "
Demnach mit dem örtlichen Netzbetreiber klären.
TAB:
Zitat:"Zu 6 Hauptstromversorgung
Für Grundstücke mit mehreren Gebäuden (ein Gebäude liegt vor, wenn es über eine
eigene Hausnummer und Hauseingänge bzw. eigene Treppenräume verfügt) die über
einen gemeinsamen Hausanschluss versorgt werden und bei denen die Messeinrichtungen
in jedem Gebäude zentral untergebracht sind ist folgendes zu beachten:
− Für jedes Gebäude (in diesem Gebäude) ist eine zentrale Trennvorrichtung vorzusehen
(z.B. NH-Sicherungselement, Lasttrenner…)
− Vom Übergabepunkt (VNB↔Kunde) aus ist jedes Gebäude gemäß Pkt. 6.1 direkt
anzuschließen
− Eine Abstimmung im Vorfeld ist notwendig!"
Sollte also möglich sein.
Gruß
Daniel
guck ma in die DIN 18012 und in die TAB.
DIN 18012
Zitat: " Grundsatz: Jedes zu versorgende Gebäude/Grundstück soll über einen eigenen Hausanschuss mit dem Niederspannungsnetz des VNB verbunden werden. Andere Lösungen sind mit dem VNB abzusprechen. "
Demnach mit dem örtlichen Netzbetreiber klären.
TAB:
Zitat:"Zu 6 Hauptstromversorgung
Für Grundstücke mit mehreren Gebäuden (ein Gebäude liegt vor, wenn es über eine
eigene Hausnummer und Hauseingänge bzw. eigene Treppenräume verfügt) die über
einen gemeinsamen Hausanschluss versorgt werden und bei denen die Messeinrichtungen
in jedem Gebäude zentral untergebracht sind ist folgendes zu beachten:
− Für jedes Gebäude (in diesem Gebäude) ist eine zentrale Trennvorrichtung vorzusehen
(z.B. NH-Sicherungselement, Lasttrenner…)
− Vom Übergabepunkt (VNB↔Kunde) aus ist jedes Gebäude gemäß Pkt. 6.1 direkt
anzuschließen
− Eine Abstimmung im Vorfeld ist notwendig!"
Sollte also möglich sein.
Gruß
Daniel
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