Hallo Leute,
ich habe bei der Meisterschule vor ca. 30 Jahren gelernt, dass bei Landwirtschaften Schmelzsicherungen (Neozet/Diazet) nicht zulässig sind.
Es wird davon ausgegangen, dass die Landwirte auch einfach mal stärkere Sicherungen reinmachen.
(Eigentlich sind ja genau dafür Passringe eingesetzt, aber die sind auch schnell entfernt).
Diese Woche war ich auf einer Landwirtschaft wo vor ca. 2 Jahre ein neuer Unterverteiler montiert wurde und in diesem neuen UV sind
teilweise Neozet Sicherungen vorhanden. Ich meine das ist nicht in Ordnung.
Was meint Ihr?
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Neozet Sicherungen bei Landwirtschaft (Bauernhof)
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Re: Neozet Sicherungen bei Landwirtschaft (Bauernhof)
Beitragvon Knöpfchen » Do 26. Jan 2023, 00:40
Bei ist es nun 50 Jahre her und hab das so nicht in Erinnerung.
Paßringe müssen mit Werkzeug getauscht werden von daher sehe ich keine Probleme.
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Re: Neozet Sicherungen bei Landwirtschaft (Bauernhof)
Beitragvon E-Michl » Fr 3. Feb 2023, 11:39
Hallo Knöpfchen
Sehe ich anders, auch wegen der Manipulation (Überbrückung) des Sicherungseinsatz. Es soll schon Landwirte gegeben haben die haben, ein Stück Eisen anstelle einer Sicherung genommen.
Gibt es sonst keine Meinung hier in diesem Forum? Bin ich der einzige wo das in der Meisterschule hatte?
Sehe ich anders, auch wegen der Manipulation (Überbrückung) des Sicherungseinsatz. Es soll schon Landwirte gegeben haben die haben, ein Stück Eisen anstelle einer Sicherung genommen.
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Re: Neozet Sicherungen bei Landwirtschaft (Bauernhof)
Beitragvon berner25 » Di 7. Feb 2023, 09:49
Mir ist auch nicht bekannt, dass ich in Landwirtschaftlichen betrieben keine Schmelzsicherungseinsätze in Verteilungen installieren darf. Wie @Knöpfchen schon geschrieben hat, gibt es Passeinsätze die nur mit Werkzeug gewechselt werden sollten und extra dazu da sind.
Sollte der Landwirt eigenmächtig solche Einsätze entfernen ist ER in der Haftung. Die Folgenden im Fall eines Schadens oder Brand-> Tschüss Versicherungsansprüche
Vielleicht hat dein damaliger Dozent and der Meisterschule schlechte Erfahrungen gesammelt und geht aus persönlichen Gründen so vor?
Sollte der Landwirt eigenmächtig solche Einsätze entfernen ist ER in der Haftung. Die Folgenden im Fall eines Schadens oder Brand-> Tschüss Versicherungsansprüche



Vielleicht hat dein damaliger Dozent and der Meisterschule schlechte Erfahrungen gesammelt und geht aus persönlichen Gründen so vor?
MfG
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Re: Neozet Sicherungen bei Landwirtschaft (Bauernhof)
Beitragvon xXDucati » Di 7. Feb 2023, 15:28
Hallo Zusammen,
hier gilt ja die VDE 0100-705 Landwirtschaftliche Betriebsstätten.
Soweit ich weis geht aus dieser Norm keine Vorschrift hervor welche den Einsatz von Neozed oder früher (Diazed) Sicherungen verbietet. Ich bin gerade noch einmal drüber geflogen und konnte diesbezüglich auch nichts finden. Lediglich dass alle Endstromkreise(Steckdosen ect.) über einen FI 30mA abgesichert werden müssen(Das ist ja aber nichts neues). Stromkreise welche nicht über einen FI 30mA abgesichert sind, müssen über einen FI mit 300mA abgesichert werden wegen Brandschutz ausgenommen hiervon sind Zuleitungen zu UV's. Das findet man unter dem folgendem absatz der VDE 0100-705 : 705.4.41 Schutz gegen elektrischen Schlag
Wie berner25 schon geschrieben hat, Sollte der Landwirt eigenständig irgendwelche passhülsen entfernen und eine größere Sicherung einsetzen, dann ist er in der Haftung. Wenn du das ganze Installierst, einfach eine ordentliche Doku anfertigen und Bilder wo du das festhalten kannst. Normalerweise sollten die eingesetzten Sicherungen für die angeschlossenen Leitungen und Steckdosen dimensioniert sein, jedoch findet man häufig in älteren Anlagen das Gegenteil, wie z.B dass an einem 5x1,5mm² bis zu 6 CEE 16A Steckdosen angeschlossen sind.(Hatte ich neulich gesehen)
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
LG
hier gilt ja die VDE 0100-705 Landwirtschaftliche Betriebsstätten.
Soweit ich weis geht aus dieser Norm keine Vorschrift hervor welche den Einsatz von Neozed oder früher (Diazed) Sicherungen verbietet. Ich bin gerade noch einmal drüber geflogen und konnte diesbezüglich auch nichts finden. Lediglich dass alle Endstromkreise(Steckdosen ect.) über einen FI 30mA abgesichert werden müssen(Das ist ja aber nichts neues). Stromkreise welche nicht über einen FI 30mA abgesichert sind, müssen über einen FI mit 300mA abgesichert werden wegen Brandschutz ausgenommen hiervon sind Zuleitungen zu UV's. Das findet man unter dem folgendem absatz der VDE 0100-705 : 705.4.41 Schutz gegen elektrischen Schlag
Wie berner25 schon geschrieben hat, Sollte der Landwirt eigenständig irgendwelche passhülsen entfernen und eine größere Sicherung einsetzen, dann ist er in der Haftung. Wenn du das ganze Installierst, einfach eine ordentliche Doku anfertigen und Bilder wo du das festhalten kannst. Normalerweise sollten die eingesetzten Sicherungen für die angeschlossenen Leitungen und Steckdosen dimensioniert sein, jedoch findet man häufig in älteren Anlagen das Gegenteil, wie z.B dass an einem 5x1,5mm² bis zu 6 CEE 16A Steckdosen angeschlossen sind.(Hatte ich neulich gesehen)
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
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Re: Neozet Sicherungen bei Landwirtschaft (Bauernhof)
Beitragvon E-Michl » Do 9. Feb 2023, 11:10
Ok vielen Dank die Infos. Leider lebt mein damaliger Dozent nicht mehr. 2 Schulkollegen von damals, die ich auch nochmal gefragt habe, haben mir bestätigt, dass dies damals ein Thema war.
Ok, im Netz habe ich darüber auch nichts darüber gefunden. Dann ist das halt so.
Ok, im Netz habe ich darüber auch nichts darüber gefunden. Dann ist das halt so.
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