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Über FI abgesicherte Stromkreise in der Wohnungsinstallation
Fragen zur Elektroinstallation
Beleuchtungstechnik, EMV, Blitzschutz, Erdung und Potentialausgleich, Erneuerbare Energiequellen, Messen und Prüfen, Steuertechnik, Motoren, Bus-Systeme und Elektromobilität
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Nur so kann sichergestellt werden, dass die jeweils geltenden Vorschriften nach DIN VDE eingehalten werden.
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Über FI abgesicherte Stromkreise in der Wohnungsinstallation
Beitragvon Steffenh14 » Sa 11. Jul 2009, 10:12
Stimmt es, daß seit geraumer Zeit die einzelnen Stromkreise bei der Wohnungsinstallation über FI abgesichert sein müssen? Früher war es doch so, daß nur die Badstromkreise über FI abgesichert sein mußten.
Gruß Steffen
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Re: Über FI abgesicherte Stromkreise in der Wohnungsinstallation
Beitragvon Ossi » Sa 11. Jul 2009, 11:09
Hallo Steffenh14,
mal einfach ausgedrückt:
Bei allen Neuinstallationen müssen die Steckdosenstromkreise bis 32A, die von Laien bedient werden können, über einen FI mit =oder< 30mA abgesichert werden.
Für alle Endstromkreise im Bad und Aussenbereich gilt es auch.
Die älteren Anlagen stehen unter Bestandsschutz wenn nicht daran was geändert wird.
mal einfach ausgedrückt:
Bei allen Neuinstallationen müssen die Steckdosenstromkreise bis 32A, die von Laien bedient werden können, über einen FI mit =oder< 30mA abgesichert werden.
Für alle Endstromkreise im Bad und Aussenbereich gilt es auch.
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Re: Über FI abgesicherte Stromkreise in der Wohnungsinstallation
Beitragvon Steffenh14 » Sa 11. Jul 2009, 11:32
Danke für die schnelle Antwort. Wie ist es eigentlich bei Herd- und Durchlauferhitzerstromkreisen? Müssen die grundsätzlich auch über FI abgesichert sein? Wie viele Stromkreise kann ich eigentlich über einen FI absichern? Ich denke mal über einen 40A-FI maximal 2 16A-Stromkreise, richtig?
Gruß Steffen
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Re: Über FI abgesicherte Stromkreise in der Wohnungsinstallation
Beitragvon Ossi » Sa 11. Jul 2009, 11:56
bei Herd und Durchlauferhitzer die keine Steckdose sondern Festanschluß haben gilt keine FI Pflicht. Es wäre aber auf jeden Fall sinvoll einen einzusetzen denn Sicher ist Sicher.
Bei der Verteilung der Sicherungen auf den FI da streiten sich die Geister und es kommt immer darauf an wie die Gegebenheiten sind. Das liegt auch immer im Bemessungsbereich des zuständigen Meisters. Da kann ich mich und möchte mich nicht auf eine Aussage fest legen.
Bei der Verteilung der Sicherungen auf den FI da streiten sich die Geister und es kommt immer darauf an wie die Gegebenheiten sind. Das liegt auch immer im Bemessungsbereich des zuständigen Meisters. Da kann ich mich und möchte mich nicht auf eine Aussage fest legen.
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Re: Über FI abgesicherte Stromkreise in der Wohnungsinstallation
Beitragvon g1000 » Mo 13. Jul 2009, 09:10
DIN VDE 0100-411.3.3 Zusätzlicher Schutz für Endstromkreise für den Außenbereich und Steckdosen
In Wechselspannungssystemen muss ein zusätzlicher Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
(RCDs) nach 415.1 vorgesehen werden für:
- Steckdosen mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 20 A, die für die Benutzung durch Laien undzur allgemeinen Verwendung bestimmt sind;
ANMERKUNG
Eine Ausnahme darf gemacht werden für:
- Steckdosen, die durch Elektrofachfachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen überwacht werden, wie z. B. in einigen gewerblichen oder industriellen Anlagen, oder
- Steckdosen, die jeweils für den Anschluss nur eines bestimmten Betriebsmittels errichtet werden.
- Endstromkreise für im Außenbereich verwendete tragbare Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32 A.
ANMERKUNG
Zur Erfüllung dieser Anforderungen empfiehlt sich der Einsatz einer netzspannungsunabhängigen Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit eingebautem Überstromschutz (FI/LS-Schalter) nach
DIN EN 61009-2-(VDE 0664-21) in jedem Endstromkreis.
Diese Schutzeinrichtungen ermöglichen Personen-, Brand- und Leitungsschutz in einem Gerät.
Durch die Zuordnung zu jedem einzelnen Endstromkreis werden unerwünschte Abschaltungen fehlerfreier Stromkreise,hervorgerufen durch Aufsummierung betriebsbedingter Ableitströme oder durch transiente Stromimpulse bei Schalthandlungen,Schalthandlungen,
vermieden.
In Wechselspannungssystemen muss ein zusätzlicher Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
(RCDs) nach 415.1 vorgesehen werden für:
- Steckdosen mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 20 A, die für die Benutzung durch Laien undzur allgemeinen Verwendung bestimmt sind;
ANMERKUNG
Eine Ausnahme darf gemacht werden für:
- Steckdosen, die durch Elektrofachfachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen überwacht werden, wie z. B. in einigen gewerblichen oder industriellen Anlagen, oder
- Steckdosen, die jeweils für den Anschluss nur eines bestimmten Betriebsmittels errichtet werden.
- Endstromkreise für im Außenbereich verwendete tragbare Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32 A.
ANMERKUNG
Zur Erfüllung dieser Anforderungen empfiehlt sich der Einsatz einer netzspannungsunabhängigen Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit eingebautem Überstromschutz (FI/LS-Schalter) nach
DIN EN 61009-2-(VDE 0664-21) in jedem Endstromkreis.
Diese Schutzeinrichtungen ermöglichen Personen-, Brand- und Leitungsschutz in einem Gerät.
Durch die Zuordnung zu jedem einzelnen Endstromkreis werden unerwünschte Abschaltungen fehlerfreier Stromkreise,hervorgerufen durch Aufsummierung betriebsbedingter Ableitströme oder durch transiente Stromimpulse bei Schalthandlungen,Schalthandlungen,
vermieden.
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Re: Über FI abgesicherte Stromkreise in der Wohnungsinstallation
Beitragvon oldman » Fr 17. Jul 2009, 15:55
Diese Regelung ist seit mitte 2007 bekannt gegeben worden und seit Januar 2009 ist es Flicht
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