Verantwortliche Elektofachkraft benötigt?

Alles über die Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel (Ehemals BGV A3).
z.B. „Wie erfüllst du die DGUV Vorschrift 3 in der Praxis?“

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E-Michl
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Verantwortliche Elektofachkraft benötigt?

Beitrag von E-Michl »

Hallo zusammen,

ein Kumpel von mir arbeitet in einem Inklusionsbetrieb mit leicht behinderte EuP´s die ortveränderliche Geräte prüfen.
Mein Kumpel ist ein Elektrikergeselle (Funktechnik) und kennt sich ein bisschen mit ortverändlerlichen Geräte aus, hat aber sonst keinen blassen Schimmer von Elektrotechnik.

Ich vermute die Organsisationaufbau ist nicht sehr rechtssicher.
Es ist kein Meister bzw. verantwortliche Elektrofachkaft VEFK eingesetzt. Die Betriebleitung hat auch keine Ahnung von Elektrik.
Was meint Ihr, ich denke da ist zwingend was zu verändern
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beinhart
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Re: Verantwortliche Elektofachkraft benötigt?

Beitrag von beinhart »

Hallo E-Michl,

deine Einschätzung ist korrekt – da muss dringend was passieren!

Für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte braucht es eine "befähigte Person" nach DGUV V3. Dein Kumpel, als Funktechniker mit wenig Elektrik-Wissen, erfüllt die notwendigen Kriterien (Ausbildung, Erfahrung, zeitnahe Tätigkeit) nicht, besonders nicht für die Aufsicht anderer Prüfer. Da fehlt die fachliche Grundlage.

Noch wichtiger: Das Fehlen einer Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK). Diese Rolle ist unerlässlich, um die elektrische Sicherheit und die Qualifikation der Prüfer zu gewährleisten. Ohne VEFK ist der Betrieb rechtlich und sicherheitstechnisch in Gefahr. Die Leitung muss dringend handeln!

Um das besser einzuordnen: Wie werden die Prüfungen momentan organisiert und dokumentiert?

Viele Grüße,
beinhart
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