Hallo,
ich bin neu hier im Forum und brauche Euere Hilfe:
Bislang war ich immer der Meinung, dass Elektrofachkräfte keine fachbezogenen Anweisungen von fachfremden Vorgesetzten (also von Nicht-Elektrofachkräften) erhalten dürfen.
So auch in diesem Artikel ersichtlich:
https://www.safetyxperts.de/arbeitsschu ... fachkraft/
Hieraus das Zitat:
"Als elektrotechnischer Profi müssen Sie grundsätzlich keine fachbezogenen Anweisungen von fachfremden Vorgesetzten ausführen. Haben Sie als Elektrofachkraft beispielsweise zwei unmittelbare Vorgesetzte, also eine Führungskraft mit Personalverantwortung und einen Fachvorgesetzten, etwa den Meister, so gilt für elektrotechnische Belange das Wort des Meisters."
Frage: Wo wird diese Regelung (inhaltlich) erhoben?
Gruß+Dank
Weisungen von EFK
Moderatoren: elektromeister, Moderatoren
Forumsregeln
Beiträge mit "Problemanfragen" von Laien, werden ohne Kommentar gelöscht!
Zur Ausführung elektrotechnischer Arbeiten wird ausdrücklich empfohlen einen Fachmann zu beauftragen.
Nur so kann sichergestellt werden, dass die jeweils geltenden Vorschriften nach DIN VDE eingehalten werden.
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Re: Weisungen von EFK
"5 Weisungsfreiheit von Elektrofachkräften
Jede für die Erstellung und Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsfestlegungen zuständige Elektrofachkraft, darf Weisungen zu deren Erstellung und Einhaltung nur von einer dazu weisungsbefugten Elektrofachkraft erhalten, soweit hierfür nicht gesetzliche Vorschriften vorrangig anzuwenden sind.
ANMERKUNG Im Zweifelsfall steht zunächst nicht die Weisungsbefugnis, sondern die fachliche Diskussion im Vordergrund . Alle Beteiligten sind aufgefordert, für sich und andere mitzudenken und einzuschreiten, um Unfälle und gefährliche Situationen zu vermeiden."
DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10): 2021-06
Jede für die Erstellung und Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsfestlegungen zuständige Elektrofachkraft, darf Weisungen zu deren Erstellung und Einhaltung nur von einer dazu weisungsbefugten Elektrofachkraft erhalten, soweit hierfür nicht gesetzliche Vorschriften vorrangig anzuwenden sind.
ANMERKUNG Im Zweifelsfall steht zunächst nicht die Weisungsbefugnis, sondern die fachliche Diskussion im Vordergrund . Alle Beteiligten sind aufgefordert, für sich und andere mitzudenken und einzuschreiten, um Unfälle und gefährliche Situationen zu vermeiden."
DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10): 2021-06