Servus,
ich hatte Emil-Kontakt mit Guillaume Risser vom elektromeisterforum.de hier. Er bat mich, doch was spannendes zu schreiben - Dem komme ich gerne nach:
> Kein (Hoch)Haus, da oberster Fußboden unter 22 m.
> Aber nur ein Treppenhaus.
> Im TH gab / gibt es bereits div. Nachinstallationen in "Plastik"-Kanal, die nicht dem Betrieb des TH dienen ☹
> Nun wurde Im TH eine Rauchabzugsanlage installiert. Kanäle vom "Steuerschrank" zum "Aktuator" als Stahlblech. Ltg. "Orange".
> Die Stromversorgung für den "Steuerschrank" wurde
> 1. vom Aufzugs-Strom abgezweigt --> Abrechnungstechnisches Problem...
> 2. mit PVC?-Rohr und normalem NYM? im "notwendigem"? TH verlegt und außerdem ein "Hauptschalter" im TH installiert...
> Kann das alles so zulässig sein?
Ich freue mich auf kompetente Fragen!
Und natürlich Antworten...
LG vom eMichi
Installation (im notwendigen) Treppenhaus
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Zur Ausführung elektrotechnischer Arbeiten wird ausdrücklich empfohlen einen Fachmann zu beauftragen.
Nur so kann sichergestellt werden, dass die jeweils geltenden Vorschriften nach DIN VDE eingehalten werden.
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