zulässigige maximale Leitungslänge

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BennyB
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zulässigige maximale Leitungslänge

Beitrag von BennyB »

Hallo,
wenn man bei der maximalen Leitungslänge einmal den Spannungsfall außer Acht lässt, geht es nur noch um Zs bzw. Zi.
Hier https://www.voltimum.de/sites/www.voltimum.de/files/de/flipbooks/20120305-14_32_17/Leitungslngen.pdf wird bei den Anmerkungen zur Tabelle 3 gesagt, die maximalen Leitungslängen können außer Acht gelassen werden, wenn ein RCD vorgeschaltet ist.
Ab einer gewissen Länge wird der Widerstand der Leitung so groß, dass der magnetische Auslöser des LS nicht mehr zum Tragen kommt. Kann man davon ausgehen, dass der thermische Auslöser die Leitung bei einem reinen Kurzschluss (L-N) ausreichend schützt?

Mit anderen Worten:
Egal wie lange die Leitung ist, und selbst wenn deswegen der magnetische Auslöser nicht greift, ist die Leitung durch den thermischen Auslöser geschützt.(?)

Die Messung Zi/Zs ist bei Verwendung von RCDs nicht vorgeschrieben.
Bisher habe ich sie gemacht, weil ich sicher gehen wollte, dass der magnetische Auslöser funktioniert.
In Zukunft mache ich sie dann nur noch um sicher zu gehen, dass einige Ampere mehr fließen können als der Bemessungsstrom des LS, damit dieser per thermischen Auslöser die Leitung schützt (?). Kann man das so nachvollziehen?

Die Überlegung zur maximalen Länge von Verlängerungskabeln ist dann auch hinfällig wenn ein RCD vorhanden ist(?).
Ein Kurzschluss wird zwar nicht abgeschaltet (sofern kein Fehler gegen PE aufritt) aber die Leitung geht ja auch nicht kaputt.
Im Extremfall (sehr lange Leitung) werden nicht mal die Ströme erreicht um den thermischen Auslöser auszulösen.
Das würde dazu führen, dass vielleicht das defekte Gerät recht warm wird...Aber die Leitung ist sicher. Und solange keiner hinfasst würde der Fehler nicht abgeschaltet.

Jetzt kann man argumentieren, dass man den Spanungsfall ja nicht einfach ignorieren darf, und es deswegen nicht zu diesem Fall kommen wird.

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass ich trotzdem etwas übersehen habe.

Konktretes Beispiel: Zuleitung zum Gartenhaus. Einziger Verbraucher: LED 3 Watt. In der Verteilung mit RCD und B16A abgesichert, 1,5qmm, Länge 400m (hypothetisch!). Kann es sein, dass mich nur der Spannungsfall (und der allgemeine Menschenverstand) daran hindert das so zu machen oder gibt es eine Norm die dagegen spricht.

Danke und elektrische Grüße!
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elo24
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Re: zulässigige maximale Leitungslänge

Beitrag von elo24 »

Die Norm sagt, dass verbaute Abschaltbedingungen korrekt bemessen und eingehalten werden müssen.

Ich rechne das jetzt nicht nach, aber wenn es bedeuten würde, dass in deinem Beispiel auf 400 m Länge ein 70mm² verlegt werden müsste, dann müsstest du es tun. Oder du spendierst deinem 3W Licht einen Akku. Käme billiger.
berner25
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Re: zulässigige maximale Leitungslänge

Beitrag von berner25 »

Hallo Benny,
BennyB hat geschrieben:...
Mit anderen Worten:
Egal wie lange die Leitung ist, und selbst wenn deswegen der magnetische Auslöser nicht greift, ist die Leitung durch den thermischen Auslöser geschützt.(?)
JA
BennyB hat geschrieben:...
In Zukunft mache ich sie dann nur noch um sicher zu gehen, dass einige Ampere mehr fließen können als der Bemessungsstrom des LS, damit dieser per thermischen Auslöser die Leitung schützt (?). Kann man das so nachvollziehen?
JA
BennyB hat geschrieben:...Kann es sein, dass mich nur der Spannungsfall (und der allgemeine Menschenverstand) daran hindert das so zu machen oder gibt es eine Norm die dagegen spricht.
Die Norm die du suchst, und die die gegen das Verlegen von eine 400m Zuleitung mit einem Querschnitt von 1,5qmm spricht, da der Spannungsfall zu groß wäre, ist die VDE-AR-N 4100.

Nehmen wir in dem folgenden Beispiel mal an, dass du die Anforderungen zum Spannungsfall aus der VDE ignorieren würdest:

Du hättest einen ohmischen Verbraucher mit 3,6kW, angeschlossen mit 1m Leitungslänge 4qmm am B16 Automat: Dieser Verbraucher kann gerade noch am B16 Automat betrieben werden.
[latex]\frac{\text{P * cosPhi}}{U} = I[/latex]


[latex]\frac{\text{ 3600VA * 1}}{230 V} = 15,65 A[/latex]


Würde die Netzspannung nur noch 200V betragen, würde der thermische Auslöser den Stromkreis aufgrund des höheren Stroms früher oder später freischalten.
[latex]\frac{\text{3600VA * 1}}{200 V} = 18 A[/latex]
MfG
Berner25
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