Moin,
wir haben vor Kurzem ein Haus gekauft, welches wir nun von Kabelfernsehen auf Satellitenempfang umbauen möchten. Da das Haus an der Südseite einen Balkon hat, ist leider nicht genug Platz um die Schüssel mit 2 m Abstand zu den Dachkanten zu montieren.
Also muss die Schüssel mit 16 mm² geerdet werden und vor dem Multischalter der Potenzialausgleich mit 4 mm² angeschlossen werden. Soweit die Theorie.
Das Haus hat keinerlei Blitzschutzmaßnahmen, auch metallische Elemente des Balkons, sowie die Regenrinnen und Fallrohre scheinen mir nicht geerdet. Es hat bereits einen Fundamenterder, an dem nur zwei Kabel hängen. Ich vermute es sind die Schutzleiter für die zwei Schaltkästen im Haus je einer (gibt zwei Stromzähler und zwei Wohnungen, oben und unten). Die Erdung im Haus, z. B. des Kabelanschlusses, erfolgte einfach über die Heizung (Baujahr '77). Potenzialausgleich wurde nicht in die oberen Stockwerke gelegt, obwohl eine Dachantenne vorgesehen ist, die wohl auch mal in Betrieb war.
Erschwerend kommt hinzu, dass der Fundamenterder diagonal auf der anderen Seite des Hauses liegt. Vereinfacht gesagt in der Nordostecke. Die Schüssel kommt an die Südwestecke. Südost ist leider nicht möglich, ist ein Reihenendhaus und da wäre was im Weg.
Somit muss ich mit dem Erder die Breite des Hauses entlang durch den Keller, da nach draußen, dann das Haus nach hinten entlang und am Balkon hoch. Nicht gerade der kürzeste Weg.
Wie viel Abstand muss ich mit den 16 mm² von Stromkabeln (230 V) halten? Bei echtem Blitzschutz sagt man je nach Gebäudeklasse 50 bis 100 cm. Das ist quasi unmöglich, weil die Wand, durch die ich durch muss, historisch schon recht mit Stromkabeln verbaut ist.
Ich habe leider keine Anhaltspunkte gefunden, wie viel Abstand da einzuhalten ist. Da das Haus keinen Blitzschutz hat, geht es hier ohnehin eher um Ableitung von statischer Aufladung und so. Ich denke, bei einem direkten Einschlag, geht ohnehin durch das Magnetfeld so viel kaputt, da hat man andere Sorgen als eine defekte Schüssel.
Alternativ könnte man die Erdung an das metallene Fallrohr anklemmen, was direkt an der zukünftigen Sat-Schüssel entlang nach unten in den Boden führt. Soweit ich gelesen habe, soll man aber pro Haus nur einen Erder haben, um bei Potenzialunterschieden im Boden keine Kriechströme zwischen den Erdern durch die Elektrik des Hauses zu bekommen.
An Blitzschutz glaube ich nicht so richtig. Mir ist vor allem wichtig, die Vorschriften soweit zu erfüllen, dass für den unwahrscheinlichen Fall, dass etwas passiert, die Versicherung zahlt und dass man keine gewischt bekommt, wenn man an die Satschüssel fasst.
Zweite Frage: Da wie oben geschrieben, kein Potenzialausgleich nach oben gelegt wurde, frage ich mich, ob ich zusammen mit den Satkabeln ein 4 mm² Kabel nach außen führen darf und dieses dann an die 16 mm² Erdung anschließen darf? Im Keller würde es ja ohnehin zusammen geführt. Auf die Weise hätte ich den erforderlichen Querschnitt. 4 mm² durch's Haus nach oben zu legen ist quasi unmöglich. Die Satverteilung soll auf den Dachboden.
In den Skizzen, die ich im Netz gesehen habe, ist der 4 mm² für den Potenzialausgleich immer separat im inneren des Hauses nach unten geführt worden und dort an den Erder angeschlossen. Den Sinn der Trennung habe ich noch nicht verstanden.
Viele Grüße
Matthias
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Erdung und Potenzialausgleich einer Satellitenschüssel
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Nur so kann sichergestellt werden, dass die jeweils geltenden Vorschriften nach DIN VDE eingehalten werden.
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Re: Erdung und Potenzialausgleich einer Satellitenschüssel
Beitragvon elo22 » Sa 23. Feb 2019, 15:48
Einfach mail in der Suchmaschine des Vertrauens nach »Dipol erdung« suchen.
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Re: Erdung und Potenzialausgleich einer Satellitenschüssel
Beitragvon MPW » So 24. Feb 2019, 17:58
Moin elo22,
danke für deine Antwort. Soweit ich das verstehe, ist Dipolerdung ein anderes Wort für einen Staberder, oder sagen wir das professionelle Wort.
Das wäre durchaus für mich eine gute Option, weil ich diesen direkt unterhalb der Schüssel im Boden versenken könnte.
Muss man etwas beachten, wenn es zwei Erdungen im Haus gibt? Nicht, dass es dazwischen Kriechströme über die Geräte hinweg gibt? Oder kann man einfach ohne Probleme eine weitere Erdung setzen?
Viele Grüße
Matthias
danke für deine Antwort. Soweit ich das verstehe, ist Dipolerdung ein anderes Wort für einen Staberder, oder sagen wir das professionelle Wort.
Das wäre durchaus für mich eine gute Option, weil ich diesen direkt unterhalb der Schüssel im Boden versenken könnte.
Muss man etwas beachten, wenn es zwei Erdungen im Haus gibt? Nicht, dass es dazwischen Kriechströme über die Geräte hinweg gibt? Oder kann man einfach ohne Probleme eine weitere Erdung setzen?
Viele Grüße
Matthias
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Re: Erdung und Potenzialausgleich einer Satellitenschüssel
Beitragvon Dipol » Mi 6. Mär 2019, 17:39
Ich sehe @elo22, Lutz schon grinsen, dass ich den Thread als Gelegenheitsbesucher noch entdeckt habe. Wenn der Stuhl nicht zum Klavier kommt, kann auch das Klavier zum Stuhl kommen. Dann mal eine Antwort als "geerdeter" Dipol.
Soweit keine Theorie, sondern die für Antennensicherheit primär maßgeblichen Anerkannten Regeln der Technik, aktuell DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2019-02 und diverse Vorgängerausgaben.
Mit Gebäudeklasse war wohl die Blitzschutzklasse 3 für normale Wohngebäude gemeint. Äquivalente TA sind längenabhängig, bei einer Ableitung und BSK 3 errechnet sich nach Faustformel der Blitzshutznorm IEC 62305-3 für Luft eine max. zulässige Länge von 12,5 m bis zur PA-Ausgleichsebene, durch und über feste Stoffe von 6,25 m!!!
Obwohl Blitzströme auf Antennenerdungsleitern nicht ungefährlicher als auf min. 2 Ableitungen von Blitzschutzanlagen sind, wird diese physikalische Binsenweisheit in den Normen für Antennensicherheit traditionell bis heute ignoriert.
Profunde Unkenntnis wie der für Antennensicherheit relevanten IEC 60728-11 und der Normenreihe DIN VDE 0100 führt selten zum rechten Glauben oder einer fachbezogenen Meinung. "Gewischt" bekommt man keine, wenn ein Schutzpotenzialausgleich aller Haussysteme unter Einbindung der Antennenanlage ausgeführt ist. Erdungspflichtige Antennen sind aber nur dann normkonform, wenn im Falle seltener Direkteinschläge als Brandschutzmaßnahme auch transiente Blitzströme gegen Erde abgeführt werden.
Im häufigsten Fall suboptimaler Direkterdungen von Dachantennen erfolgt der PA in den Grafiken primär mast-/antennennah und schleifenfrei ausschließlich an die geerdeten Antennenträger. Das Dogma der Schleifenfreiheit zur Verhinderung induktiver Blitzstromeinkopplungen ist seit 2018-10 durch möglichst innige Vermaschung abgelöst, weil
EMPFEHLUNGEN:
MPW hat geschrieben: Also muss die Schüssel mit 16 mm² geerdet werden und vor dem Multischalter der Potenzialausgleich mit 4 mm² angeschlossen werden. Soweit die Theorie.
- 16 mm² Kupferdraht ist nur eine von mehreren zulässigen Leiterarten für Erdungsleiter. Auch 50 mm² Blitzableiterdraht in St/tZn, Alu-Knetlegierung oder Kupfer ist normkonform und für Außenverlegung insbesondere angeschmiegt an ein Fallrohr die bessere Alternative.
- Alle Erdungsleiter können die zugedachte Funktion nur erfüllen, wenn auch die Verbinder und HES nach Klasse H = 100 kA geprüft sind und mit dem auch für Altbauten obligatorischen Schutzpotenzialausgleich (Früher: Hauptpotenzialausgeich) und einer normkonformen Erdungsanlage blitzstromtragfähig verbunden sind.
- Der PA ist normkonform, wenn er auch bei Komponentenausbau wie einem Multischalter an allen Kabeln erhalten bleibt.
1977 war die DIN VDE 0855Teil 1/7-71 gültig, nach der die Nutzung der häuslichen Wasser- und Heizungsnetzen - vorbehaltlich Zulässigkeit nach der DIN VDE 0190 - noch erlaubt war. In der Norm und DIN 1988 war das aber für Neubauten NICHT mehr zulässig.MPW hat geschrieben: Die Erdung im Haus, z. B. des Kabelanschlusses, erfolgte einfach über die Heizung (Baujahr '77).
Soweit keine Theorie, sondern die für Antennensicherheit primär maßgeblichen Anerkannten Regeln der Technik, aktuell DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2019-02 und diverse Vorgängerausgaben.
Anstelle laienhafter Spekulationen sind - auch ohne erdungspflichtige Dach- oder Fassadenantennen - belastbare Fakten durch konzessionierte EFK gefragt, ob der Schutzpotenzialausgleich auch wirklich normkonform ist.MPW hat geschrieben: Es hat bereits einen Fundamenterder, an dem nur zwei Kabel hängen. Ich vermute es sind die Schutzleiter für die zwei Schaltkästen im Haus je einer (gibt zwei Stromzähler und zwei Wohnungen, oben und unten). Die Erdung im Haus, z. B. des Kabelanschlusses, erfolgte einfach über die Heizung (Baujahr '77). Potenzialausgleich wurde nicht in die oberen Stockwerke gelegt, obwohl eine Dachantenne vorgesehen ist, die wohl auch mal in Betrieb war.
Zum ich siehe unten. Wenn es keinen kürzeren Weg gibt, ist es der kürzestmögliche und nur der ist normativ verlangt. Bei langen Schleifen zur Haupterdungsschiene ist am Fußpunkt der Erdungsleitung von der Antenne ein zusätzlicher Stützerder sinnvoll, der mit dem Antennenträger UND der HES blitzstromtragfähig verbunden sein muss.MPW hat geschrieben: Somit muss ich mit dem Erder die Breite des Hauses entlang durch den Keller, da nach draußen, dann das Haus nach hinten entlang und am Balkon hoch. Nicht gerade der kürzeste Weg.
Wer ist man?MPW hat geschrieben: Wie viel Abstand muss ich mit den 16 mm² von Stromkabeln (230 V) halten? Bei echtem Blitzschutz sagt man je nach Gebäudeklasse 50 bis 100 cm. Das ist quasi unmöglich, weil die Wand, durch die ich durch muss, historisch schon recht mit Stromkabeln verbaut ist.
Mit Gebäudeklasse war wohl die Blitzschutzklasse 3 für normale Wohngebäude gemeint. Äquivalente TA sind längenabhängig, bei einer Ableitung und BSK 3 errechnet sich nach Faustformel der Blitzshutznorm IEC 62305-3 für Luft eine max. zulässige Länge von 12,5 m bis zur PA-Ausgleichsebene, durch und über feste Stoffe von 6,25 m!!!
Obwohl Blitzströme auf Antennenerdungsleitern nicht ungefährlicher als auf min. 2 Ableitungen von Blitzschutzanlagen sind, wird diese physikalische Binsenweisheit in den Normen für Antennensicherheit traditionell bis heute ignoriert.
Getrennte Erder sind in der Tat gefährlich und normwidrig. Metallische Fallrohre, die nicht nur ineinander gesteckt sind, können bedingt als Erdungsleiterteilstrecke verwendet werden, das sind aber niemals Erder.MPW hat geschrieben: Alternativ könnte man die Erdung an das metallene Fallrohr anklemmen, was direkt an der zukünftigen Sat-Schüssel entlang nach unten in den Boden führt. Soweit ich gelesen habe, soll man aber pro Haus nur einen Erder haben, um bei Potenzialunterschieden im Boden keine Kriechströme zwischen den Erdern durch die Elektrik des Hauses zu bekommen.
Glauben heißt nicht wissen.MPW hat geschrieben: An Blitzschutz glaube ich nicht so richtig. Mir ist vor allem wichtig, die Vorschriften soweit zu erfüllen, dass für den unwahrscheinlichen Fall, dass etwas passiert, die Versicherung zahlt und dass man keine gewischt bekommt, wenn man an die Satschüssel fasst.
Profunde Unkenntnis wie der für Antennensicherheit relevanten IEC 60728-11 und der Normenreihe DIN VDE 0100 führt selten zum rechten Glauben oder einer fachbezogenen Meinung. "Gewischt" bekommt man keine, wenn ein Schutzpotenzialausgleich aller Haussysteme unter Einbindung der Antennenanlage ausgeführt ist. Erdungspflichtige Antennen sind aber nur dann normkonform, wenn im Falle seltener Direkteinschläge als Brandschutzmaßnahme auch transiente Blitzströme gegen Erde abgeführt werden.
SCHMUNZEL: Das ist doch NUR bei Antennen der Fall, die mit getrennten Fangeinrichtungen bestmöglich gegen Direkteinschläge gewappnet sind. Dabei sind Innerer und Äußerer Blitzschutz voneinander getrennt und dürfen erst an der Erdungsanlage zusammen kommen.MPW hat geschrieben: In den Skizzen, die ich im Netz gesehen habe, ist der 4 mm² für den Potenzialausgleich immer separat im inneren des Hauses nach unten geführt worden und dort an den Erder angeschlossen. Den Sinn der Trennung habe ich noch nicht verstanden.
Im häufigsten Fall suboptimaler Direkterdungen von Dachantennen erfolgt der PA in den Grafiken primär mast-/antennennah und schleifenfrei ausschließlich an die geerdeten Antennenträger. Das Dogma der Schleifenfreiheit zur Verhinderung induktiver Blitzstromeinkopplungen ist seit 2018-10 durch möglichst innige Vermaschung abgelöst, weil
- kaum jemand noch bei Gewitter die Endgeräte ausgesteckt, welche die Schleife schließen und
- im Zusammenwachsen der Medien schleifenfreier PA bei Kombination erdungspflichtiger Antennen mit einem BK- oder Telekom-Netz nicht mehr möglich ist.
EMPFEHLUNGEN:
- Die Einhaltung normkonformer Trennungsabstände ist formal NUR gegen Blitzschutzanlagen und die damit verbundenen metallischen Hausteile vorgeschrieben, aber auch für Erdungsleiter von Antennen überaus sinnvoll.
- Die früher übliche Methode Dachantennen mit Blitzschutzanlagen zu verbinden ist total out und nur noch eine Notlösung. Auch auf Gebäuden ohne LPS sollte man sich überlegen, was passiert, wenn St. Florian versagt und ein seltener Direkteinschlag in die Dachrinne erfolgt und die Fassadentenne neben dem Fallrohr montiert ist.
- Unverzüglich den PA des Gebäudes auf Normkonformität überprüfen lassen und auch den PA des BK-Anschlusses normkonform mit min. 4 mm² Cu, besser 6 mm² Cu, durch Direktanschluss an die Haupterdungsschiene nachbessern.
- Geiz ist geil, aber eine wirklich normkonforme Antennendirekterdung hat unter den geschilderten örtlichen Umständen m. E. eine zu lange Amortisationszeit.
- Erdung und PA sind defintionsgemäß integraler Bestandteil der Elektroanlage und Installationen nach NAV § 13 konzessionierten EFK vorbehalten.
- Wer schon bei Fachbegriffen "schwimmt" und eindeutige Grafiken total fehlinterpretiert, sollte sich selbstkritisch fragen, ob er für fachfremde Heimwerkerei qualifiziert ist.
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Re: Erdung und Potenzialausgleich einer Satellitenschüssel
Beitragvon MPW » Mi 6. Mär 2019, 21:43
Moin Dipol,
danke für deine Antwort. Vieles wusste ich schon, daher antworte ich mal nur auf das, was neu für mich war.
Das ist eine gute Idee.
Ich glaube, ich habe die Begriffe Blitzschutz (mit Fangstangen und so) mit Blitzableitung durcheinander geschmissen. Das Haus hat keine Blitzschutzanlage.
Ich will es schon richtig machen. Das keine gewischt bekommen kann man auch abstellen, indem man sie mit dem Schutzleiter einer Steckdose verbindet. Aber das will ich ja gerade nicht, sondern es richtig machen.
Mit meinen Zweifeln am Blitzschutz wollte ich einfach nur zum Ausdruck bringen, dass ich nicht denke, dass es bei einem Direkteinschlag sehr viel hilft. Natürlich muss es normkonform verbaut sein. Und daher stelle ich ja die ganzen Fragen.
Das ist doch mal eine höchst relevante Info. Danke dir
Natürlich erfüllen die Bauten von damals nicht heute Normen. Haben aber Bestandsschutz.
Das ist denke ich der Punkt. An vielen Stellen im Netz findet man Aussagen, dass auch professionelle Elektriker aus Preisdruckgründen nicht immer alles 100% nach Vorschrift machen.
Formal korrekt. Und auch wichtig darauf hinzuweisen. Ich möchte mich aber auch selbst damit beschäftigen, da ich leider gerade in der Branche der Elektriker schon große Firmen gesehen habe, die einfach mal Außenkabel an den Blitzschutzanlagen entlang gelegt haben und so lustige Sachen. Bin selbst Freifunker, wir bauen viele Außenanlagen und was man da teilweise selbst bei Vertragsfirmen der öffentlichen Hand erlebt, ist schon zum Hände über den Kopf zusammenschlagen. Daher kann es nicht schaden, die Materie auch selbst zu verstehen.
Auch finde es auch schade, dass an vielen Stellen nur auf professionelle Elektriker verwiesen wird, statt die Theorie genauer zu erklären. Du hast mir auf jeden Fall gut weitergeholfen.
Grüße
Matthias
danke für deine Antwort. Vieles wusste ich schon, daher antworte ich mal nur auf das, was neu für mich war.
Dipol hat geschrieben:Bei langen Schleifen zur Haupterdungsschiene ist am Fußpunkt der Erdungsleitung von der Antenne ein zusätzlicher Stützerder sinnvoll, der mit dem Antennenträger UND der HES blitzstromtragfähig verbunden sein muss.
Das ist eine gute Idee.
Dipol hat geschrieben:Mit Gebäudeklasse war wohl die Blitzschutzklasse 3 für normale Wohngebäude gemeint. Äquivalente TA sind längenabhängig, bei einer Ableitung und BSK 3 errechnet sich nach Faustformel der Blitzshutznorm IEC 62305-3 für Luft eine max. zulässige Länge von 12,5 m bis zur PA-Ausgleichsebene, durch und über feste Stoffe von 6,25 m!!!
Ich glaube, ich habe die Begriffe Blitzschutz (mit Fangstangen und so) mit Blitzableitung durcheinander geschmissen. Das Haus hat keine Blitzschutzanlage.
dipol hat geschrieben:Profunde Unkenntnis wie der für Antennensicherheit relevanten IEC 60728-11 und der Normenreihe DIN VDE 0100 führt selten zum rechten Glauben oder einer fachbezogenen Meinung. "Gewischt" bekommt man keine, wenn ein Schutzpotenzialausgleich aller Haussysteme unter Einbindung der Antennenanlage ausgeführt ist. Erdungspflichtige Antennen sind aber nur dann normkonform, wenn im Falle seltener Direkteinschläge als Brandschutzmaßnahme auch transiente Blitzströme gegen Erde abgeführt werden.
Ich will es schon richtig machen. Das keine gewischt bekommen kann man auch abstellen, indem man sie mit dem Schutzleiter einer Steckdose verbindet. Aber das will ich ja gerade nicht, sondern es richtig machen.
Mit meinen Zweifeln am Blitzschutz wollte ich einfach nur zum Ausdruck bringen, dass ich nicht denke, dass es bei einem Direkteinschlag sehr viel hilft. Natürlich muss es normkonform verbaut sein. Und daher stelle ich ja die ganzen Fragen.
dipol hat geschrieben:SCHMUNZEL: Das ist doch NUR bei Antennen der Fall, die mit getrennten Fangeinrichtungen bestmöglich gegen Direkteinschläge gewappnet sind. Dabei sind Innerer und Äußerer Blitzschutz voneinander getrennt und dürfen erst an der Erdungsanlage zusammen kommen.
Das ist doch mal eine höchst relevante Info. Danke dir
dipol hat geschrieben:[*]Unverzüglich den PA des Gebäudes auf Normkonformität überprüfen lassen und auch den PA des BK-Anschlusses normkonform mit min. 4 mm² Cu, besser 6 mm² Cu, durch Direktanschluss an die Haupterdungsschiene nachbessern.
Natürlich erfüllen die Bauten von damals nicht heute Normen. Haben aber Bestandsschutz.
dipol hat geschrieben:[*]Geiz ist geil, aber eine wirklich normkonforme Antennendirekterdung hat unter den geschilderten örtlichen Umständen m. E. eine zu lange Amortisationszeit.
Das ist denke ich der Punkt. An vielen Stellen im Netz findet man Aussagen, dass auch professionelle Elektriker aus Preisdruckgründen nicht immer alles 100% nach Vorschrift machen.
dipol hat geschrieben:[*]Erdung und PA sind defintionsgemäß integraler Bestandteil der Elektroanlage und Installationen nach NAV § 13 konzessionierten EFK vorbehalten.
Formal korrekt. Und auch wichtig darauf hinzuweisen. Ich möchte mich aber auch selbst damit beschäftigen, da ich leider gerade in der Branche der Elektriker schon große Firmen gesehen habe, die einfach mal Außenkabel an den Blitzschutzanlagen entlang gelegt haben und so lustige Sachen. Bin selbst Freifunker, wir bauen viele Außenanlagen und was man da teilweise selbst bei Vertragsfirmen der öffentlichen Hand erlebt, ist schon zum Hände über den Kopf zusammenschlagen. Daher kann es nicht schaden, die Materie auch selbst zu verstehen.
Auch finde es auch schade, dass an vielen Stellen nur auf professionelle Elektriker verwiesen wird, statt die Theorie genauer zu erklären. Du hast mir auf jeden Fall gut weitergeholfen.
Grüße
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Re: Erdung und Potenzialausgleich einer Satellitenschüssel
Beitragvon Dipol » Do 7. Mär 2019, 21:59
Auch wenn die Trennungsabstände gemäß IEC 62305-3 formal nur für Blitzschutzanlagen und Ableitungen getrennter Fangeinrichtungen gelten, lässt sich die Berechnungsformel auch auf Gebäuden ohne LPS sachgerecht 1:1 auf die Erdungsleiter von Antennen anwenden.MPW hat geschrieben: Ich glaube, ich habe die Begriffe Blitzschutz (mit Fangstangen und so) mit Blitzableitung durcheinander geschmissen. Das Haus hat keine Blitzschutzanlage.
Blitzschutz ist Brandschutz.MPW hat geschrieben: Mit meinen Zweifeln am Blitzschutz wollte ich einfach nur zum Ausdruck bringen, dass ich nicht denke, dass es bei einem Direkteinschlag sehr viel hilft. Natürlich muss es normkonform verbaut sein. Und daher stelle ich ja die ganzen Fragen.
Wer sich aus Kostengründen dafür entscheidet, schützenswerte Dachaufbauten nicht mit normkonformen getrennten Fangeinrichtungen nach dem Stand der Technik gegen Direkteinschläge bestmöglich zu wappnen, nimmt damit hin, dass bei Direkterdung nach den Anerkannten Regeln der Technik (= Norm-Minimum) empfindliche Elektronik mit einem Schutzlevel von üblicherweise 1,5 kV zerstört werden kann.
Dto. bei Fassadenantennen außerhalb der als sicher bezeichneten Zonen, an deren 1971 willkürlich festgesetzten Maße ich erst glaube, wenn sie von einem Hochspannungslabor bestätigt wurden.
"Bestandsschutz" fällt nicht automatisch für jeden Altbau vom Himmel, den kann man geltend machen wennMPW hat geschrieben:Natürlich erfüllen die Bauten von damals nicht heute Normen. Haben aber Bestandsschutz.
- die Anlage bei Erstellung nachweislich den damals gültigen Normen entsprochen hat und
- seitdem keine wesentlichen Änderungen eingetreten sind.
Dass nach den bisherigen Schilderungen Bestandsschutz geltend gemacht werden kann, ist reines Wunschdenken. Die Montage erdungspflichtiger Antennen löst am. E. selbst dann eine Nachrüstungsverpflichtung auf aktuellen Normenstand aus, wenn die PAS/HES so günstig liegt, dass Erdungsleiter daran ohne zusätzliche Stützerder auf kurzem Weg angeschlossen werden können.
MPW hat geschrieben: An vielen Stellen im Netz findet man Aussagen, dass auch professionelle Elektriker aus Preisdruckgründen nicht immer alles 100% nach Vorschrift machen.
Ach, wenn es doch nur das wäre!
Die Suche nach einem vertragstreuen Elektriker mit VDE-Auswahlabo, der in Antennentechnik im allgemeinen und Antennensicherheit oder sogar Blitzschutzfragen nach IEC 62305-x wirklich kompetent ist, gleicht der Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Niemand verweist häufiger als ich auf NAV § 13, meine Baustellenerfahrungen mit "Praktikern", die nur das machen was sie schon immer so gemacht haben, machen mir den Hinweis nicht leicht.
Berufsfremde Laien, die sich fachkundig gemacht haben und normkonform installieren begehen mit der Missachtung von NAV § 13 m. E. einen geringeren Verstoß als Elektrofachkräfte die nicht erden, weil sie die Norm selbst nicht kennen oder weil es die Kollegen auch nicht tun und sie sonst zu teuer wären.
MPW hat geschrieben:Bin selbst Freifunker, ...
Oh je, damit ist hoffentlich Afu und nicht CB-Funk gemeint: Unter CB-Funkern sind besonders viele User vertreten, die gar nicht wissen wollen was in Normen wie z. B. der für Afu-Antennen maßgeblichen nationalen DIN VDE 0855-300 steht, die aber ohne einen Hauch von Normenkenntnis und Sekundärliteratur meinen trotzdem alles besser zu wissen.
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