Fehlender Potentialausgleich an Blitzschutzanlage abgreifen?

Fachwissen, Diskussionen und Praxistipps zu EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit), Blitzschutzanlagen, Erdungssystemen und Potentialausgleich. Tausche dich über den Aufbau, Anschluss und die Funktion von Blitzschutz- und Erdungsanlagen aus – für sichere elektrische Installationen nach aktuellen Normen.

Moderatoren: elektromeister, Moderatoren

Forumsregeln
Zur Ausführung elektrotechnischer Arbeiten wird ausdrücklich empfohlen, einen Fachmann zu beauftragen.
Nur so kann sichergestellt werden, dass die jeweils geltenden Vorschriften nach DIN VDE eingehalten werden.
Antworten
xXDucati
In Testphase
In Testphase
Beiträge: 2
Registriert: Sa 30. Okt 2021, 18:09
Elektromeister: ja
Postleitzahl: 66851
Wurde gedankt: 2 Mal

Fehlender Potentialausgleich an Blitzschutzanlage abgreifen?

Beitrag von xXDucati »

Guten Morgen,

wir Sind gerade dabei in einer Kirche einen Prüfbericht abzuarbeiten, bei welchem unter anderem bemängelt wurde, dass kein Potentialausgleich vorhanden ist. ( Hauptsächlich für die Heizungsanlage und Wasserrohre).

Im Gesamten Gebäude ist keine Pot. Schiene aufzufinden und auch kein Fundamenterder, jedoch ist eine Blitzschutzanlage auf dem Dach montiert, welche natürlich auch Ableiter hat welche in die Erde gehen.

Jetzt stellt sich mir die Frage kann ich an einem Ableiter einen abgriff machen in das Gebäude auf die Pot. Schiene. Muss hier evtl. eine sogenannte Trennfunkenstrecke eingebaut werden ?


Ich persönlich denke dass es kein Problem darstellt den Potentialausgleich dort abzugreifen. In einem neuen Gebäude mit Fundamenterder und Blitzschutzanlage sind diese ja auch meist über einen Ringerder oder über Anschlussfahnen aus dem Fundament miteinander verbunden.

LG
Anzeige
Dipol
Frischling
Frischling
Beiträge: 16
Registriert: Mo 14. Sep 2015, 17:01
Elektromeister: nein
Postleitzahl: 70771
Wurde gedankt: 5 Mal

Re: Fehlender Potentialausgleich an Blitzschutzanlage abgreifen?

Beitrag von Dipol »

xXDucati hat geschrieben: wir Sind gerade dabei in einer Kirche einen Prüfbericht abzuarbeiten, bei welchem unter anderem bemängelt wurde, dass kein Potentialausgleich vorhanden ist. ( Hauptsächlich für die Heizungsanlage und Wasserrohre).
Das ist eindeutig noch eine Aufgabe für Elektrofachkräfte mit Konzessionseintrag bei einem VNB.
xXDucati hat geschrieben:Jetzt stellt sich mir die Frage kann ich an einem Ableiter einen abgriff machen in das Gebäude auf die Pot. Schiene. Muss hier evtl. eine sogenannte Trennfunkenstrecke eingebaut werden ?
Die Fragestellung offenbart, dass die Blitzschutznormen unbekannt sind und die berufliche Eignung als Blitzschutzfachkraft fehlt. Elektro-Fachkräfte sind zwar keine Blitzschutzfachkräfte aber Erdungsbasics sollten die auch ohne Forenbefragung kennen.

Eine Trennfunkenstrecke ist bei Kombination von Fundamenterdern mit feuerverzinktem Stahl im Erdreich Pflicht, siehe den Normenoldie DIN VDE 0151:1986-06 (!). Mit Trennfunkenstrecke(n) gegen die Erdungsanlage wäre für die Abschaltbedingungen nur der PEN des Versorgers wirksam. :shock:
xXDucati hat geschrieben: Ich persönlich denke dass es kein Problem darstellt den Potentialausgleich dort abzugreifen. In einem neuen Gebäude mit Fundamenterder und Blitzschutzanlage sind diese ja auch meist über einen Ringerder oder über Anschlussfahnen aus dem Fundament miteinander verbunden.
Ohne Kenntnis elementarer Blitzschutznormen ist das kein DENKEN sondern GLAUBEN und auf den erheben die Religionen mit unterschiedlichen Aussagen Alleinvertretungsanspruch. Das IEV-Wörterbuch unterscheidet sehr genau zwischen den Begriffen Potentialausgleich und Erdung. Definitionsgemäß verbessert Erdung die Wirkung von Potentialausgleich, ist aber etwas anderes.

Wo ein Äußerer Blitzschutz erstellt wird, ist unabhängig vom Alter des Gebäudes ein vollständiger Blitzschutzpotentialausgleich mit blitzstromtragfähiger Verbindung aller Ableitungen untereinander und mit der MET/HES und ein energetisch koordinierter Überspannungsschutz sämtlicher Energie- und TK-Leitungen gefordert. Dies gilt auch bei wesentlichen Änderungen von Bestandsanlagen, keinesfalls darf nur ein Einzelerder für einen Schutzpotentialausgleich ohne Nachrüstung von einem Blitzschutzpotentialausgleich genutzt werden.

Im Klartext: Alle Ableitungen an den Trennstellen öffnen, die bislang anscheinend unterlassenen Prüfungsintervalle mit Messungen des "Blitzableiters" und der Erdungsanlage durch eine dafür qualifizierte Blitzschutzfachkraft ausführen lassen und den Korrosionszustand im Erdreich durch Stichproben sichten.
Antworten

Zurück zu „EMV, Blitzschutz, Erdung und Potentialausgleich“