Diese neuen Richtlinien gelten für ab dem 1. März 2009 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellte Anträge und umfassen Änderungen bei der Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Diese setzen die Maßgaben aus dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) um. Nach dem EEWärmeG müssen Eigentümer von Gebäuden, die neu errichtet werden, den Wärmeenergiebedarf für Heizung (einschließlich Warmwasserbereitung) und Kühlung anteilig durch erneuerbare Energien decken. Die neue Förderung berücksichtigt das Eigeninteresse des Eigentümers eines Neubaus an der Erfüllung seiner Nutzungspflicht, aber auch die Tatsache, dass die Nutzung erneuerbarer Energien in Neubauten wesentlich weniger aufwändig ist.
Künftig erhalten Antragsteller für Solarkollektoren, Biomasseanlagen bis 100 kW Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen, die in Neubauten errichtet werden, um 25 % geringere Basisfördersätze. Die Bonusförderung bleibt jedoch unberührt.
Die geringen Fördersätze gelten nur für Anlagen in Neubauten, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige ab dem 1. Januar 2009 gestellt bzw. erstattet wurde. Anlagen in Neubauten, für die bereits 2008 oder früher ein Bauantrag gestellt wurde, sind wie Anlagen in Bestandsbauten von dieser Kürzung nicht betroffen.
Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig:
Die Errichtung und Erweiterung von
•Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
•Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina,
•automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung,
•handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel),
•effizienten Wärmepumpen,
•besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien:
-Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
-Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung
-besonders effiziente Wärmepumpen.
Quelle: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erne ... index.html
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Neue Förderrichtlinien seit dem 01.03.2009
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Nur so kann sichergestellt werden, dass die jeweils geltenden Vorschriften nach DIN VDE eingehalten werden.
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Neue Förderrichtlinien seit dem 01.03.2009
Beitragvon g1000 » Mi 1. Jul 2009, 15:09
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Re: Neue Förderrichtlinien seit dem 01.03.2009
Beitragvon Ossi » Mi 1. Jul 2009, 15:36
Ich kann euch nur sagen das ihr es auf jeden Fall nutzen solltet. Ich habe meine Wärmepumpe auch über diese Förderung laufen lassen und es hat immer hin rund 1700€ gebracht. Man hat nur ein Haufen Schreibkram und es kann wie bei uns bis zu einem Jahr gehen bis der Antrag durch ist. Also drann bleiben und dem Staat nichts schenken.
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