xXDucati hat geschrieben:
wir Sind gerade dabei in einer Kirche einen Prüfbericht abzuarbeiten, bei welchem unter anderem bemängelt wurde, dass kein Potentialausgleich vorhanden ist. ( Hauptsächlich für die Heizungsanlage und Wasserrohre).
Das ist eindeutig noch eine Aufgabe für Elektrofachkräfte mit Konzessionseintrag bei einem VNB.
xXDucati hat geschrieben:
Jetzt stellt sich mir die Frage kann ich an einem Ableiter einen abgriff machen in das Gebäude auf die Pot. Schiene. Muss hier evtl. eine sogenannte Trennfunkenstrecke eingebaut werden ?
Die Fragestellung offenbart, dass die Blitzschutznormen unbekannt sind und die berufliche Eignung als Blitzschutzfachkraft fehlt. Elektro-Fachkräfte sind zwar keine Blitzschutzfachkräfte aber Erdungsbasics sollten die auch ohne Forenbefragung kennen.
Eine Trennfunkenstrecke ist bei Kombination von Fundamenterdern mit feuerverzinktem Stahl im Erdreich Pflicht, siehe den Normenoldie DIN VDE 0151:1986-06 (!). Mit Trennfunkenstrecke(n) gegen die Erdungsanlage wäre für die Abschaltbedingungen nur der PEN des Versorgers wirksam.
xXDucati hat geschrieben:
Ich persönlich denke dass es kein Problem darstellt den Potentialausgleich dort abzugreifen. In einem neuen Gebäude mit Fundamenterder und Blitzschutzanlage sind diese ja auch meist über einen Ringerder oder über Anschlussfahnen aus dem Fundament miteinander verbunden.
Ohne Kenntnis elementarer Blitzschutznormen ist das kein DENKEN sondern GLAUBEN und auf den erheben die Religionen mit unterschiedlichen Aussagen Alleinvertretungsanspruch. Das IEV-Wörterbuch unterscheidet sehr genau zwischen den Begriffen Potentialausgleich und Erdung. Definitionsgemäß verbessert Erdung die Wirkung von Potentialausgleich, ist aber etwas anderes.
Wo ein Äußerer Blitzschutz erstellt wird, ist unabhängig vom Alter des Gebäudes ein vollständiger Blitzschutzpotentialausgleich mit blitzstromtragfähiger Verbindung aller Ableitungen untereinander und mit der MET/HES und ein energetisch koordinierter Überspannungsschutz sämtlicher Energie- und TK-Leitungen gefordert. Dies gilt auch bei wesentlichen Änderungen von Bestandsanlagen, keinesfalls darf nur ein Einzelerder für einen Schutzpotentialausgleich ohne Nachrüstung von einem Blitzschutzpotentialausgleich genutzt werden.
Im Klartext: Alle Ableitungen an den Trennstellen öffnen, die bislang anscheinend unterlassenen Prüfungsintervalle mit Messungen des "Blitzableiters" und der Erdungsanlage durch eine dafür qualifizierte Blitzschutzfachkraft ausführen lassen und den Korrosionszustand im Erdreich durch Stichproben sichten.
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