Hallo, Frage:
Welche Elektroarbeiten dar ich ausführen, wenn ich in der Handwerksrolle als Elektrotechniker eingetragen bin, aber nicht im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers?
Zum Hintergrund:
Ich bin Industriemeister (Nachrichtentech.) und erwäge mich demnächst selbständig zu machen und in die Handwerksrolle einzutragen (Elektrotechnik).
Sollte soweit ja kein Problem sein (gegenteilige Meinungen bitte mitteilen ...)
An klassischen Elektroinstallationsarbeiten bin ich zwar nicht interessiert, aber es fallen oft kleinere Elektroarbeiten an. Z.B. Änderungen und Erweiterungen von Netzanschlüssen/Steckdosen für diverse IT- und Kommunikationstechnik. Solche Arbeiten werden (mit oder ohne Berechtigung) in der Branche üblicherweise mit erledigt.
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In Handwerksrolle aber nicht im Installateurverzeichnis
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Re: In Handwerksrolle aber nicht im Installateurverzeichnis
Beitragvon sprudeltrinker » Mo 20. Mai 2013, 09:22
Hallo,
um es kurz zu machen:
TAB2007 Nr.3 Absatz 2
Du darfst deine steckdose montieren, die Leitung verlegen und wenn du möchtest auch die Schaltschrankverdrahtung übernehmen.
Nur Inbetriebnehmen darfst du dann leider nix.
Gruß
Sprudel
um es kurz zu machen:
TAB2007 Nr.3 Absatz 2
Du darfst deine steckdose montieren, die Leitung verlegen und wenn du möchtest auch die Schaltschrankverdrahtung übernehmen.
Nur Inbetriebnehmen darfst du dann leider nix.
Gruß
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Re: In Handwerksrolle aber nicht im Installateurverzeichnis
Beitragvon Handwerker » Di 21. Mai 2013, 14:55
So einfach ist das glaube ich nicht, @Sprudel.
Bei uns hat e-on in der TAB einen Passus, der nur Arbeiten durch Firmen zulässt, die auch im Installateurverzeichnis stehen. Andererseits, ich gehe mal wieder von meinem VNB, also von e-on aus, verlangen die neben der Eintragung in der Handwerksrolle nur den Sachkundenachweis TREI. Hier mal die Eintragungsmatrix (Seite 6) von e-on:http://www.eon-bayern.com/pages/eby_de/Partner/Installateure/Installateur-Verzeichnis/ErsteintragungStrom.pdf
Vielleicht hat dein VNB ja was ähnliches. Und für den Sachkundenachweis gibt es 80-Stunden Lehrgänge mit Prüfung. Jedenfalls wärst du dann auf der sicheren Seite mit der Eintragung im Installateurverzeichnis.
Frank
Bei uns hat e-on in der TAB einen Passus, der nur Arbeiten durch Firmen zulässt, die auch im Installateurverzeichnis stehen. Andererseits, ich gehe mal wieder von meinem VNB, also von e-on aus, verlangen die neben der Eintragung in der Handwerksrolle nur den Sachkundenachweis TREI. Hier mal die Eintragungsmatrix (Seite 6) von e-on:http://www.eon-bayern.com/pages/eby_de/Partner/Installateure/Installateur-Verzeichnis/ErsteintragungStrom.pdf
Vielleicht hat dein VNB ja was ähnliches. Und für den Sachkundenachweis gibt es 80-Stunden Lehrgänge mit Prüfung. Jedenfalls wärst du dann auf der sicheren Seite mit der Eintragung im Installateurverzeichnis.
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Re: In Handwerksrolle aber nicht im Installateurverzeichnis
Beitragvon sprudeltrinker » Di 21. Mai 2013, 15:07
Hallo endlich eine Gegenstimme
@Handwerker
Du hast natürlich vollkommen recht.
Ich habe mich wahrscheinlich unklar ausgedrückt. Ich habe aber verstanden auf was der Threadersteller raus will.
Man kann sich als ING, Techniker oder auch Industriemeister halt den TREI-Schein nicht sparen.
Und um seine Steckdose nach der Installation zu prüfen brauche ich Messgeräte.
Wenn ich das alles habe kann ich mich auch Eintragen lassen ins Installateurverzeichnis, dann ist ja alles da und die Diskussion wäre überflüssig
Gruß
Sprudel
@Handwerker
Du hast natürlich vollkommen recht.
Ich habe mich wahrscheinlich unklar ausgedrückt. Ich habe aber verstanden auf was der Threadersteller raus will.
Man kann sich als ING, Techniker oder auch Industriemeister halt den TREI-Schein nicht sparen.
Und um seine Steckdose nach der Installation zu prüfen brauche ich Messgeräte.
Wenn ich das alles habe kann ich mich auch Eintragen lassen ins Installateurverzeichnis, dann ist ja alles da und die Diskussion wäre überflüssig
Gruß
Sprudel
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Re: In Handwerksrolle aber nicht im Installateurverzeichnis
Beitragvon knall » Do 23. Mai 2013, 16:10
vielleicht auch nicht ...sprudeltrinker hat geschrieben:Hallo endlich eine Gegenstimme
@Handwerker
Ich habe mich wahrscheinlich unklar ausgedrückt. Ich habe aber verstanden auf was der Threadersteller raus will.
So einfach ist die Welt nicht immer!Und um seine Steckdose nach der Installation zu prüfen brauche ich Messgeräte.
Wenn ich das alles habe kann ich mich auch Eintragen lassen ins Installateurverzeichnis, dann ist ja alles da und die Diskussion wäre überflüssig
Ich habe die einschlägigen Meßgeräte für Installationsarbeiten (und weiß auch damit umzugehen).
Ich kann mich derzeit nicht ins Installationsverzeichnis eintragen, weil
- ich einen Sachkundenachweis brauche, die nächste Prüfung wäre im Dezember
- mir fehlen außerdem:
- 1600,- Flocken für TREI Lehrgang und Prüfung
- 800,- für einen Gerätetester
- 1900,- für VDE-Vorschriftensammlung und Abo
Ich vermute mal, offiziell nix?
- Leuchten montieren/anschließen? (macht jeder Hausmeister)
- Herd anschließen? (darf jeder Schreiner mit Kurzlehrgang)
- Steckdosen austauschen (alt gegen neu)?
- etc.?
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Re: In Handwerksrolle aber nicht im Installateurverzeichnis
Beitragvon sprudeltrinker » Do 23. Mai 2013, 20:23
Hallo knall,
die Tätigkeiten die du aufgelistet hast dürften kein Problem sein.
Du hast geschrieben, dass du überlegst dich selbstständig zu machen.
Eine wichtige Entscheidung ist natürlich, welche Leistungen du anbieten willst.
Wenn du nicht das passende Kleingeld auftreiben kannst um die benötigten Sachen zu kaufen, mußt du deinen Plan vielleicht nochmal überdenken.
Ich kann nur aus Erfahrung sagen, dass der TREI-Lehrgang nicht ohne Grund existiert.
Leider habe ich fast jeden Tag mit IT-Leuten und anderen "Schwachstromern" zutun, die meinen sie wären Elektriker.
Unvorstellbare Bilder kann man da sehen.
Also, eine Firma ohne Eintrag ins Installateurverzeichnis wird von mir direkt wieder nachhause geschickt.
die Tätigkeiten die du aufgelistet hast dürften kein Problem sein.
Du hast geschrieben, dass du überlegst dich selbstständig zu machen.
Eine wichtige Entscheidung ist natürlich, welche Leistungen du anbieten willst.
Wenn du nicht das passende Kleingeld auftreiben kannst um die benötigten Sachen zu kaufen, mußt du deinen Plan vielleicht nochmal überdenken.
Ich kann nur aus Erfahrung sagen, dass der TREI-Lehrgang nicht ohne Grund existiert.
Leider habe ich fast jeden Tag mit IT-Leuten und anderen "Schwachstromern" zutun, die meinen sie wären Elektriker.
Unvorstellbare Bilder kann man da sehen.
Also, eine Firma ohne Eintrag ins Installateurverzeichnis wird von mir direkt wieder nachhause geschickt.
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Re: In Handwerksrolle aber nicht im Installateurverzeichnis
Beitragvon Handwerker » Fr 24. Mai 2013, 08:47
Schon wieder Widerspruch, @Sprudel und ja @Knall, offiziell nix!
In der NAV, http://www.eon-mitte.com/admin/userimages/File/netz/netzanschlussvertrag/strom/2012/2011-12-20-eon_Strom_NAV.pdf, §13, Abs.2 steht, das die Errichtung, Änderung und Erweiterung einer Anlage nur durch den Netzbetreiber oder ein im Installateurverzeichnis eingetragenes Unternehmen durchgeführt werden dürfen.
Frank
In der NAV, http://www.eon-mitte.com/admin/userimages/File/netz/netzanschlussvertrag/strom/2012/2011-12-20-eon_Strom_NAV.pdf, §13, Abs.2 steht, das die Errichtung, Änderung und Erweiterung einer Anlage nur durch den Netzbetreiber oder ein im Installateurverzeichnis eingetragenes Unternehmen durchgeführt werden dürfen.
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Re: In Handwerksrolle aber nicht im Installateurverzeichnis
Beitragvon sprudeltrinker » Fr 24. Mai 2013, 09:56
Danke Handwerker.
Die aufgelisteten Tätigkeiten:
•Leuchten montieren/anschließen?
•Herd anschließen?
•Steckdosen austauschen (alt gegen neu)?
sind keine Erweiterung der Anlage und auch ohne Eintragung erlaubt.
Reine Installationsarbeiten (Leitung verlegen usw.) , ohne Inbetriebnahme sind soweit ich weiß auch ohne Eintragung möglich.
Also wieder Elektriker nötig der hinterher alles abnimmt
Ich glaube allerdings nicht, das man damit seinen Lebensunterhalt finanzieren kann.
Wer beauftragt jemanden mit den Arbeiten, wenn er für das gleiche Geld einen richtigen Elektriker kriegt
Als Industriemeister liegen deine Kompetenzen denke ich mal woanders.
Ich würde mich auf das konzentrieren was ich gut kann, so schlecht sieht der Markt in dem Bereich denke ich nicht aus.
Die aufgelisteten Tätigkeiten:
•Leuchten montieren/anschließen?
•Herd anschließen?
•Steckdosen austauschen (alt gegen neu)?
sind keine Erweiterung der Anlage und auch ohne Eintragung erlaubt.
Reine Installationsarbeiten (Leitung verlegen usw.) , ohne Inbetriebnahme sind soweit ich weiß auch ohne Eintragung möglich.
Also wieder Elektriker nötig der hinterher alles abnimmt
Ich glaube allerdings nicht, das man damit seinen Lebensunterhalt finanzieren kann.
Wer beauftragt jemanden mit den Arbeiten, wenn er für das gleiche Geld einen richtigen Elektriker kriegt
Als Industriemeister liegen deine Kompetenzen denke ich mal woanders.
Ich würde mich auf das konzentrieren was ich gut kann, so schlecht sieht der Markt in dem Bereich denke ich nicht aus.
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Re: In Handwerksrolle aber nicht im Installateurverzeichnis
Beitragvon süd_elektrik » Fr 24. Mai 2013, 12:24
knall hat geschrieben: ...Ich habe die einschlägigen Meßgeräte für Installationsarbeiten (und weiß auch damit umzugehen).
Ich kann mich derzeit nicht ins Installationsverzeichnis eintragen, weilMein Frage zielte z.B. darauf ab, welche Arbeiten ich an Anlagen ausführen darf, die schon längst in Betrieb sind.
- ich einen Sachkundenachweis brauche, die nächste Prüfung wäre im Dezember
- mir fehlen außerdem:
- 1600,- Flocken für TREI Lehrgang und Prüfung
- 800,- für einen Gerätetester
- 1900,- für VDE-Vorschriftensammlung und Abo
Ich vermute mal, offiziell nix?
...
Deine Vermutung ist wenn man es streng auslegt: richtig vermutet.
Ich geh mal davo naus das Du sehr genau weißt was Du tust, kannst, messen kannst.
D.h. Du machst/arbeitest das vermutlich alles korrekt.
ABER da Du keinen Schein hast, gilt der übliche Vermutungsgrundsatz: Dann darfste diese Arbeit offiziell nicht tun.
Oder kurz: Ohne Zertifikat in Deutschland ist es nix.
Kann man drüber denken wie man will,
und will ich hier auch garnicht zerpflücken.
Also als gutgemeitner Ratschlag: Mach den Schein, lass die Messgeräte eintragen (schätze, Dein VNB will vermutlich auch noch die vde0104 Prüftafel, und die xy Euro für die Besichtigung Deines Bestandes nebst Beleg). Dann kann Dir keiner mehr ans Bein pin..n.
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Re: In Handwerksrolle aber nicht im Installateurverzeichnis
Beitragvon knall » Sa 25. Mai 2013, 00:02
Ok, danke für Eure Meinungen!
Seit Januar lebe ich von der Aus/Einrichtung von Satellitenantennen und DSL-Anschlüssen und hab jetzt (nach Abzug von Versicherungen, KFZ, Telefon, ...) schon (etwas) mehr als vorher.
Für Festanstellung bin ich krankheitsbedingt ungeeignet, deshalb auch die Arbeitslosigkeit. Selbständig läufts ganz gut.
Wenn ich dem wohlgesonnenen Menschen, der mir das Auto finanziert hat, sein Geld zurückgegeben habe, pumpt er mir wahrscheinlich wieder was für die Eintragung (bei der Bank brauch ich sowieso nicht fragen).
Aber selbst wenn alles optimal läuft, wäre die nächste Prüfung Ende 2013. Realistischer ist ein Termin Mitte oder Ende 2014. Bis dahin werd ich nicht Urlaub machen.
Genaugenommen bin ich seit einigen Monaten schon selbständig, ich wollte die Frage nicht unnötig kompliziert stellen. Eintrag in die Handwerksrolle mach ich in jedem Fall in den nächsten Tagen (aus Gründen, die im Privatinsolvenzrecht liegen, nicht schon bei Gewerbeanmeldung, complete different story).sprudeltrinker hat geschrieben:Du hast geschrieben, dass du überlegst dich selbstständig zu machen.
Du bist aber nicht mein Kunde. Einer meiner Kunden ist z.B. eine überregionale Möbelspedition. Deren Komplettservice bei Umzug umfaßt Montage von Leuchten, Einbauküche, Satellitenantenne usw. Die verlangen nur Eintragung in die Handwerksrolle und lassen übrigens (Erfahrung macht klug) keinen Schreiner mehr einen Herd anschließen (mit oder ohne Kurzlehrgang). Ich weiß nicht wie genau man sich dort mit der Rechtslage befaßt hat, ich habe nicht gefragt.Also, eine Firma ohne Eintrag ins Installateurverzeichnis wird von mir direkt wieder nachhause geschickt.
Ich hab jahrelang von ALG II gelebt (700,- € inkl. Miete), man wird bescheiden.•Leuchten montieren/anschließen?
•Herd anschließen?
•Steckdosen austauschen (alt gegen neu)?
sind keine Erweiterung der Anlage und auch ohne Eintragung erlaubt.
...
Ich glaube allerdings nicht, das man damit seinen Lebensunterhalt finanzieren kann.
Seit Januar lebe ich von der Aus/Einrichtung von Satellitenantennen und DSL-Anschlüssen und hab jetzt (nach Abzug von Versicherungen, KFZ, Telefon, ...) schon (etwas) mehr als vorher.
Meine Erfahrungen und Kompetenzen liegen exakt in der Elektroinstallation, keine Sorge! („Industriemeister“ ist ein weites Feld und nicht immer das, was man sich gemeinhin darunter vorstellt).Als Industriemeister liegen deine Kompetenzen denke ich mal woanders.
Ich würde mich auf das konzentrieren was ich gut kann, so schlecht sieht der Markt in dem Bereich denke ich nicht aus.
Für Festanstellung bin ich krankheitsbedingt ungeeignet, deshalb auch die Arbeitslosigkeit. Selbständig läufts ganz gut.
Das ist mein Plan, ja.süd_elektrik hat geschrieben:Also als gutgemeitner Ratschlag: Mach den Schein, lass die Messgeräte eintragen ... Dann kann Dir keiner mehr ans Bein pin..n.
Wenn ich dem wohlgesonnenen Menschen, der mir das Auto finanziert hat, sein Geld zurückgegeben habe, pumpt er mir wahrscheinlich wieder was für die Eintragung (bei der Bank brauch ich sowieso nicht fragen).
Aber selbst wenn alles optimal läuft, wäre die nächste Prüfung Ende 2013. Realistischer ist ein Termin Mitte oder Ende 2014. Bis dahin werd ich nicht Urlaub machen.
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