Einen guten Abend euch allen,
In der Firma, für die ich tätig bin, haben wir einen Gesellen, der den Meister gemacht hat, aber nicht bestanden, derzeit arbeitet er im Büro und macht die arbeit, die früher der Meister gemacht hat. Nun ist meine frage, wie lange er Zeit hat die prüfung nachzuholen und seinen Meister zu vervollständigen bevor dieser "Abläuft" (wenn man es so nennen darf).
Falls fragen auftauchen/etwas unklar ist beantworte ich diese natürlich schnellst möglich.
Ich bedanke mich schon mal herzlich für die Antworten.
Mfg Maik
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Wie lange zeit für den Meister? Thema ist als GELÖST markiert
Allgemeine Fragen zur Meistervorbereitung
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Re: Wie lange zeit für den Meister?
Beitragvon Joh89 » Di 31. Jan 2017, 08:39
Hi Maik,
wenn einzelne Teile der Prüfung bestanden sind und nur die nicht bestandenen Teile nachgeprüft werden sollen ist eine Frist von 3 Jahren festgelegt. Wenn die Frist verstrichen ist, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Steht in der MPVerfVO §22:
http://www.gesetze-im-internet.de/mpverfvo/BJNR415400001.html
Grüße
Joh
wenn einzelne Teile der Prüfung bestanden sind und nur die nicht bestandenen Teile nachgeprüft werden sollen ist eine Frist von 3 Jahren festgelegt. Wenn die Frist verstrichen ist, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Steht in der MPVerfVO §22:
http://www.gesetze-im-internet.de/mpverfvo/BJNR415400001.html
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Re: Wie lange zeit für den Meister?
Beitragvon Christian1983 » Di 31. Jan 2017, 18:28
Nabend,
Ist das nicht geändert worden?
Ich hatte 2008 die Prüfung zu Teil 3 und Teil 4 abgelegt, konnte aber aus betrieblichen Gründen nicht weiter machen.
Nun möchte ich ab August weiter machen, da ich das :
https://www.hwk-trier.de/artikel/haeufi ... 6,128.html auf der Seite der HWK fand!
In einem Telefongespräch mit einer netten Dame hat sie mir bestätigt, dass bereits bestandene Teile immer noch ihre Gültigkeit hätten und ich demnach "nur" noch Teil 1 und 2 zu machen hätte???
Ist das nicht geändert worden?
Ich hatte 2008 die Prüfung zu Teil 3 und Teil 4 abgelegt, konnte aber aus betrieblichen Gründen nicht weiter machen.
Nun möchte ich ab August weiter machen, da ich das :
https://www.hwk-trier.de/artikel/haeufi ... 6,128.html auf der Seite der HWK fand!
In einem Telefongespräch mit einer netten Dame hat sie mir bestätigt, dass bereits bestandene Teile immer noch ihre Gültigkeit hätten und ich demnach "nur" noch Teil 1 und 2 zu machen hätte???
Re: Wie lange zeit für den Meister?
Beitragvon Maik6910 » Di 31. Jan 2017, 20:16
Hallo joh89, vielen dank für die schnelle Antwort. heißt das der kollege hat nun drei jahre zeit um (ich sag mal) die Prüfung für teil 3 fertig zustellen ? Und nach den 3 Jahren muss er den gesamten Meister nochmal machen ???
Oder hat er 3 Jahre zeit einen teil Prüfung von Teil 3 zumachen und danach muss er den ganzen Teil 3 machen?
Ich hoffe es ist verständlich geschrieben und ist nun keine "dumme" frage ^^
Wünsche einen schönen abend
Oder hat er 3 Jahre zeit einen teil Prüfung von Teil 3 zumachen und danach muss er den ganzen Teil 3 machen?
Ich hoffe es ist verständlich geschrieben und ist nun keine "dumme" frage ^^
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Re: Wie lange zeit für den Meister? Thema ist als GELÖST markiert
Beitragvon Joh89 » Mi 1. Feb 2017, 09:15
Hi Leute,
der Link
http://www.gesetze-im-internet.de/mpverfvo/BJNR415400001.html
führt zu einem Gesetzestext. Der ist verbindlich.
So wie das mit Gesetzen eben ist, sind die oft kompliziert formuliert.
Ich will das mal am Teil II erklären:
Teil II besteht aus den Prüfungsfächern Elektro- und Sicherheitstechnik, Auftragsabwicklung und Betriebsführung und Betriebsorganisation.
Nehmen wir jetzt an, Elektro- und Sicherheitstechnik wurde bestanden aber die restlichen Fächer innerhalb von Teil II nicht, dann habt ihr 3 Jahre Zeit, Auftragsabwicklung, Betriebsführung und Betriebsorganisation nachzuholen. Nach Ablauf der 3 Jahre muss alles im Teil II wiederholt werden.
Die Frist von 3 Jahren bezieht sich also auf Prüfungsfächer innerhalb der Teile.
Wenn ein Teil (I, II, III, IV) komplett bestanden ist, behält er auch nach Ablauf der 3 Jahre seine Gültigkeit. Also gibt es für die Ablegung der gesamten Meisterprüfung keine zeitliche Begrenzung.
Grüße
Joh
der Link
http://www.gesetze-im-internet.de/mpverfvo/BJNR415400001.html
führt zu einem Gesetzestext. Der ist verbindlich.
So wie das mit Gesetzen eben ist, sind die oft kompliziert formuliert.
Ich will das mal am Teil II erklären:
Teil II besteht aus den Prüfungsfächern Elektro- und Sicherheitstechnik, Auftragsabwicklung und Betriebsführung und Betriebsorganisation.
Nehmen wir jetzt an, Elektro- und Sicherheitstechnik wurde bestanden aber die restlichen Fächer innerhalb von Teil II nicht, dann habt ihr 3 Jahre Zeit, Auftragsabwicklung, Betriebsführung und Betriebsorganisation nachzuholen. Nach Ablauf der 3 Jahre muss alles im Teil II wiederholt werden.
Die Frist von 3 Jahren bezieht sich also auf Prüfungsfächer innerhalb der Teile.
Wenn ein Teil (I, II, III, IV) komplett bestanden ist, behält er auch nach Ablauf der 3 Jahre seine Gültigkeit. Also gibt es für die Ablegung der gesamten Meisterprüfung keine zeitliche Begrenzung.
Grüße
Joh
Re: Wie lange zeit für den Meister?
Beitragvon Maik6910 » Mi 1. Feb 2017, 19:30
Also John, vielen lieben dank, meine frage ist nun damit völlig beantwortet und ich bedanke mich nochmal herzlichst.
Mfg Maik Schlünz
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Re: Wie lange zeit für den Meister?
Beitragvon Christian1983 » Do 2. Feb 2017, 07:19
Ach,
dann habe ich es falsch verstanden.
Nach erneutem Lesen deines Beitrags ist es auch ersichtlich.
Danke für die Information.
dann habe ich es falsch verstanden.
Nach erneutem Lesen deines Beitrags ist es auch ersichtlich.
Danke für die Information.
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