Hallo,
dürfen nur Betriebe, die beim VNB zugelassen bzw. im Installateursverzeichnis gelistet sind, den sog. "E-Check" (also Erst- und Wiederholungsprüfungen nach 0100-610 bzw. 0105) durchführen oder auch Betriebe, die diese Eintragung nicht besitzen, jedoch die fachliche Qualifikation und die entsprechenden Messgeräte?
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"E-Check" - Wer darf ihn druchführen?
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Re: "E-Check" - Wer darf ihn druchführen?
Beitragvon Joh89 » Fr 12. Feb 2016, 09:46
Hi,
in den VDE- Normen (VDE 0100-600, VDE 0105-100) steht nix von eingetragenen Betrieben. Hier wird immer darauf hingewiesen, dass Prüftätigkeiten von Elektrofachkräften oder von durch Elektrofachkräften beaufsichtigten Personen durchgeführt werden müssen.
Die TAB 2007 weist darauf hin, dass eine elektrische Anlage nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen in Betrieb genommen werden darf. Dabei geht es aber nur um die Inbetriebnahme.
Also, es spricht nichts dagegen wenn es sich um einen Fachbetrieb mit Elektrofachkräften und der dafür notwendigen Erfahrung handelt!
Grüße
Joh
in den VDE- Normen (VDE 0100-600, VDE 0105-100) steht nix von eingetragenen Betrieben. Hier wird immer darauf hingewiesen, dass Prüftätigkeiten von Elektrofachkräften oder von durch Elektrofachkräften beaufsichtigten Personen durchgeführt werden müssen.
Die TAB 2007 weist darauf hin, dass eine elektrische Anlage nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen in Betrieb genommen werden darf. Dabei geht es aber nur um die Inbetriebnahme.
Also, es spricht nichts dagegen wenn es sich um einen Fachbetrieb mit Elektrofachkräften und der dafür notwendigen Erfahrung handelt!
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Re: "E-Check" - Wer darf ihn druchführen?
Beitragvon Hochspannung2000 » Fr 12. Feb 2016, 10:40
Das Thema mit der Inbetriebnahme, Zähleranmeldung usw. ist mir bekannt.
Wie verhält sich das ganze dann mit dem E-Check-Aufkleber?
Darf den dann auch jeder mit den entsprechenden Fähigkeiten und Qualifiaktionen anbringen?
Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass es sich hierbei um so eine Art eigene Marke der Elektroinnung handelt?!
Wie verhält sich das ganze dann mit dem E-Check-Aufkleber?
Darf den dann auch jeder mit den entsprechenden Fähigkeiten und Qualifiaktionen anbringen?
Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass es sich hierbei um so eine Art eigene Marke der Elektroinnung handelt?!
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Re: "E-Check" - Wer darf ihn druchführen?
Beitragvon Joh89 » Fr 12. Feb 2016, 11:06
Die Verwendung des ORIGINAL E-Check-Aufklebers (vom ZVEH) setzt den Markenvertrag mit dem ZVEH voraus.
Dafür muss in der Tat die Zugehörigkeit der zuständigen Innung angegeben werden.
Dabei geht es auch um die Einhaltung gewisser Qualitätsstandards im Zusammenhang mit der patentgeschützten E-Marke und den Voraussetzungen der E-Marken-Nutzung!
In dem Vertrag steht auch, dass die patentgeschützte E-Marke nur von Innungsmitgliedern verwendet werden darf.
Hab mal den Link zum ZVEH-Markenvertrag beigefügt:
return false;">http://www.zveh.de/index.php?eID=tx_naw ... b_2012.pdf
Grüße
Joh
Dafür muss in der Tat die Zugehörigkeit der zuständigen Innung angegeben werden.
Dabei geht es auch um die Einhaltung gewisser Qualitätsstandards im Zusammenhang mit der patentgeschützten E-Marke und den Voraussetzungen der E-Marken-Nutzung!
In dem Vertrag steht auch, dass die patentgeschützte E-Marke nur von Innungsmitgliedern verwendet werden darf.
Hab mal den Link zum ZVEH-Markenvertrag beigefügt:
return false;">http://www.zveh.de/index.php?eID=tx_naw ... b_2012.pdf
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Re: "E-Check" - Wer darf ihn druchführen?
Beitragvon Hochspannung2000 » Fr 12. Feb 2016, 11:12
Joh89 hat geschrieben:Die Verwendung des ORIGINAL E-Check-Aufklebers (vom ZVEH) setzt den Markenvertrag mit dem ZVEH voraus.
Dafür muss in der Tat die Zugehörigkeit der zuständigen Innung angegeben werden.
Dabei geht es auch um die Einhaltung gewisser Qualitätsstandards im Zusammenhang mit der patentgeschützten E-Marke und den Voraussetzungen der E-Marken-Nutzung!
In dem Vertrag steht auch, dass die patentgeschützte E-Marke nur von Innungsmitgliedern verwendet werden darf.
Hab mal den Link zum ZVEH-Markenvertrag beigefügt:
return false;">http://www.zveh.de/index.php?eID=tx_naw ... b_2012.pdf
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wusste ich es doch... war mir aber nicht mehr sicher. Danke.
Wir sind nur Mitglied beim ZVEI.
Im Umkehrschluss heisst das also, dass ich im Falle eine Wiederholungsprüfung als Nicht-Innungsmitlgied keinen E-Check-Aufkleber anbringen darf. Im Prinzip tuts da ja auch jede andere Prüfplakette?!
In der Rechnung darf dann das Wort E-Check wohl auch nicht erwähnt werden, vielmehr wars dann schlicht und einfach eine Wiederholungsprüfung nach 0105?!
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