Es geht in erster Linie um die Eintragung ins Installateurverzeichnis.
Was die Netzbetreiber alles verlangen ist glaube ich bekannt.
Aber in der NAV steht eindeutig wovon die Eintragung abhängig gemacht werden darf.
NAV §13.2 " ....darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen"
Also wenn ein Elektromeister diese Qualifikation nicht nachweist, wer dann

Es wird also entgegen den Netzbetreibern kein Eintrag in der Handwerkskammer, Betriebshaftpflicht, keine Sachkunde, Mitgliedschaften, VDE-Abo, Werkstattausrüstung oder sonstiges verlangt.
Und ich denke, dass eine Verordnung über irgendwelchen Kammern, Vereinen, Verbänden oder sonst irgendwas steht.
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Jaque