Moin,
Es geht in erster Linie um die Eintragung ins Installateurverzeichnis.
Was die Netzbetreiber alles verlangen ist glaube ich bekannt.
Aber in der NAV steht eindeutig wovon die Eintragung abhängig gemacht werden darf.
NAV §13.2 " ....darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen"
Also wenn ein Elektromeister diese Qualifikation nicht nachweist, wer dann
Es wird also entgegen den Netzbetreibern kein Eintrag in der Handwerkskammer, Betriebshaftpflicht, keine Sachkunde, Mitgliedschaften, VDE-Abo, Werkstattausrüstung oder sonstiges verlangt.
Und ich denke, dass eine Verordnung über irgendwelchen Kammern, Vereinen, Verbänden oder sonst irgendwas steht.
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Jaque
NAV und das Installateurverzeichnis
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Re: NAV und das Installateurverzeichnis
Hallo,
man kann auch einen Meister haben und trotzdem keine Qualifikation
besitzen um in das Installateurverzeichnis eingetragen zu werden...
Wenn der Meister im Fach Elektro,-und Sicherheitstechnik weniger als 50% der erreichbaren Punkte hat, ist er nämlich raus...
Techniker oder Industriemeister können einen
Sachkundenachweis über die "Technische Regeln der Elektroinstallation" kurz TREI erlangen. (mind. 50%)
Dann hätte auch ein Techniker oder Industriemeister eine solche Befähigung zur Eintragung.
Grüße Me1978
man kann auch einen Meister haben und trotzdem keine Qualifikation
besitzen um in das Installateurverzeichnis eingetragen zu werden...
Wenn der Meister im Fach Elektro,-und Sicherheitstechnik weniger als 50% der erreichbaren Punkte hat, ist er nämlich raus...
Techniker oder Industriemeister können einen
Sachkundenachweis über die "Technische Regeln der Elektroinstallation" kurz TREI erlangen. (mind. 50%)
Dann hätte auch ein Techniker oder Industriemeister eine solche Befähigung zur Eintragung.
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"Wer immer das tut was er schon kann,
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Re: NAV und das Installateurverzeichnis
Naja...
meines Erachtens hat ein Elektromeister mit bestehen der Prüfung die Fachkunde nachgewiesen.
Sonst müsste für jeden Fall eine Sachkundeprüfung durchgeführt werden. Das wäre zu viel des guten.
Sachkunde wird lt. NAV auch nicht verlangt, sondern Fachkunde.
Aber mal davon abgesehen.
Ich werde nicht fachkundiger, wenn ich Mitglied bei einer Kammer bin, eine Betriebshaftpflicht habe, ein VDE-Abo habe oder sonstige Lobbywünsche erfülle.
Jaque
meines Erachtens hat ein Elektromeister mit bestehen der Prüfung die Fachkunde nachgewiesen.
Sonst müsste für jeden Fall eine Sachkundeprüfung durchgeführt werden. Das wäre zu viel des guten.
Sachkunde wird lt. NAV auch nicht verlangt, sondern Fachkunde.
Aber mal davon abgesehen.
Ich werde nicht fachkundiger, wenn ich Mitglied bei einer Kammer bin, eine Betriebshaftpflicht habe, ein VDE-Abo habe oder sonstige Lobbywünsche erfülle.
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Re: NAV und das Installateurverzeichnis
Es ist wie es ist,
sonst wär es anders....
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