Im Hinblick auf die Erhöhung der Einspeiseleistung von 600 auf 800 Watt für Balkonkraftwerke ist nach wie vor Abwarten angesagt. Die ursprünglich zum Jahreswechsel geplante Neuregelung für Balkonkraftwerke ist immer noch in Arbeit. Weitere geplante Änderungen für Steckdosen-Solaranlagen sind sogar umstritten.
Nun wurden interne Dokumente des VDE bekannt, nach denen die maximale Modulleistung im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen geändert werden soll.
Mit dem Solarpaket I hatte die Bundesregierung vorgeschlagen, die maximal mögliche Einspeiseleistung eines Balkonkraftwerks von 600 auf 800 Watt zu erhöhen. Die bisher ungeregelte maximale Modulleistung sollte erstmals auf 2000 Watt begrenzt werden. Der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) will aber offenbar eine maximale Modulleistung von 960 W in einer Norm festschreiben. Diese soll sich an der maximalen Einspeiseleistung von 800 Watt mit einem Zuschlag von 20 Prozent orientieren.
YouTuber Andreas Schmitz, dem die VDE-Unterlagen vorliegen und der darüber berichtet, erklärt die VDE-Bedenken mit Altanlagen, bei denen höhere Modulleistungen in sehr ungünstigen Lastfällen zu Kabelüberhitzungen oder gar Bränden führen könnten.
Vermieter dürfen Balkonkraftwerke nicht mehr aus optischen Gründen verbieten
Konflikte bestehen noch mit den Vertretern der Wohnungswirtschaft. Künftig soll die Installation eines Balkonkraftwerks nur noch mit triftigem Grund untersagt werden können. Bisher begründen viele Vermieter das Verbot damit, dass Balkonkraftwerke optisch unzumutbar seien. Alternativ wird die Prüfung durch eine Elektrofachkraft verlangt, was allerdings die Installationskosten extrem in die Höhe treibt.
Balkonsolar: Laut VDE ist eine Anpassung der Modulleistung vorgesehen
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