Hallo alle zusammen,
ich habe mich bei uns in der Firma intern weiterbeworben und bekomme die Stelle - sofern ich nebenbei die Aufgaben des VEFK (Fachlich) übernehme.
Die Aufgaben werden mir sozusagen aufgedruckt.
Dazu habe ich nun einige Fragen und hoffe, das sie mir jemand beantworten kann und bedanke mich schon mal im voraus dafür.
Ich soll der VEFK von ca. 6 Abteilungen bzw. Werkstätten sein. Von diesen sieben Abteilungen haben 4 einen Elektroniker als disziplinarischen Vorgesetzten. Der Rest Mechaniker. Hier wäre meine erste Frage:
Wie sieht die Verantwortung aus bei E-Meister und M-Meister? Die Disziplinarischen Meister haben ja schließlich auch eine Verantwortung dem MA gegenüber. Worin unterscheidet sich das für mich?
Nächste Frage: Der Bereich den ich (fachlich) leiten soll, ist der größte Bereich in unserem Standort. Ist es denn Rechtskonform hier einen "Anfänger" mit dieser wichtigen Aufgabe zu ernennen/bestellen?
Meine (fürs erste) letzte Frage: Von der Organisation her läuft bisher nicht alles immer so, wie es in der Theorie sein sollte. Es werden aktuell auch keine Anlagen und Arbeitsverantwortliche ernannt, oder z.b. keine Gefährdungsbeurteilungen vorher gemacht (es gibt aber welche im Intranet die keiner liest). Oder Jufa´s werden direkt nach der Ausbildung als EFK eingesetzt. Der VEFK hat hier ziemlich nichts zu melden gehabt bzw. wurde nicht ernst genommen. Wäre das dann denn nicht ein Organisationsverschuldung wenn etwas passiert?
Wie seht ihr das?
Danke und lg
Serk.
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Aufgaben der VEFK
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Re: Aufgaben der VEFK
Beitragvon berner25 » Mi 8. Aug 2018, 08:48
Serk hat geschrieben:...Die Aufgaben werden mir sozusagen aufgedruckt...
Wirklich aufgedruckt? Als Stempel auf die Stirn? Sorry, Spaß muss sein
Wieso soll es nicht Rechtskonform sein, einen "Anfänger" zur VEFK zu ernennen/bestellen? Die VEFK muss keine Berufserfahrung sondern eine Ausbildung als Industrie- oder Handwerksmeister, staatlich geprüfter Techniker oder ein Diplom-Ingenieur bzw. Master oder Bachelor des entsprechenden Fachbereichs vorweisen.
Nach der DIN VDE 1000-10 Kapitel 3.1, wird die Verantwortliche Elektrofachkraft so beschrieben:
„Person, die als Elektrofachkraft nach 3.2 die Fach- und Aufsichtsverantwortung übernimmt und vom Unternehmer dafür beauftragt ist“
Elektrofachkraft nach 3.2
Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Die Entscheidung, ob du für die Aufgaben genügend Erfahrung hast oder ob du für die Aufgaben geeignet bist, obliegt deinem Chef. Wenn du dann die Entscheidung annimmst, überträgt er dir unter anderem die Aufgabe „für eine geeignete Organisation“ zu sorgen.
Somit stehst du auch in der Aufsichtsverantwortung und kannst auftretende Fehler oder Unfälle nicht auf die mangelnde oder nicht vorhandene Organisation schieben.
MfG
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