Hallo,
bin mir jetzt nicht ganz sicher ob das hier das passende Forum ist...?!
Es geht um die DIN 18015, in der angeblich vorgeschrieben ist, dass in mehrstöckigen Wohngebäuden Verteiungen auf jeder Etage vorzusehen sind.
Wann genau trifft diese DIN zu?
Muss das im (Bau)Vertrag vereinbart sein, dass die Installationen nach dieser Norm ausgeführt werden oder gilt dies immer?
Gibt es Einschränkungen, was "mehrstöckig" heißt bzw. Einschränkungen in Sachen Wonhfläche usw?
Es geht konkret um eine Villa, die wir (nach den Vorgaben eines Elektroplaners) installiert habe.
Zähleranschlusssäule im Freien, im Gebäude (KG) großer Zentralschrank (2x1,8m) mit Sicherungen, Busaktoren usw. Ein vom Bauherrn eingeschalteter Sachverständiger bemängelt dies jetzt und verweist auf die DIN 18015-4.
- Elektromeisterforum Elektrotechnik Normen und Vorschriften
- Suche
-
- Aktuelle Zeit: Do 28. Mär 2024, 13:01
- Alle Zeiten sind UTC+01:00
Anzeige -ID9-
-
DIN 18015 - Unklarheiten
Themen und Informationen zur DIN-VDE, TAB, NAV, und DGUV Vorschrift 3 (BGVA3)
Moderatoren: g1000, Moderatoren
Forumsregeln
Beiträge mit "Problemanfragen" von Laien, werden ohne Kommentar gelöscht!
Zur Ausführung elektrotechnischer Arbeiten wird ausdrücklich empfohlen einen Fachmann zu beauftragen.
Nur so kann sichergestellt werden, dass die jeweils geltenden Vorschriften nach DIN VDE eingehalten werden.
Beiträge mit "Problemanfragen" von Laien, werden ohne Kommentar gelöscht!
Zur Ausführung elektrotechnischer Arbeiten wird ausdrücklich empfohlen einen Fachmann zu beauftragen.
Nur so kann sichergestellt werden, dass die jeweils geltenden Vorschriften nach DIN VDE eingehalten werden.
-
- Frischling
- Beiträge: 13
- Registriert: Di 24. Feb 2015, 14:48
- Elektromeister: nein
- Bundesland: Baden-Württemberg
- Postleitzahl: 88316
- Hat sich bedankt: 1 Mal
Anzeige -ID5-
Anzeige -ID5-
Anzeige -ID5-
-
- Kabelbinder Knipser
- Beiträge: 152
- Registriert: Fr 24. Feb 2012, 23:25
- Elektromeister: nein
- Danksagung erhalten: 3 Mal
Re: DIN 18015 - Unklarheiten
Beitragvon ac dc master » Fr 27. Feb 2015, 00:19
was genau bemängelt der typ den ? genauere angaben wären nicht schlecht.
-
- Frischling
- Beiträge: 13
- Registriert: Di 24. Feb 2015, 14:48
- Elektromeister: nein
- Bundesland: Baden-Württemberg
- Postleitzahl: 88316
- Hat sich bedankt: 1 Mal
Re: DIN 18015 - Unklarheiten
Beitragvon Hochspannung2000 » Do 5. Mär 2015, 14:43
ac dc master hat geschrieben:was genau bemängelt der typ den ? genauere angaben wären nicht schlecht.
er bemängelt u.A., dass nicht in jedem Stockwerk ein eigener (Unter-) Verteiler, sondern ein gemeinsamer Hauptverteiler (Standschrank 2x1,4m) im KG errichtet wurde und verweist hierbei auf die o.g. Norm, die dies angeblich vorschreibt?!
Re: DIN 18015 - Unklarheiten
Beitragvon Goetia » Fr 6. Mär 2015, 07:17
Din Normen Handbuch
Elektrotechniker-Handwerk
Din-Normen und technische Regeln für die Elektroinstallation
6., aktualisierte Ausgabe
ISBN 978-3-410-24412-7
Seite 382
Diese Din trifft dann zu, wenn an einer baulichen Anlage erstellt wird und man sich nicht schriftlich geben lässt, vom Kunden, das NICHT nach Din gearbeitet wird.
Andernfalls wird im Streitfall genau diese DIN als Maßstab angesehen sowie jede regel der VDE.
Im klartext:
Du hättest vor baubeginn eindeutig fragen sollen ob nach DIN gearbeitet wird oder nicht. Wenn der Kunde das nicht möchte hättest du dir das schriftlich geben lassen sollen.
MfG
Elektrotechniker-Handwerk
Din-Normen und technische Regeln für die Elektroinstallation
6., aktualisierte Ausgabe
ISBN 978-3-410-24412-7
Seite 382
Code: Alles auswählen
In Stromkreisverteilern sind Reserveplätze vorzusehen. Bei Einraumwohnungen sind dazu mindestens dreireihige Stromkreisverteiler, bei Mehrraumwohnungen mindestens vierreihige Stromkreisverteiler zu installieren
Bei mehrgeschossigen Wohnungen sind die notwendigen Schutz- und Schaltgeräte in mehreren Stromkreisverteilern, die in den jeweiligen Stockwerken angeordnet werden, unterzubringen
Wann genau trifft diese DIN zu?
Diese Din trifft dann zu, wenn an einer baulichen Anlage erstellt wird und man sich nicht schriftlich geben lässt, vom Kunden, das NICHT nach Din gearbeitet wird.
Andernfalls wird im Streitfall genau diese DIN als Maßstab angesehen sowie jede regel der VDE.
Im klartext:
Du hättest vor baubeginn eindeutig fragen sollen ob nach DIN gearbeitet wird oder nicht. Wenn der Kunde das nicht möchte hättest du dir das schriftlich geben lassen sollen.
MfG
-
- Frischling
- Beiträge: 9
- Registriert: Di 26. Mär 2013, 20:26
- Elektromeister: ja
- Bundesland: Bayern
- Postleitzahl: 63906
- Hat sich bedankt: 9 Mal
Re: DIN 18015 - Unklarheiten
Beitragvon DieterNikelsky » Do 12. Mär 2015, 14:52
Hallo, ich meine es ist vollkommen egal, ob der Kunde wünscht, dass nach DIN gearbeitet werden soll oder nicht. Der ausführende Elektrofachbetrieb ist der Fachmann und hat diese Arbeiten auch so auszuführen. Gesetzlich ist es so, dass zwingend nach den anerkannten technischen Regeln gearbeitet werden muss, das ist eben mal die DIN-VDE. Normalerweise würde ich mir vom Fachbetrieb eine Errichter Bescheinigung geben lassen, in dieser bescheinigt der Unternehmer, das alle Arbeiten ordnungsgemäß und nach den anerkannten technischen Regeln ausgeführt wurden. Wenn ein Bauherr das verlangen sollte, dass ich diese nicht beachte, lasse ich als seriöser Elektrofachbetrieb die Finger davon. Der Kunde ist Laie, der Fachmann ist der Elektrobetrieb.
-
- Kabelbinder Knipser
- Beiträge: 152
- Registriert: Fr 24. Feb 2012, 23:25
- Elektromeister: nein
- Danksagung erhalten: 3 Mal
Re: DIN 18015 - Unklarheiten
Beitragvon ac dc master » Di 7. Apr 2015, 00:31
die DIN-VDE ist kein gesetz ! sie ist nur ein vorschlag wie man eine technische anlage installiert um einen einwandfreien und ohne Probleme installierte anlage betreiben kann.
sie ist keine pflicht !
sie ist keine pflicht !
-
- Schlitzklopfer
- Beiträge: 99
- Registriert: Mo 14. Jan 2013, 07:21
- Elektromeister: nein
- Bundesland: Bayern
- Postleitzahl: 87490
- Hat sich bedankt: 7 Mal
- Danksagung erhalten: 2 Mal
Re: DIN 18015 - Unklarheiten
Beitragvon ich-bins » Sa 11. Apr 2015, 20:07
Richtig die VDE ist kein Gesetz,
jedoch helfen uns die Regeln eine Rechtfertigung zu erbringen.
Falsch, der Elektriker hat nach Bauvorgaben eine Hinweispflicht auf abweichende Bauausführungsanweisungen, und sich hier zu seiner Sicherheit die Abweichungen zur DIN bestätigen zu lassen
Die VDE ist kein Gesetz und kein Gebetsbuch, wenn Du es anders kennst, solltest Du Quellen hierzu bringen. Nein man sollte auch gerade bei der Industrie ein wenig über den Tellerrand einer Hausinstallation mal schauen, dort werden bei manchen Kunden für L1, L2, L3 auch gerne schwarz, grau, lila verwendet, und das bei Stromschienen mit 3000 A.
Nun das mit Fachmann würde ich gerade im Elektrogewerbe nicht mehr laut sagen.
Wir haben unter uns genau Pfuscher und Frickler, gerade oft kleine Betriebe wo es eben nicht nach fachgerechter Ausführung aussieht, sondern eben billiger Pfusch.
jedoch helfen uns die Regeln eine Rechtfertigung zu erbringen.
DieterNikelsky hat geschrieben:Hallo, ich meine es ist vollkommen egal, ob der Kunde wünscht, dass nach DIN gearbeitet werden soll oder nicht. Der ausführende Elektrofachbetrieb ist der Fachmann und hat diese Arbeiten auch so auszuführen.
Falsch, der Elektriker hat nach Bauvorgaben eine Hinweispflicht auf abweichende Bauausführungsanweisungen, und sich hier zu seiner Sicherheit die Abweichungen zur DIN bestätigen zu lassen
DieterNikelsky hat geschrieben: Gesetzlich ist es so, dass zwingend nach den anerkannten technischen Regeln gearbeitet werden muss, das ist eben mal die DIN-VDE.
Die VDE ist kein Gesetz und kein Gebetsbuch, wenn Du es anders kennst, solltest Du Quellen hierzu bringen. Nein man sollte auch gerade bei der Industrie ein wenig über den Tellerrand einer Hausinstallation mal schauen, dort werden bei manchen Kunden für L1, L2, L3 auch gerne schwarz, grau, lila verwendet, und das bei Stromschienen mit 3000 A.
DieterNikelsky hat geschrieben:Der Kunde ist Laie, der Fachmann ist der Elektrobetrieb.
Nun das mit Fachmann würde ich gerade im Elektrogewerbe nicht mehr laut sagen.
Wir haben unter uns genau Pfuscher und Frickler, gerade oft kleine Betriebe wo es eben nicht nach fachgerechter Ausführung aussieht, sondern eben billiger Pfusch.
-
- Frischling
- Beiträge: 9
- Registriert: Di 26. Mär 2013, 20:26
- Elektromeister: ja
- Bundesland: Bayern
- Postleitzahl: 63906
- Hat sich bedankt: 9 Mal
Re: DIN 18015 - Unklarheiten
Beitragvon DieterNikelsky » Sa 11. Apr 2015, 22:10
Hallo,
ich möchte mich noc mal zu Wort melden und zwar das letzte mal zu diesem Thema.
Ich finde es sehr spannend hier immer wieder andere Meinungen zu hören, wobei es klare Regeln gibt, na klar gibt es draussen Leute die sich nicht daran halten aber wir sind hier in einem Elektromeister Forum und wir sollten uns dementsprechend an die Regeln der Elektroinstallation halten.
Jetzt im Klartext an ich-bins:
VDE ist kein Gesetzt, das stimmt, vollkommen richtig aber halten muss/soll man sich daran trotzdem.
Spätestens wenn eine Hütte die Du installiert hast abbrennt und vor Gericht ein Gutachter zu deiner Installation Stellung nimmt, wirst du sehen, es wäre besser gewesen sich an die VDE zu halten, der wird dir die VDE Regeln dann erklären.
So jetzt zu meinen Quellen die Du verlangst, ich möchte dann aber auch wissen, wo Du deine Weisheiten herbekommst.
Also die erste Quelle war meine Meisterschule und ein hervoragender Lehrer.
Die Zweite Quelle und die wichtigere ist das EnWG
Das ist das Gesetz über die Elektizitäts- und Gasversorgung ( Enegiewirtschaftsgesetz-EnWG), im Teil 6 "Sicherheit und Zverlässigkeit der Energieversorgung" ³ 49 "Anforderungen an Energieanlagen"
(1) Energieanlagen sind so zu errichen und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von
1. Elektrizität die technischen Regeln des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.v.
2. Gas die technischne Regeln der deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.v.
eingehalten worden sind.
Die dritte Quelle ist die Niederspannungsanschlussverordnung - NAV
§13 Elektrische Anlage
Auszug aus Absatz (2), Satz 6
Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend §49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik hergestellt sind. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, wenn das Zeichen einer akkreditierten Stelle, insbesondere das VDE-Zeichen GS-Zeichen oder CE-Zeichen, vorhanden ist. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.
Also, wenn man arbeitet, ohne die VDE Richtlinien zu beachten, arbeitet man in meinen Augen grob fahrlässig.
In unserem Betrieb, kommt jedes Jahr jemand vom TÜV der die Elektroanlagen überprüft, dieser wird von der Versicherung geschickt der dann eine Überprüfung der Elektroanlagen in Bezug auf Brandschutz aufgrund der VDS Bestimmungen vornimmt.
Ich kann nur sagen der überprüft alles anhand der VDE bis ins kleinse Detail.
ich möchte mich noc mal zu Wort melden und zwar das letzte mal zu diesem Thema.
Ich finde es sehr spannend hier immer wieder andere Meinungen zu hören, wobei es klare Regeln gibt, na klar gibt es draussen Leute die sich nicht daran halten aber wir sind hier in einem Elektromeister Forum und wir sollten uns dementsprechend an die Regeln der Elektroinstallation halten.
Jetzt im Klartext an ich-bins:
VDE ist kein Gesetzt, das stimmt, vollkommen richtig aber halten muss/soll man sich daran trotzdem.
Spätestens wenn eine Hütte die Du installiert hast abbrennt und vor Gericht ein Gutachter zu deiner Installation Stellung nimmt, wirst du sehen, es wäre besser gewesen sich an die VDE zu halten, der wird dir die VDE Regeln dann erklären.
So jetzt zu meinen Quellen die Du verlangst, ich möchte dann aber auch wissen, wo Du deine Weisheiten herbekommst.
Also die erste Quelle war meine Meisterschule und ein hervoragender Lehrer.
Die Zweite Quelle und die wichtigere ist das EnWG
Das ist das Gesetz über die Elektizitäts- und Gasversorgung ( Enegiewirtschaftsgesetz-EnWG), im Teil 6 "Sicherheit und Zverlässigkeit der Energieversorgung" ³ 49 "Anforderungen an Energieanlagen"
(1) Energieanlagen sind so zu errichen und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von
1. Elektrizität die technischen Regeln des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.v.
2. Gas die technischne Regeln der deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.v.
eingehalten worden sind.
Die dritte Quelle ist die Niederspannungsanschlussverordnung - NAV
§13 Elektrische Anlage
Auszug aus Absatz (2), Satz 6
Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend §49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik hergestellt sind. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, wenn das Zeichen einer akkreditierten Stelle, insbesondere das VDE-Zeichen GS-Zeichen oder CE-Zeichen, vorhanden ist. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.
Also, wenn man arbeitet, ohne die VDE Richtlinien zu beachten, arbeitet man in meinen Augen grob fahrlässig.
In unserem Betrieb, kommt jedes Jahr jemand vom TÜV der die Elektroanlagen überprüft, dieser wird von der Versicherung geschickt der dann eine Überprüfung der Elektroanlagen in Bezug auf Brandschutz aufgrund der VDS Bestimmungen vornimmt.
Ich kann nur sagen der überprüft alles anhand der VDE bis ins kleinse Detail.
-
- Kabelbinder Knipser
- Beiträge: 152
- Registriert: Fr 24. Feb 2012, 23:25
- Elektromeister: nein
- Danksagung erhalten: 3 Mal
Re: DIN 18015 - Unklarheiten
Beitragvon ac dc master » Do 17. Sep 2015, 00:19
leute ! haut euch man nicht gleich die köpfe ein. fakt ist nur das die VDE nur eine errichter norm ist und aussagt das man nach dieser norm einen einwandfreien und sicheren zustand der elektroanlage hat. wenn ich aber für eine bessere ausstattug und höheren sicherheitsfaktor gegenüber der VDE installiere, ist der DIN VDE vorschlag der installation schon nichtig.
bei jeder art von arbeit, bauhergang bzw. Ausführung sollten eiegntlich die ganzen Bestimmungen und vorderungen die gemacht werden sollen in dem vertrag stehen. vielleicht hat dein kunde auch nur den drang dich zu schickarnieren.
und TÜV menschen legen sich gerne mit der VDE aus dem fenster und und pochen drauf. wenn auch diese leute mal die VDE auch mal lesen würden, werden sie feststellen, das die VDE auf seite X das sagt und einige seiten später die aussage fast untergräbt oder aus den angeln hebt.
bei jeder art von arbeit, bauhergang bzw. Ausführung sollten eiegntlich die ganzen Bestimmungen und vorderungen die gemacht werden sollen in dem vertrag stehen. vielleicht hat dein kunde auch nur den drang dich zu schickarnieren.
und TÜV menschen legen sich gerne mit der VDE aus dem fenster und und pochen drauf. wenn auch diese leute mal die VDE auch mal lesen würden, werden sie feststellen, das die VDE auf seite X das sagt und einige seiten später die aussage fast untergräbt oder aus den angeln hebt.
-
- Laie
- Beiträge: 24
- Registriert: Sa 20. Jun 2015, 12:26
- Elektromeister: nein
- Bundesland: Berlin
- Postleitzahl: 12683
- Wohnort: Berlin
- Hat sich bedankt: 1 Mal
- Danksagung erhalten: 1 Mal
Re: DIN 18015 - Unklarheiten
Beitragvon LotsOfSlots » Do 17. Sep 2015, 08:18
Letztens bei einem Lehrgang hatten wir dieses Thema. Wenn im Bauvertrag drinne steht, dass nach DIN VDE 18015 gearbeitet werden muß, ist man der Angeschmierte in diesem Fall. Wenn im Vertrag nix davon drinne steht, braucht man es schriftlich das nicht nach 18015 gearbeitet wird. Vor Gericht würdest du verlieren. Bei einem Vergleichsfall ging das Gericht davon aus, da die Norm 18015 ständig aktualisiert wird, dass sie damit binden ist. Ausser man hat es schriftlich, dass nicht danach gearbeitet wird.
[ Gepostet via Mobiltelefon ]
[ Gepostet via Mobiltelefon ]
Anzeige -ID12-
Zurück zu „Normen und Vorschriften“
Gehe zu
- Elektrotechnik
- Elektroinstallation
- Beleuchtungstechnik
- EMV, Blitzschutz, Erdung und Potentialausgleich
- Erneuerbare Energien (Renewable energy)
- Messen und Prüfen
- Steuertechnik, Motoren und Bus-Systeme
- KNX
- SPS
- LCN
- LON
- Andere Bussysteme
- Kleinsteuerungen
- Elektromobilität
- Normen und Vorschriften
- VDE-Vorschriften
- TAB-Verordnung
- NAV
- DGUV Vorschrift 3
- Kommunikationstechnik, Sicherheitstechnik und Steuerungstechnik
- Sicherheitstechnik und Brandschutz
- Türsprechanlagen
- Antennentechnik
- Netzwerktechnik und Telefonanlagen
- Tools und Planungshilfen der Elektrotechnik
- Elektronik
- Hausgeräte
- Elektromeister Vorbereitung
- Fragen Allgemein
- Hausaufgaben
- Übungsaufgaben
- Teil 1 - Fachpraxis
- Teil 2 - Fachtheorie
- Teil 3 - Betriebswirtschaft und Recht
- Teil 4 - Berufs- und Arbeitspädagogik
- Unterweisungsvorlagen
- Bücher, Literatur und Unterlagen
- Bewertung von Meisterschulen
- Elektromeister Talk
- Stellenangebote
- Elektromeister sucht Job
- Dienstleistungs- und Bewerberdatenbank
- Bewerbung und Verdienste
- Technische Weiterbildung im Fachbereich Elektrotechnik
- Seminare, Schulungen & Kurse
- Suche / Biete
- Unternehmensleitung
- Umfragen
- Allgemein
- Allgemeine Forumregeln
- News
- Wünsche, Ideen, Verbesserungsvorschläge
- Vorstellung neuer User
- Unterhaltung
- Off-Topic
- Smartphones
- IPHONE
- Software
- Zweirad & Co.
- Auto & Co.
- Fotografie
- Canon
- Nikon
- Sony
- Panasonic
- Tauchen
- Inland
- Außland
- Ausrüstung
- Rätsel und Witze
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste
Anzeige -ID10-