Hallo zusammen,
mich würde interessieren, welche Arbeiten man ohne Eintragung ins Installateurverzeichnis ausführen darf.
Ich denke an Arbeiten wie z.B. Kabel anfertigen und verkaufen
Kleinere Änderungen an Industriemaschinen
Schaltschrankbau
Ist dies möglich so möglich?
Gruß
Markus
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Möglichkeiten ohne Eintragung ins Installateurverzeichnis
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Nur so kann sichergestellt werden, dass die jeweils geltenden Vorschriften nach DIN VDE eingehalten werden.
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Re: Möglichkeiten ohne Eintragung ins Installateurverzeichnis
Beitragvon felixthecat » Do 31. Dez 2009, 16:28
Hi BM243,
soviel ich weiß verlangt der Netzbetreiber von denjenigen die Anschlussarbeiten an das Versorgungsnetz vornehmen wollen, die Eintragung in ein Installateurverzeichnis.
Für andere Arbeiten bin ich überfragt.
soviel ich weiß verlangt der Netzbetreiber von denjenigen die Anschlussarbeiten an das Versorgungsnetz vornehmen wollen, die Eintragung in ein Installateurverzeichnis.
Für andere Arbeiten bin ich überfragt.
MfG Felixthecat
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Re: Möglichkeiten ohne Eintragung ins Installateurverzeichnis
Beitragvon Ossi » Fr 1. Jan 2010, 11:55
Hallo BM243,
auf deine Frage:
zuerst mal gilt:
In Deutschland hat jeder das Recht, jedes Gewerbe auszuüben, soweit Gesetze nicht Ausnahmen, Beschränkungen oder Auflagen vorsehen.
Für das zulassungspflichtige Handwerk z. B. gilt die Besonderheit, dass seine selbstständige Ausübung an den Nachweis einer handwerklichen Befähigung und die Eintragung in die Handwerksrolle gebunden ist.
für die zulassungsfreien Handwerke z.B. gilt, dass die Betriebe in einem von der Handwerkskammer geführten Verzeichnis einzutragen sind. Eine besondere Zulassung (z.B. handwerkliche Befähigung) ist nicht zwingend vorgeschrieben.
für handwerksähnliche Gewerbe z.B. gilt, dass zu den zulassungsfreien Handwerken Gesagte.
Meine Einschätzung zu Kabel Anfertigen und Verkaufen ist, dass es unter den § 18 Abs. 2 in Anlage B (Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können) wegen der fehlenden Anschlussarbeiten fallen könnte.
Meine Einschätzung zu kleinere Änderungen an Industriemaschinen, Schaltschrankbau, ist, dass es unter den § 1 Abs. 2 in Anlage A (Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können) wegen der Befähigung und des Wisssens fallen könnte.
Fazit: Die Eintragung in der Handwerksrolle ist auf jeden Fall notwendig, da es in beiden Situationen gefordert wird.
Das ist meine persönliche Meinung und somit ohne Gewähr.
auf deine Frage:
BM243 hat geschrieben:Ich denke an Arbeiten wie z.B. Kabel anfertigen und verkaufen
Kleinere Änderungen an Industriemaschinen
Schaltschrankbau
zuerst mal gilt:
In Deutschland hat jeder das Recht, jedes Gewerbe auszuüben, soweit Gesetze nicht Ausnahmen, Beschränkungen oder Auflagen vorsehen.
Für das zulassungspflichtige Handwerk z. B. gilt die Besonderheit, dass seine selbstständige Ausübung an den Nachweis einer handwerklichen Befähigung und die Eintragung in die Handwerksrolle gebunden ist.
für die zulassungsfreien Handwerke z.B. gilt, dass die Betriebe in einem von der Handwerkskammer geführten Verzeichnis einzutragen sind. Eine besondere Zulassung (z.B. handwerkliche Befähigung) ist nicht zwingend vorgeschrieben.
für handwerksähnliche Gewerbe z.B. gilt, dass zu den zulassungsfreien Handwerken Gesagte.
Meine Einschätzung zu Kabel Anfertigen und Verkaufen ist, dass es unter den § 18 Abs. 2 in Anlage B (Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können) wegen der fehlenden Anschlussarbeiten fallen könnte.
Meine Einschätzung zu kleinere Änderungen an Industriemaschinen, Schaltschrankbau, ist, dass es unter den § 1 Abs. 2 in Anlage A (Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können) wegen der Befähigung und des Wisssens fallen könnte.
Fazit: Die Eintragung in der Handwerksrolle ist auf jeden Fall notwendig, da es in beiden Situationen gefordert wird.
Das ist meine persönliche Meinung und somit ohne Gewähr.
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Re: Möglichkeiten ohne Eintragung ins Installateurverzeichnis
Beitragvon friends-bs » Fr 1. Jan 2010, 12:26
BM243 hat geschrieben:...Kabel anfertigen und verkaufen
Kleinere Änderungen an Industriemaschinen
Schaltschrankbau...
Ist möglich auch ohne Eintrag in die Handwerksrolle, aber um eine Mitgliedschaft bei der IHK kommst du nicht rum. Und die wolle jeden Monat ihren nicht unerheblichen Beitrag.
Dann dafst du aber auch keine handwerkstypischen Arbeiten anbieten. Arbeiten an Hausinstallationen ist dann tabu.
Re: Möglichkeiten ohne Eintragung ins Installateurverzeichnis
Beitragvon BM243 » Fr 1. Jan 2010, 16:27
Mal so gefragt, wäre es möglich, kleine Elektrische Steuerungen zu bauen (z.B.Beleuchtung für einen Arbeitsplatz, Steuerung für Förderbänder...), die Steckbar sind?
D.H. ich fertige die Steuerung, und angeschlossen werden sie dann vom Kunden über den Stekcer selbst?
Oder muss man da auch ins Installateurverzeichnis eingetragen sein?
Dass ich um eine Eintragung in die Handwerksrolle nicht herum komme, ist mir klar, mir gehts im Moment nur um das Installateurverzeichnis.
D.H. ich fertige die Steuerung, und angeschlossen werden sie dann vom Kunden über den Stekcer selbst?
Oder muss man da auch ins Installateurverzeichnis eingetragen sein?
Dass ich um eine Eintragung in die Handwerksrolle nicht herum komme, ist mir klar, mir gehts im Moment nur um das Installateurverzeichnis.
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Re: Möglichkeiten ohne Eintragung ins Installateurverzeichnis
Beitragvon friends-bs » Fr 1. Jan 2010, 17:29
BM243 hat geschrieben:Oder muss man da auch ins Installateurverzeichnis eingetragen sein?
Solange du keine Arbeiten an der Installation machst nicht.
Ich hatte damals unser Ingeneurbüro, mit angeschlossener Schaltschrankfertigung ins Installateurverszeichnis eintragen lassen. Der Örtliche wollte gar nicht so richtig dran, weil er keine Notwendigkeit gesehen hat. Wir hatten dann auch nur eine eingeschränkte Konzession bekommen, die nur für Arbeiten an unseren Anlagen beschränkt war. Den ganzen vorgeschriebenen Kram, wie VDE und Meßgeräte mussten wir nachweisen.
Wir hatten auch die komplette Montage der Anlagen gemacht, aber wir hatten nie eine Konzession nachweisen müssen. Abnahme der Anlagen erfolgte immer vom TÜV oder Bergamt. Anschluß der Anlagen erfölgte auch immer an die Werksintere Stromversorgung, bzw. wurde die Zuleitung bauseits zur Verfügung gestellt.
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Re: Möglichkeiten ohne Eintragung ins Installateurverzeichnis
Beitragvon Ossi » Fr 1. Jan 2010, 17:36
Was bedeutet für dich das Installateurverzeichnis?
Oder mal so gesagt. Falls du keinerlei Netzanschlüsse oder Anträge an deinen Netzbetreiber stellst, würde ich sagen, dass du keine Netzzulassung wie wir sagen benötigst.
Oder mal so gesagt. Falls du keinerlei Netzanschlüsse oder Anträge an deinen Netzbetreiber stellst, würde ich sagen, dass du keine Netzzulassung wie wir sagen benötigst.
Re: Möglichkeiten ohne Eintragung ins Installateurverzeichnis
Beitragvon EMeister2 » Sa 2. Jan 2010, 22:54
Du kannst alle Arbeiten durchführen. Auch eine Zähleranlage kannst Du montieren und anschließen. Den ganzen Zirkus gibt es nur weill sich die eingetragenen Firmen gegenüber Mitbewerbern schützen wollen.
Kein Mensch regt sich auf, dass es auf Baumärkten schon alles zu kaufen gibt, vom Kabel bis zur Zähleranlage. Und es gibt genug eingetragenen Firmen die für ein paar Kröten , jede Unterschrift leisten. Bringt man es zur Anzeige wird man noch ausgelacht.
Ich kennen Firmen , der Chef nartürlich in der Handwerksakmmer ganz oben, Unterschreibt schon seit 10 Jahren für andere Kollegen. Alles Lug und Betrug. Du brauchst nur die richtigen Leute kennen und alles läuft von ganz allein.
Kein Mensch regt sich auf, dass es auf Baumärkten schon alles zu kaufen gibt, vom Kabel bis zur Zähleranlage. Und es gibt genug eingetragenen Firmen die für ein paar Kröten , jede Unterschrift leisten. Bringt man es zur Anzeige wird man noch ausgelacht.
Ich kennen Firmen , der Chef nartürlich in der Handwerksakmmer ganz oben, Unterschreibt schon seit 10 Jahren für andere Kollegen. Alles Lug und Betrug. Du brauchst nur die richtigen Leute kennen und alles läuft von ganz allein.
Re: Möglichkeiten ohne Eintragung ins Installateurverzeichnis
Beitragvon EMeister2 » Sa 2. Jan 2010, 22:56
EMeister2 hat geschrieben:Du kannst alle Arbeiten durchführen. Auch eine Zähleranlage kannst Du montieren und anschließen. Den ganzen Zirkus gibt es nur weill sich die eingetragenen Firmen gegenüber Mitbewerbern schützen wollen.
Kein Mensch regt sich auf, dass es auf Baumärkten schon alles zu kaufen gibt, vom Kabel bis zur Zähleranlage. Und es gibt genug eingetragenen Firmen die für ein paar Kröten , jede Unterschrift leisten. Bringt man es zur Anzeige wird man noch ausgelacht.
Ich kennen Firmen , der Chef nartürlich in der Handwerksakmmer ganz oben, Unterschreibt schon seit 10 Jahren für andere Kollegen. Alles Lug und Betrug. Du brauchst nur die richtigen Leute kennen und alles läuft von ganz allein.
Dafür sind 10 E-Dollar einteutig zuwenig !
Re: Möglichkeiten ohne Eintragung ins Installateurverzeichni
Beitragvon StAuTec » Fr 30. Jul 2010, 10:26
Hallo Leute,
leider habe ich aus euren Antworten keine richtige Lösung gefunden.
Hier noch einmal mein Anliegen:
Habe im Juli 2010 meinen staatlich gepr. Techniker - Energietechnik und Prozessautomatisierung gemacht.
Habe alle notwendigen Prüfgeräte, VDE Ordner, Prüftafel etc. gekauft.
Jetzt möchte ich mich in die Handwerksroll eintragen und Dienstleistungen im Bereich Schaltschrankbau, Steuerungstechnik und Hausinstallation (alles was nach dem Zähler kommt) anbieten.
MUSS ich mich auch in das Installateurberzeichnis eintragen lassen?
Verstehe den Sinn der Eintragung nicht!
Ich hatte es während der Asubildung so verstanden, dass ich alles im Elektroinstallationsbereich machen darf nur nicht Zähler bzw. HAK an das öffentlich Netz anschließen. Also alles was nach dem Zähler kommt ist erlaubt. Habe ich da etwas falsch verstanden???
Bitte um schnelle Antwort.
DANKE
leider habe ich aus euren Antworten keine richtige Lösung gefunden.
Hier noch einmal mein Anliegen:
Habe im Juli 2010 meinen staatlich gepr. Techniker - Energietechnik und Prozessautomatisierung gemacht.
Habe alle notwendigen Prüfgeräte, VDE Ordner, Prüftafel etc. gekauft.
Jetzt möchte ich mich in die Handwerksroll eintragen und Dienstleistungen im Bereich Schaltschrankbau, Steuerungstechnik und Hausinstallation (alles was nach dem Zähler kommt) anbieten.
MUSS ich mich auch in das Installateurberzeichnis eintragen lassen?
Verstehe den Sinn der Eintragung nicht!
Ich hatte es während der Asubildung so verstanden, dass ich alles im Elektroinstallationsbereich machen darf nur nicht Zähler bzw. HAK an das öffentlich Netz anschließen. Also alles was nach dem Zähler kommt ist erlaubt. Habe ich da etwas falsch verstanden???
Bitte um schnelle Antwort.
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