Hallo.
Ich habe hier (meine Firma) einenn Standverteiler der bald in Betrieb gehen soll. Nun tun die Leute hier zienlich sorglos irgendwelche Sachen davor ablegen, da Platzmangel. Jetzt werden sogar die GAS-Flaschen der gasangetriebenen Gabelstapler dort gelagert.
Ich denke mal, dass es dafür Vorschriften gibt, was und wie in der Nähe einer Niederspannungsanlage sein darf, und was nicht.
Kann jemand helfen?
Vielen Dank im Voraus.
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Richtlinien eines Stromverteilerschranks?
Themen und Informationen zur DIN-VDE, TAB, NAV, und DGUV Vorschrift 3 (BGVA3)
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Nur so kann sichergestellt werden, dass die jeweils geltenden Vorschriften nach DIN VDE eingehalten werden.
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Re: Richtlinien eines Stromverteilerschranks?
Beitragvon bombo » Di 6. Mär 2012, 11:18
Hallo Pedro,
ich weis das es in der TAB eine Aufforderung gibt, die lautet:
"Hausanschlusskasten und Hauptverteiler werden frei zugänglich und sicher bedienbar angeordnet"
Da es sich bei dir wahrscheinlich nicht um einen Hausanschluss- bzw. Hauptverteiler handelt, fällt die TAB weg.
Ich könnte mir vorstellen, dass es in einer Vorschrift der Berufsgenossenschaft zum Thema Betriebssicherheit stehen könnte?
ich weis das es in der TAB eine Aufforderung gibt, die lautet:
"Hausanschlusskasten und Hauptverteiler werden frei zugänglich und sicher bedienbar angeordnet"
Da es sich bei dir wahrscheinlich nicht um einen Hausanschluss- bzw. Hauptverteiler handelt, fällt die TAB weg.
Ich könnte mir vorstellen, dass es in einer Vorschrift der Berufsgenossenschaft zum Thema Betriebssicherheit stehen könnte?
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Re: Richtlinien eines Stromverteilerschranks?
Beitragvon berner25 » Do 8. Mär 2012, 12:55
@Bombo:
Ja, und zwar ist in der Erläuterung der BGHW zum Thema "Sicherer Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln" unter der Überschrift "Verteilungen, Schaltflächen" folgende Aussage zu finden:
"...Sorgen Sie dafür, dass Verteilungen, Schalttafeln, Not- und Bereichsschalter sowie die Türen zu elektrischen Betriebsräumen ständig frei zugänglich sind. Sie dürfen deshalb nicht zugestellt oder verhängt werden."
Fals deinen Kollegen diese Erläuterung nicht genug ist, kannst du auch auf die BGV A3 hinweisen.
Zum einen wird hier auf eine bestimmungsgemäßer Verwendung hingewiesen:
§4 Absatz 2:
Der sichere Zustand ist vorhanden, wenn elektrische Anlagen und Betriebsmittel so beschaffen sind, dass von ihnen bei ordnungsgemäßem Bedienen und bestimmungsgemäßer Verwendung weder eine unmittelbare (z. B. gefährliche Berührungsspannung) noch eine mittelbare (z. B. durch Strahlung, Explosion, Lärm) Gefahr für den Menschen ausgehen kann.
Und hier auf das Betrieben und Instandhalten von elektrischen Anlagen:
§3 Absatz 1:
Das Betreiben umfasst alle Tätigkeiten (Bedienen und Arbeiten) an und in elektrischen Anlagen sowie an und mit elektrischen Betriebsmitteln. Zum Instandhalten (siehe DIN 31 051) gehören die Inspektion (Kontrolle), die Wartung und die Instandsetzung.
Eine Wartung, Kontrolle oder Instandsetzung kann man nur durchführen, wenn die elektrische Anlage zugänglich ist.
Ja, und zwar ist in der Erläuterung der BGHW zum Thema "Sicherer Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln" unter der Überschrift "Verteilungen, Schaltflächen" folgende Aussage zu finden:
"...Sorgen Sie dafür, dass Verteilungen, Schalttafeln, Not- und Bereichsschalter sowie die Türen zu elektrischen Betriebsräumen ständig frei zugänglich sind. Sie dürfen deshalb nicht zugestellt oder verhängt werden."
Fals deinen Kollegen diese Erläuterung nicht genug ist, kannst du auch auf die BGV A3 hinweisen.
Zum einen wird hier auf eine bestimmungsgemäßer Verwendung hingewiesen:
§4 Absatz 2:
Der sichere Zustand ist vorhanden, wenn elektrische Anlagen und Betriebsmittel so beschaffen sind, dass von ihnen bei ordnungsgemäßem Bedienen und bestimmungsgemäßer Verwendung weder eine unmittelbare (z. B. gefährliche Berührungsspannung) noch eine mittelbare (z. B. durch Strahlung, Explosion, Lärm) Gefahr für den Menschen ausgehen kann.
Und hier auf das Betrieben und Instandhalten von elektrischen Anlagen:
§3 Absatz 1:
Das Betreiben umfasst alle Tätigkeiten (Bedienen und Arbeiten) an und in elektrischen Anlagen sowie an und mit elektrischen Betriebsmitteln. Zum Instandhalten (siehe DIN 31 051) gehören die Inspektion (Kontrolle), die Wartung und die Instandsetzung.
Eine Wartung, Kontrolle oder Instandsetzung kann man nur durchführen, wenn die elektrische Anlage zugänglich ist.
MfG
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