Hallo zusammen,
wann ist bei einer Anlage oder Maschine, die an einem TN-Netz (Phasen, Nullleiter und PE aus der Haus-Zuleitung) mit z.B. einem CEE-Stecker oder einphasigen Maschinenstecker (nicht Schukostecker) eingesteckt ist oder auch mit einem Anschlusskasten fest angeschlossen ist, eine zusätzliche Erdung erforderlich, bzw. vorgeschrieben?
Wann und warum und nach welcher VDE-Regel muß ich einen zusätzlichen Erdungdraht ( 6 oder 10 mm² ? ) an einer im Raum vorhandenen Potentialausgleichs-Schiene anschließen?
Aus welchen Maschinendaten entnehme ich das ggf. ?
Danke im voraus für Euer Feedback!
Gruß Peter
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Wann ist zusätzliche Erdung notwendig?
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Re: Wann ist zusätzliche Erdung notwendig?
Beitragvon Joh89 » Mo 4. Apr 2016, 09:43
Hi Peter,
wir haben vor kurzem genau über dieses Thema in der Meisterschule gesprochen.
Und zwar ist das wie folgt:
1. Wenn ein fest angeschlossener Verbraucher betriebsmäßig einen Schutzleiterstrom von mehr als 10mA hat (man nennt den Strom auch Ableitstrom), dann muss entweder ein verstärkter Schutzleiter von mindestens 10qmm Kupfer oder ein zweiter Schutzleiter, der mindestens genau so groß wie der erste Schutzleiter ist, verlegt werden. Das steht in der VDE 0100-540, Abschnitt 543.7.
Der Hersteller von dem betroffenen Gerät (häufig sind das Frequenzumrichterantriebe) gibt in der Betriebsanleitung vor, ob ein einzelner verstärkter Schutzleiter oder zwei Schutzleiter verlegt werden müssen, da für den korrekten Anschluss herstellerseitig geeignete Schutzleiterklemmen vorgesehen sind.
2. Und dann gibt es noch einen zweiten Fall: Wenn die Abschaltzeit nach VDE 0100-410 zum Schutz gegen elektrischen Schlag nicht eingehalten wird, kann man einen zusätzlichen Schutzpotentialausgleich realisieren um die Schleifenimpedanz zu verringern. Dafür werden z.B. alle Verbraucher über zusätzliche Schutzpotentialausgleichsleiter an einer Erdungsschiene miteinander verbunden (also zusätzlich zum vorhandenen PE). Der Mindestquerschnitt beträgt 2.5qmm Kupfer (Leiter komplett mechanisch geschützt verlegt) oder 4qmm Kupfer (Leiter ohne mechanischen Schutz) aber insgesamt nicht kleiner als der kleinste Schutzleiter der betroffenen Verbraucher. Das steht in VDE 0100-410, Abschnitt 415.2 und VDE 0100-540, Abschnitt 544.2 und Abschnitt 543.1.3
Grüße
Joh
wir haben vor kurzem genau über dieses Thema in der Meisterschule gesprochen.
Und zwar ist das wie folgt:
1. Wenn ein fest angeschlossener Verbraucher betriebsmäßig einen Schutzleiterstrom von mehr als 10mA hat (man nennt den Strom auch Ableitstrom), dann muss entweder ein verstärkter Schutzleiter von mindestens 10qmm Kupfer oder ein zweiter Schutzleiter, der mindestens genau so groß wie der erste Schutzleiter ist, verlegt werden. Das steht in der VDE 0100-540, Abschnitt 543.7.
Der Hersteller von dem betroffenen Gerät (häufig sind das Frequenzumrichterantriebe) gibt in der Betriebsanleitung vor, ob ein einzelner verstärkter Schutzleiter oder zwei Schutzleiter verlegt werden müssen, da für den korrekten Anschluss herstellerseitig geeignete Schutzleiterklemmen vorgesehen sind.
2. Und dann gibt es noch einen zweiten Fall: Wenn die Abschaltzeit nach VDE 0100-410 zum Schutz gegen elektrischen Schlag nicht eingehalten wird, kann man einen zusätzlichen Schutzpotentialausgleich realisieren um die Schleifenimpedanz zu verringern. Dafür werden z.B. alle Verbraucher über zusätzliche Schutzpotentialausgleichsleiter an einer Erdungsschiene miteinander verbunden (also zusätzlich zum vorhandenen PE). Der Mindestquerschnitt beträgt 2.5qmm Kupfer (Leiter komplett mechanisch geschützt verlegt) oder 4qmm Kupfer (Leiter ohne mechanischen Schutz) aber insgesamt nicht kleiner als der kleinste Schutzleiter der betroffenen Verbraucher. Das steht in VDE 0100-410, Abschnitt 415.2 und VDE 0100-540, Abschnitt 544.2 und Abschnitt 543.1.3
Grüße
Joh
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