Guten Morgen zusammen,
eine Frage zum Thema "Bestandsschutz"
Wir haben einen Kunden, der gerne eine PV-Anlage hätte.
Änderung/Erweiterung = Aktueller Stand der Technik
Ergo: Neuer Zählerschrank, SPD, SLS, etc..
Leider wurden die Steckdosen, wie damals üblich, zweiadrig verdrahtet und dadurch fehlt die Erdung, der Einbau eines RCD ist also nicht möglich.
Neue Leitungen im ganzen Haus wären unwirtschaftlich und ein Ausschlusskriterium. Was sagt ihr dazu?
Könnte man Argumentieren, dass nur der Anschluss-/Verteilbereich der Elektroinstallation erneuert wird und daher die vorhanden Verbraucher außen vor sind?
Grüße aus Mecklenburg
Thomas
Photovoltaik bei zwei-adriger DDR-Installation
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Zur Ausführung elektrotechnischer Arbeiten wird ausdrücklich empfohlen einen Fachmann zu beauftragen.
Nur so kann sichergestellt werden, dass die jeweils geltenden Vorschriften nach DIN VDE eingehalten werden.
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E-Michl
- Frischling

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Re: Photovoltaik bei zwei-adriger DDR-Installation
Klar müssen da neue Leitungen rein! Klassische Nullung ist sicher kein Bestandschutz
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Knöpfchen
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Re: Photovoltaik bei zwei-adriger DDR-Installation
Wenn die alte Installation den Bestimmungen zum Zeitpunkt der Errichtung entspricht , kann das so weiter betrieben werden.
Sonst müßte die Installation bei jeder neuen Bestimmung nachgerüstet werden.
Für die. Pv Anlage ist natürlich der Zählerbereich nach den neuen Bestimmungen zu errichten. Die alte Zähleranlage dann als Sicherungsverteiler weiter betreiben.
Schon einige Male so praktiziert.
Sonst müßte die Installation bei jeder neuen Bestimmung nachgerüstet werden.
Für die. Pv Anlage ist natürlich der Zählerbereich nach den neuen Bestimmungen zu errichten. Die alte Zähleranlage dann als Sicherungsverteiler weiter betreiben.
Schon einige Male so praktiziert.