Photovoltaik bei zwei-adriger DDR-Installation

Bleibe immer aktuell bei den wichtigsten Normen und Vorschriften der Elektrotechnik.
Hier geht es um Themen wie DIN-VDE, DGUV
Vorschrift 3
, Prüfanforderungen, Sicherheitsstandards und rechtliche Grundlagen.
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ThoMan
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Photovoltaik bei zwei-adriger DDR-Installation

Beitrag von ThoMan »

Guten Morgen zusammen,

eine Frage zum Thema "Bestandsschutz"

Wir haben einen Kunden, der gerne eine PV-Anlage hätte.
Änderung/Erweiterung = Aktueller Stand der Technik

Ergo: Neuer Zählerschrank, SPD, SLS, etc..

Leider wurden die Steckdosen, wie damals üblich, zweiadrig verdrahtet und dadurch fehlt die Erdung, der Einbau eines RCD ist also nicht möglich.

Neue Leitungen im ganzen Haus wären unwirtschaftlich und ein Ausschlusskriterium. Was sagt ihr dazu?
Könnte man Argumentieren, dass nur der Anschluss-/Verteilbereich der Elektroinstallation erneuert wird und daher die vorhanden Verbraucher außen vor sind?


Grüße aus Mecklenburg

Thomas
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E-Michl
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Re: Photovoltaik bei zwei-adriger DDR-Installation

Beitrag von E-Michl »

Klar müssen da neue Leitungen rein! Klassische Nullung ist sicher kein Bestandschutz
Knöpfchen
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Re: Photovoltaik bei zwei-adriger DDR-Installation

Beitrag von Knöpfchen »

Wenn die alte Installation den Bestimmungen zum Zeitpunkt der Errichtung entspricht , kann das so weiter betrieben werden.
Sonst müßte die Installation bei jeder neuen Bestimmung nachgerüstet werden.

Für die. Pv Anlage ist natürlich der Zählerbereich nach den neuen Bestimmungen zu errichten. Die alte Zähleranlage dann als Sicherungsverteiler weiter betreiben.

Schon einige Male so praktiziert.
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