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- Sa 3. Jul 2010, 22:30
- Forum: Hausaufgaben
- Thema: BG Vorschriften
- Antworten: 16
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Re: BG Vorschriften
1.Nur eine Elektrofachkraft darf z.B. elektrische Anlagen und Betriebsmittel errichten, ändern und in Stand halten! Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch eine Ausbildung z.B. als Elektroingenieur, -techniker, -meister oder -geselle nachgewiesen. Sie kann aber auch ...