Hallo Kollegen,
ich habe eine Frage zu der ominösen "Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676" !
Wer kann mir Auskunft geben, ob ein ELT-Meister (Handwerk) auch ohne diesen o. g. "Titel" Rauchwarnmelder (nicht VDS) in priv. Wohnhäusern planen, einbauen und prüfen darf ?
Evtl. auch in Bezug auf die BauBO ?
Ich glaube schon. Da ich in meiner Meisterschule auch eine Schulung(Unterweisung) zum Einbau und Planung von VDS gerechten Installationen bekommen habe und denke dass ich - auch lt. meiner Ausbildung dazu ermächtigt bin, bzw. dies auch zum Berufsbild gehört ?
Mir wollte eine sog. Errichterfirma dies nicht zugestehen, da ich keine gepr. Fachkraft lt. o.g. DIN bin !
Evtl. wäre hier auch ein Statement der Innung bzw. des ZVEI hilfreich, da ich glaube das diese Frage für mehrere Kollegen interessant ist, bzw. zukünftig noch wird.
Vielen Dank für eine kurze Info.
Viele Grüße
juesch
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Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 ?
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Re: Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 ?
Beitragvon illuminati88 » So 1. Sep 2013, 15:47
Ich bin aktuell noch in der Schule und wir hatten gerade gestern noch das Gespräch davon, dass du ohne diese Prüfung / Schein keine RWA mehr abnehmen darfst.
Du darfst sie aber noch installieren.
Grüße
Du darfst sie aber noch installieren.
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Re: Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 ?
Beitragvon juesch » Mi 4. Sep 2013, 07:32
Hallo zusammen,
was ist das jetzt für eine Lösung ????
Ich muss wissen wie die Dinger installiert werden (Abstände, Befestigung, Melderart und und und..)
muss Wissen wie Sie funktionieren und eine Erstinbetriebnahme durchführen und dokumentieren.
Ich rede hier immer nur von RWM die in priv. Räumen eingebaut werden (nicht VDS Anlagen) !
Ich denke wir reden hier von 2 versch. Dingen (bei VDS Anlagen ist das so...stimmt)
Und dann ist man nicht ermächtigt die jährliche Prüfung durchzuführen ?
Zumindest ist es ja auch so, dass der Mieter / Eigentümer dies selbst darf (nur Sicht und einfache Funktionsprüfung) und auch priv. dokumentieren kann.
Ich denke, dass dies zum Berufsbild einer Elektrofachkraft gehört.
Zumindest dürfen es ja auch elektrotechn. unterwiesene Personen (wenn sie dieses Zertifikat besitzen). Wenn ich mir hierzu die "gewerbliche" Lösung ansehe ist es so, dass auch eine elektrotechn. unterwiesene Person noch BetrSichVo "eigentlich" prüfen kann (BGV A3) aber nach der TR dies nur darf, wenn auch eine "Elektrofachkraft" dahintersteht und die Prüfung überwacht.
Also ist diese Regelung ein Witz und ich denke nur eine Verkaufstrategie der Errichterfirmen...??
Hier wäre eine Aussage der Innung, Handwerkskammer o. ä. hilfreich.
Viele Grüße
juesch
was ist das jetzt für eine Lösung ????
Ich muss wissen wie die Dinger installiert werden (Abstände, Befestigung, Melderart und und und..)
muss Wissen wie Sie funktionieren und eine Erstinbetriebnahme durchführen und dokumentieren.
Ich rede hier immer nur von RWM die in priv. Räumen eingebaut werden (nicht VDS Anlagen) !
Ich denke wir reden hier von 2 versch. Dingen (bei VDS Anlagen ist das so...stimmt)
Und dann ist man nicht ermächtigt die jährliche Prüfung durchzuführen ?
Zumindest ist es ja auch so, dass der Mieter / Eigentümer dies selbst darf (nur Sicht und einfache Funktionsprüfung) und auch priv. dokumentieren kann.
Ich denke, dass dies zum Berufsbild einer Elektrofachkraft gehört.
Zumindest dürfen es ja auch elektrotechn. unterwiesene Personen (wenn sie dieses Zertifikat besitzen). Wenn ich mir hierzu die "gewerbliche" Lösung ansehe ist es so, dass auch eine elektrotechn. unterwiesene Person noch BetrSichVo "eigentlich" prüfen kann (BGV A3) aber nach der TR dies nur darf, wenn auch eine "Elektrofachkraft" dahintersteht und die Prüfung überwacht.
Also ist diese Regelung ein Witz und ich denke nur eine Verkaufstrategie der Errichterfirmen...??
Hier wäre eine Aussage der Innung, Handwerkskammer o. ä. hilfreich.
Viele Grüße
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Re: Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 ?
Beitragvon berner25 » Do 5. Sep 2013, 12:39
Hallo Juesch,
eine Elektrofachkraft erlangt die benötigte Fachkompetenz zur Projektierung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern erst nach bestehen der schriftlichen Prüfung.
Demnach reicht der Meistertitel alleine nicht aus.
Hier ein Auszug aus der DIN 14676 (2012-09):
7 Nachweis der Fachkompetenz für Dienstleistungserbringer
...
Die Fachkraft für Rauchwarnmelder muss über einen Kompetenznachweis für die Projektierung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern verfügen, der alle fünf Jahre zu aktualisieren ist.
Der zur Prüfung verwendete Aufgaben- und Fragenkatalog muss von einer kompetenten Stelle, z. B. Forum Brandrauchprävention in der vfdb bestätigt sein.
ANMERKUNG 3 Die Kriterien für den empfohlenen Kompetenznachweis sind im Anhang B angegeben.
...Anhang B...
B.1 Mindestvoraussetzung und Prüfungsinhalte für die Fachkraft für Rauchwarn-melder
Für den Nachweis der Kompetenz sollten die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
a) Mindestvoraussetzung;
b) Technisches Grundverständnis;
c) Prüfungsinhalte der schriftlichen Prüfung;
d) Kenntnisse über die Funktionsweise und Einsatzgrenzen von Rauchwarnmeldern im Allgemeinen;
e) Kenntnisse der Inhalte DIN 14676 sowie der DIN EN 14604;
f) Kenntnisse über das Verhalten von Brandrauch;
g) Kenntnisse über die verwendeten Rauchwarnmelder.
...
B.3 Voraussetzungen an die Durchführung und Auswertung der Prüfung
Die Basis für den Kompetenznachweis ist eine schriftliche Prüfung.
Die Prüfungsfragen stammen aus einem bestätigten Fragenkatalog, sollten aus den Themengebieten nach B.1 abgeleitet werden und folgende Anteile umfassen:
a) Kenntnisse über Funktionsweise und Einsatzgrenzen von Rauchwarnmeldern: etwa 40 %;
b) Kenntnisse der DIN 14676 und DIN EN 14604: etwa 40 %;
c) Kenntnisse über das Verhalten von Brandrauch: etwa 10 %;
d) herstellerspezifische Kenntnisse der verwendeten Rauchwarnmelder: etwa 10 %.
eine Elektrofachkraft erlangt die benötigte Fachkompetenz zur Projektierung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern erst nach bestehen der schriftlichen Prüfung.
Demnach reicht der Meistertitel alleine nicht aus.
Hier ein Auszug aus der DIN 14676 (2012-09):
7 Nachweis der Fachkompetenz für Dienstleistungserbringer
...
Die Fachkraft für Rauchwarnmelder muss über einen Kompetenznachweis für die Projektierung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern verfügen, der alle fünf Jahre zu aktualisieren ist.
Der zur Prüfung verwendete Aufgaben- und Fragenkatalog muss von einer kompetenten Stelle, z. B. Forum Brandrauchprävention in der vfdb bestätigt sein.
ANMERKUNG 3 Die Kriterien für den empfohlenen Kompetenznachweis sind im Anhang B angegeben.
...Anhang B...
B.1 Mindestvoraussetzung und Prüfungsinhalte für die Fachkraft für Rauchwarn-melder
Für den Nachweis der Kompetenz sollten die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
a) Mindestvoraussetzung;
b) Technisches Grundverständnis;
c) Prüfungsinhalte der schriftlichen Prüfung;
d) Kenntnisse über die Funktionsweise und Einsatzgrenzen von Rauchwarnmeldern im Allgemeinen;
e) Kenntnisse der Inhalte DIN 14676 sowie der DIN EN 14604;
f) Kenntnisse über das Verhalten von Brandrauch;
g) Kenntnisse über die verwendeten Rauchwarnmelder.
...
B.3 Voraussetzungen an die Durchführung und Auswertung der Prüfung
Die Basis für den Kompetenznachweis ist eine schriftliche Prüfung.
Die Prüfungsfragen stammen aus einem bestätigten Fragenkatalog, sollten aus den Themengebieten nach B.1 abgeleitet werden und folgende Anteile umfassen:
a) Kenntnisse über Funktionsweise und Einsatzgrenzen von Rauchwarnmeldern: etwa 40 %;
b) Kenntnisse der DIN 14676 und DIN EN 14604: etwa 40 %;
c) Kenntnisse über das Verhalten von Brandrauch: etwa 10 %;
d) herstellerspezifische Kenntnisse der verwendeten Rauchwarnmelder: etwa 10 %.
MfG
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Re: Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 ?
Beitragvon juesch » Do 5. Sep 2013, 22:10
Hallo Berner25,
mmhh. sehe ich nicht ganz so wie du.
ich möchte hier verweisen auf deine zitierte DIN 14676 - Anhang B und Anmerkung 2 -
hier wird denke ich - der Kompetenznachweis ausreichend dokumentiert, oder ?
Hierzu ist es natürlich auch wichtig, diese VDE Vorschrift 1000-10 zu kennen!
die zitierte DIN 14676 ist lediglich eine nationale DIN eines Arbeitskreises des FNFW und gibt in Punkt 1 Anwendungsbereich, 2. Absatz eine Empfehlung für die Erreichung der Fachkompetenz von "nicht" in der Elt.-Technik tätigen Personen:
1. Abs. 2
Diese Norm gibt Empfehlungen für den Nachweis der Kompetenz von Dienstleistungserbringern, die die Planung, den Einbau und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern durchführen
Anhang 2 (informativ) Kompetenznachweis
ANMERKUNG 1 Siehe Abschnitt 7.
ANMERKUNG 2 Für Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen, siehe DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10).
Somit ist dies eine Kann- aber keine Soll (Muss)- "Vorschrift". Wobei hier das Wort "Vorschrift" in Hochkomma stehen muss.
Oder bin ich hier falsch mit meiner Meinung ?
Viele Grüße
juesch
mmhh. sehe ich nicht ganz so wie du.
ich möchte hier verweisen auf deine zitierte DIN 14676 - Anhang B und Anmerkung 2 -
hier wird denke ich - der Kompetenznachweis ausreichend dokumentiert, oder ?
Hierzu ist es natürlich auch wichtig, diese VDE Vorschrift 1000-10 zu kennen!
die zitierte DIN 14676 ist lediglich eine nationale DIN eines Arbeitskreises des FNFW und gibt in Punkt 1 Anwendungsbereich, 2. Absatz eine Empfehlung für die Erreichung der Fachkompetenz von "nicht" in der Elt.-Technik tätigen Personen:
1. Abs. 2
Diese Norm gibt Empfehlungen für den Nachweis der Kompetenz von Dienstleistungserbringern, die die Planung, den Einbau und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern durchführen
Anhang 2 (informativ) Kompetenznachweis
ANMERKUNG 1 Siehe Abschnitt 7.
ANMERKUNG 2 Für Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen, siehe DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10).
Somit ist dies eine Kann- aber keine Soll (Muss)- "Vorschrift". Wobei hier das Wort "Vorschrift" in Hochkomma stehen muss.
Oder bin ich hier falsch mit meiner Meinung ?
Viele Grüße
juesch
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Re: Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 ?
Beitragvon sprudeltrinker » Di 10. Sep 2013, 07:28
Den "Kurs" kann man mal eben nebenbei auf der Gira Schulungsseite machen.
(Ziemlich simpel, man lernt nicht wirklich was dazu)
Soviel Geld für so einen Quatsch zu bezahlen ist echt eine Frechheit.
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Re: Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 ?
Beitragvon berner25 » Fr 13. Sep 2013, 17:51
@juesch:
Das ist wieder so eine schwammige Auslegung einer Vorschrift Ich bin mir auch nicht 100% sicher ob es ein MUSS ist. Vielleicht gibt es jemand der die Sache auf den Punkt bringen kann? Ist es für Elektromeister ein Muss, dieses Zertifikat erlangt zu haben?
@sprudeltrinker:
Der Fernlehrgang von Gira kostet nichts, aber willst du das Zertifikat „Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676" von Gira erlangen, musst du auch eine online Prüfung machen. Nach Bestandener Prüfung erhältest du das Zertifikat. Kostenpunkt derzeit 135,50euro
Siehe Anhang:
Das ist wieder so eine schwammige Auslegung einer Vorschrift Ich bin mir auch nicht 100% sicher ob es ein MUSS ist. Vielleicht gibt es jemand der die Sache auf den Punkt bringen kann? Ist es für Elektromeister ein Muss, dieses Zertifikat erlangt zu haben?
@sprudeltrinker:
Der Fernlehrgang von Gira kostet nichts, aber willst du das Zertifikat „Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676" von Gira erlangen, musst du auch eine online Prüfung machen. Nach Bestandener Prüfung erhältest du das Zertifikat. Kostenpunkt derzeit 135,50euro
Siehe Anhang:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
MfG
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Re: Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 ?
Beitragvon Newton0815 » Di 17. Sep 2013, 06:39
Mal langsam mit den jungen Pferden.
Erstens: ja, es ist Pflicht.
Zweitens: der Preis beim Gira Seminar enthält 3 Dual VdS Rauchmelder
Drittens: eine Frage der Zeit, wie lange es dauert, bis die Versicherungen vom Laien eingebaute RM nicht mehr akzeptieren, weil es evtl. die billigsten Dinger sind, die zudem noch unwirksam montiert sind.
Freut euch doch über den schutz.
Erstens: ja, es ist Pflicht.
Zweitens: der Preis beim Gira Seminar enthält 3 Dual VdS Rauchmelder
Drittens: eine Frage der Zeit, wie lange es dauert, bis die Versicherungen vom Laien eingebaute RM nicht mehr akzeptieren, weil es evtl. die billigsten Dinger sind, die zudem noch unwirksam montiert sind.
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Re: Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 ?
Beitragvon torio78 » Mo 7. Okt 2013, 13:45
Newton0815 hat geschrieben:... eingebaute RM nicht mehr akzeptieren, weil es evtl. die billigsten Dinger sind, die zudem noch unwirksam montiert sind.
Das könnte der Grund sein, weshalb nun diese Zertifizierung nötig ist. Versicherungen können im Schadensfall einfach nachvollziehen, ob funktionstüchtige Rauchmelder verwendet wurden und auch richtig montiert waren.
Manche Versicherungen gewähren bei installiertem Rauchmelder bis zu 7% Rabatt auf die Feuerversicherung. Das ist doch schon mal was.
MfG Torio78
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Re: Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 ?
Beitragvon Schoenecker » Sa 25. Jan 2014, 12:22
In der DIN 14676 wird nur empfohlen für die Planung, Montage und Wartung Fachkräfte für Rauchwarnmelder einzusetzen. Es gibt keinerlei gesetzliche Verpflichtung hier. Ich bin Elektromeister und führe auch solche Schulungen durch. Ich kann nur jedem empfehlen eine solche Schulung zu besuchen, um die Vorgaben der DIN 14676 und auch von den Landesbauordnungen zu erfüllen. Denn es gibt hier auch Unterschiede.
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