Guten Abend zusammen,
ich habe da eine sehr spezielle Frage und hoffe die Fachleute können mir weiterhelfen.
Meine Familie und ich bewohnen ein Freistehendes Einfamilienhaus welches direkt an eine Klinik grenzt und Früher anscheinend in deren Besitz gewesen ist.
Die Hauptstromleitung kommt von der Klinik in unser Haus, ohne dass wir selber an eine Trafostation angeschlossen sind. Bisher haben wir unseren Stromverbrauch an unserem Zähler abgelesen und der Klinik den Strom entsprechend bezahlt.
Dieser Zustand muss jetzt anscheinend aufgehoben werden, da die Klinik sonst als Stromversorger auftreten würde und dies nicht möchte.
Da die Klinik über eine RLM -Zähler-Messung verfügt sollen wir jetzt dazu gezwungen werden ebenfalls einen solchen Zähler bei uns zu installieren um für schlappe 1000€ im Jahr per GSM-Modem im 15 Minuten Takt ablesen zu lassen.
Mir wurde erklärt, dass auf Grund der Toleranz, die entstehen würde, wenn wir einen Standardzähler hätten wäre vom Gesetzgeber nicht zulässig.
Meine Fragen:
Wie hoch wäre so eine Toleranz die entstehen würde?
Hat jemand hilfreiche Ansätze, wie ich so einen RLM-Zähler umgehe?
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Messung muss von SLP zu RLM geändert werden
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Re: Messung muss von SLP zu RLM geändert werden
Beitragvon torio78 » Di 14. Nov 2017, 16:16
Hallo Kirsche,
ich verstehe diesen Part nicht ganz: "Die Hauptstromleitung kommt von der Klinik in unser Haus, ohne dass wir selber an eine Trafostation angeschlossen sind".
Meinst du damit, dass Ihr keinen eigenen Hausanschluss von einen örtlichen Versorger, sondern nur eine Versorgungsleitung von der Klinik im Haus liegen habt?
Ich frage mich, wieso die Änderung der Messung von SLP auf RLM, etwas an der Sache ändern soll. Der Strom kommt dann weiterhin von der Klinik und somit fungiert die Klinik doch weiterhin als Energieversorger, oder?
ich verstehe diesen Part nicht ganz: "Die Hauptstromleitung kommt von der Klinik in unser Haus, ohne dass wir selber an eine Trafostation angeschlossen sind".
Meinst du damit, dass Ihr keinen eigenen Hausanschluss von einen örtlichen Versorger, sondern nur eine Versorgungsleitung von der Klinik im Haus liegen habt?
Ich frage mich, wieso die Änderung der Messung von SLP auf RLM, etwas an der Sache ändern soll. Der Strom kommt dann weiterhin von der Klinik und somit fungiert die Klinik doch weiterhin als Energieversorger, oder?
MfG Torio78
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Re: Messung muss von SLP zu RLM geändert werden
Beitragvon kirsche » Di 14. Nov 2017, 18:49
Hallo,
ja das stimmt, wir haben keine eigene Leitung.
Die Änderung auf RLM soll nötig sein, um Toleranzen zu vermeiden die entstehen würden, wenn die Klinik weiterhin mit RLM abgelesen wird und wir über den SLP Zähler abgelesen werden.
Es ändert sich nur die Ablese-Art, der Strom kommt nach wie vor aus der selbern Leitung. Das macht das ganze für mich so unschlüssig
ja das stimmt, wir haben keine eigene Leitung.
Die Änderung auf RLM soll nötig sein, um Toleranzen zu vermeiden die entstehen würden, wenn die Klinik weiterhin mit RLM abgelesen wird und wir über den SLP Zähler abgelesen werden.
Es ändert sich nur die Ablese-Art, der Strom kommt nach wie vor aus der selbern Leitung. Das macht das ganze für mich so unschlüssig
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Re: Messung muss von SLP zu RLM geändert werden
Beitragvon torio78 » Fr 17. Nov 2017, 11:02
Es stimmt schon, dass Toleranzen auftreten wenn SLP und RLM Messung vermischt werden. Deshalb kann der Aufbau auch nicht ohne weiteres realisiert werden. Wenn man sich die Kosten zur Energielieferung und der Jährlichen Bereitstellungskosten anschaut, steht der Aufbau einer RLM Messung für ein Einfamilienhaus in keinem Verhältnis. Vielleicht gibt es die Möglichkeit einen Wisch zu unterschreiben, das auftretende Messungenauigkeiten akzeptiert werden und somit trotzdem den Aufbau in der Kombination von RLM und SLP Messung aufzubauen? Die andere Möglichkeit wäre, vielleicht einen eigenen Netzanschluss zu beantragen?
MfG Torio78
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