Ergänzungsprüfung Teil 2

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MaxL
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Ergänzungsprüfung Teil 2

Beitrag von MaxL »

Hallo Zusammen,

ich bin etwas verwirrt, nachdem hier im Forum schon widersprüchliche Aussagen gefallen sind.
Wann besteht man denn nun Teil 2 ohne Ergänzungsprüfung?
Mal angenommen ich hätte in Elektro und Sicherheitstechnik 70%. In AA 40% und in Betriebsorganisation 40%. Dann würde ich ja genau auf 50% kommen und somit eine „ausreichende“
Leistung erreichen.
Im Forum gab es aber nun Teilnehmer, die trotz erreichen der „ausreichenden“ Gesamtleistung (50%) und in zwei Teilen unter 50 (zwischen 30-40%) waren, eine Ergänzungsprüfung brauchten. Das macht doch laut Gesetzestext keinen Sinn..?
So wie ich das verstehe ist eine Ergänzungsprüfung nur notwendig wenn man in mindestens einem/höchstens zwei unter 30 ist. ??
6) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des Teils II der Meisterprüfung ist eine insgesamt ausreichende Prüfungsleistung. Über das Ergebnis der Prüfung im Prüfungsfach nach Absatz 2 Nr. 1 stellt der Meister- prüfungsausschuss dem Prüfling nach Bestehen des Teils II der Meisterprüfung eine Bescheinigung aus. Ist die Prüfung in einem Prüfungsfach auch nach einer Ergän- zungsprüfung mit weniger als 30 Punkten bewertet worden, so ist die Prüfung des Teils II nicht bestanden.

Freue mich über eine Antwort!
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