Existenzgründung und die Konzession

Von der Gründung und Unternehmensstrategie über die Auswahl von Softwarelösungen bis hin zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen – hier finden Sie wertvolle Tipps und Diskussionen zu allen Aspekten der erfolgreichen Unternehmensführung in der Elektrotechnik.

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DietrichES
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Existenzgründung und die Konzession

Beitrag von DietrichES »

Hallo Freunde der Elektrifizierung..

Ich habe eine Frage an die Firmengründer oder die damit Erfahrung haben.
Aktuell bin ich dabei mich Selbstständig zu machen und plane, organisiere und rechne ständig und andauernd diverse dinge durch.
Das Thema Konzession geht mir dabei allerdings auf die Nerven, möchte aber die Fragestellung möglichst kurz halten:

1. Das EVU gibt mir leider keine konkreten Informationen.
So ist eine Werkstatt (im Sinne von Raum, Garage, Haus) nicht unbedingt nötig, eine "mobile Werkstatt" reicht aus, laut EVU.
Kann mir bitte jemand definieren was das bedeutet? Reicht es, wenn ich mir ein Fiat Doblo besorge und dort die geforderten Werkzeuge/Messgeräte drin habe?


2. Benötige ich zwingend eine Prüftafel/Mobile Messtation, wenn ich keine Prüfungen nach DGUV V3 anbiete?
Im Leitfaden der Konzessionierung steht lediglich eine Empfehlung drin, sollten solche Messungen Bestandteil des Leistungsspektrums sein.


Stell ich mir das zu kompliziert vor und ich muss nur mein Werkzeug/Messgeräte vorzeigen, die nach der Richtlinie zur Konzessionierung erfordert werden?
Wäre super, wenn mir jemand seine Erfahrungen schildern würde, bei einer Konzessionierung ohne "feste" Werkstatt.

Ich hoffe hier Erleuchtung zu finden, damit ich endlich meine Rechnung abschließen kann :-D
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Re: Existenzgründung und die Konzession

Beitrag von elektromeister »

Hallo Tobi,

ich habe zwar keine "mobile Werksatt", aber ich stelle mir vor, dass der Nachweis für diese Vorgabe "einfacher" zu erbringen ist.

Wie die Definition einer "mobilen Werkstatt" nach der Vorgabe deines zuständigen EVU´s aussehen muss, kann nur dein EVU sagen. Ich würde auch davon ausgehen, das ein eingerichtetes Servicefahrzeug für den Nachweis auseichen sollte.

Wie dur schon geschrieben hast, ist die Prüftafel nur eine Empfehlung und keine Pflicht...von dem her.
MfG G1000
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