Hallo zusammen,
ich habe zwei Fragen an euch und wäre super wenn ihr mir helfen könntet.
Ich habe ein Jobangebot bekommen und mir liegt auch seit gestern der Arbeitsvertrag vor, den ich nur noch unterschreiben muss...
Ich soll als Elektrotechnikermeister in einem Handwerksbetrieb eingesetzt werden, sprich Angebote schreiben, Zähleranträge unterschreiben usw.
Der alte Meister ist gegangen und ohne einen neuen müssen sie die Firma schliessen.
1. Frage die ich habe:
Inwieweit bin ich für Schäden haftbar zu machen, wenn zum Beispiel im schlimmsten Falle ein Haus abbrennt oder jemand einen Stromschlag bekommt? Sitzen die Gesellen, die die Arbeit ausgeführt haben dann mit im Boot oder nur ich als Meister?
2. Frage:
In meinem Arbeitsvertrag ist ein Paragraph drin den ich nicht ganz verstehe:
- Abtretung von Schadensersatzansprüchen -
Die Parteien sind sich darüber einig, dass sämtliche Schadensersatzansprüche, welche der Arbeitnehmer gegenüber einem Dritten aus einem zur Arbeitsunfähigkeit führenden Ereignis hat, an den Arbeitgeber bis zur Höhe der von diesem gewährten Entgeltfortzahlung hiermit im vorraus abgetreten sind. Die zur Durchsetzung der abgetretenen Ansprüche notwendigen Angaben hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich bekannt zu geben.
Für eure Hilfe wäre ich dankbar.
Grüße Me1978
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Beitragvon Me1978 » Mi 9. Okt 2013, 06:53
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Re: Technische Geschäftsführung die Zweite
Beitragvon Micha_82 » Do 10. Okt 2013, 21:42
Hallihallo,
also zu Frage 1. ist ganz klar zu sagen das Du als Meister zwar für die arbeiten und Fachgerechte Durchführung, bewiesenermaßen durch deine Prüfung und Messung dokumentiert, zu dem Zeitpunkt unterschreibst. Jedoch das den Chef (Unternehmer) nicht von seiner Schadensersatzpflicht im Schadensfall entbindet, dieses nennt man Umgangssprachlich Unternehmerisches Risiko. Kurz gesagt dein Chef ist zwar "am Arsch" im Schadensfall, aber ...... fällt bekanntlich von oben nach unten Also :solltest du Gewissenhaft wie du es gelernt hast, deine Prüfungen und Messungen sowohl mechanisch als auch elektrisch durchführen und dann kannst du reinen Gewissens von jeder
Baustelle fahren und hast kaum was zu fürchten.
Messungen und Prüfungen sind Momentaufnahmen, sind diese in Ordnung und nach z.B einem Jahr tritt ein Schadensfall auf (warum auch immer), muss erstmal bewiesen werden das DIREKT durch deine Arbeit dieser Schaden eingetroffen ist. Wer weiß schon wer da zwischenzeitlich noch seine Finger im Spiel hatte etc. Im deutschen Rechtssystem gilt immernoch, im Zweifel für den Angeklagten.
Zu 2. Hier geht es darum, wenn Du durch verschulden eines Dritten (z.B. Autounfall, Kneipenschlägerei oder Atomangriff durch die USA ) Arbeitsunfahig wirst und dein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung durchführen muss, er sich das Geld von dem Verursacher bzw. seiner Versicherung auf rechtlichem Wege wieder holen kann. Ist nen ganz normaler passus mit dem sich die Arbeitgeber deinen "Verdienstausfall absichern" ....zumindest denken das die meißten, aber dazu will ich mich jetzt nicht weiter äußern Kurz gesagt.: alles OKAY wenn du deinem Arbeitgeber im Krankheitsfall mitteilst, wenn ein anderer Schuld an deinem Ausfall ist und du im gleichem Atemzug die Personalien etc. des Verursachers deinem Chef mitteilst.
Hoffe ich konnte helfen...
Grüße
also zu Frage 1. ist ganz klar zu sagen das Du als Meister zwar für die arbeiten und Fachgerechte Durchführung, bewiesenermaßen durch deine Prüfung und Messung dokumentiert, zu dem Zeitpunkt unterschreibst. Jedoch das den Chef (Unternehmer) nicht von seiner Schadensersatzpflicht im Schadensfall entbindet, dieses nennt man Umgangssprachlich Unternehmerisches Risiko. Kurz gesagt dein Chef ist zwar "am Arsch" im Schadensfall, aber ...... fällt bekanntlich von oben nach unten Also :solltest du Gewissenhaft wie du es gelernt hast, deine Prüfungen und Messungen sowohl mechanisch als auch elektrisch durchführen und dann kannst du reinen Gewissens von jeder
Baustelle fahren und hast kaum was zu fürchten.
Messungen und Prüfungen sind Momentaufnahmen, sind diese in Ordnung und nach z.B einem Jahr tritt ein Schadensfall auf (warum auch immer), muss erstmal bewiesen werden das DIREKT durch deine Arbeit dieser Schaden eingetroffen ist. Wer weiß schon wer da zwischenzeitlich noch seine Finger im Spiel hatte etc. Im deutschen Rechtssystem gilt immernoch, im Zweifel für den Angeklagten.
Zu 2. Hier geht es darum, wenn Du durch verschulden eines Dritten (z.B. Autounfall, Kneipenschlägerei oder Atomangriff durch die USA ) Arbeitsunfahig wirst und dein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung durchführen muss, er sich das Geld von dem Verursacher bzw. seiner Versicherung auf rechtlichem Wege wieder holen kann. Ist nen ganz normaler passus mit dem sich die Arbeitgeber deinen "Verdienstausfall absichern" ....zumindest denken das die meißten, aber dazu will ich mich jetzt nicht weiter äußern Kurz gesagt.: alles OKAY wenn du deinem Arbeitgeber im Krankheitsfall mitteilst, wenn ein anderer Schuld an deinem Ausfall ist und du im gleichem Atemzug die Personalien etc. des Verursachers deinem Chef mitteilst.
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Re: Technische Geschäftsführung die Zweite
Beitragvon Me1978 » Do 10. Okt 2013, 23:01
Hallo Micha,
Vielen Dank für dein Beitrag, hat mir sehr viel weiter geholfen...
Gruss Me1978
[ Gepostet via Mobiltelefon ]
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Gruss Me1978
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