Frage:
Wo oder wie kann ich nachlesen, oder in Erfahrung bringen, nach welchen Kritierien ich den Fehlerstom auswähle.
Ist 0,5 noch erlaubt?
Konkreter Fall: Privat, Geräteschuppen, 16 und 32 A-3P~ Steckdosen noch mit 0,5 Abgesichert.
Ist 0,3 nicht minimum momentan laut Vorschrift?
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FI-Schutz und Bemessungsgrundlagen
Fragen und Informationen zu VDE Vorschriften
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Re: FI-Schutz und Bemessungsgrundlagen
Beitragvon tuk24 » Mi 10. Aug 2011, 10:21
Hallo Pedro,
in der VDE 0100 Teil 410 kann nachgelesen welche Schutzmaßnahmen für Steckvorrichtungen getroffen werden müssen. Es sind momentan nicht 0,3A Fehlerstrom sondern 0,03A !! also 30mA gefordert.
Dein Momentan verwendeter FI-Schutzschalter von 500mA dient "nur" zum Brandschutz für Kabel und Leitungen. Es muss somit zusätzlich ein FI-Schutzschalter mit 30mA verbaut werden, damit deine Steckdosen nach den aktuellen Anforderungen geschützt sind.
in der VDE 0100 Teil 410 kann nachgelesen welche Schutzmaßnahmen für Steckvorrichtungen getroffen werden müssen. Es sind momentan nicht 0,3A Fehlerstrom sondern 0,03A !! also 30mA gefordert.
Dein Momentan verwendeter FI-Schutzschalter von 500mA dient "nur" zum Brandschutz für Kabel und Leitungen. Es muss somit zusätzlich ein FI-Schutzschalter mit 30mA verbaut werden, damit deine Steckdosen nach den aktuellen Anforderungen geschützt sind.
MfG Tuk24
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Re: FI-Schutz und Bemessungsgrundlagen
Beitragvon kurzschluss » Sa 13. Aug 2011, 18:06
tuk24 hat geschrieben:Dein Momentan verwendeter FI-Schutzschalter von 500mA dient "nur" zum Brandschutz für Kabel und Leitungen. Es muss somit zusätzlich ein FI-Schutzschalter mit 30mA verbaut werden, damit deine Steckdosen nach den aktuellen Anforderungen geschützt sind.
Aber auch nur wenn er die Steckdosen neu Inst. od einer Gefährdungsbeurteilung das umrüsten erforderlich machen würde bzw. der FI schon gefordert war zum Zeitpunkt der Erstellung.
Das es eine neu Inst ist lässt sich nicht eindeutig aus der Frage ersehen
Mfg
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Re: FI-Schutz und Bemessungsgrundlagen
Beitragvon tuk24 » Mo 15. Aug 2011, 13:11
@kurzschluss:
stimmt, danke für die Ergänzung.
@Pedro:
Wurde die Anlage neu errichtet, bzw. Wann wurde Sie erstellt?
stimmt, danke für die Ergänzung.
@Pedro:
Wurde die Anlage neu errichtet, bzw. Wann wurde Sie erstellt?
MfG Tuk24
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Re: FI-Schutz und Bemessungsgrundlagen
Beitragvon vivikev » Mi 17. Aug 2011, 09:31
Hallo zusammen,
laut DIN VDE 0100/410 gilt für Stromkreise die von Laien zu Bedienen sind im Innenbereich bis 20 A und im Aussenbereich bis 32 A ein RCD mit 30mA!!!!!
Dies gilt nicht bei Personen die mit Elektrotechnik zutun haben also Fachkräfte etc. aber da kann man fast nie von ausgehen also RCD rein und fertig.
Für fest angeschlossene Geräte wie z.B. Lampen, Thermen, E-Herd etc. gilt diese Regelung nicht es genügt dort ein 300mA oder 500mA RCD!!!
VG
Kevin
laut DIN VDE 0100/410 gilt für Stromkreise die von Laien zu Bedienen sind im Innenbereich bis 20 A und im Aussenbereich bis 32 A ein RCD mit 30mA!!!!!
Dies gilt nicht bei Personen die mit Elektrotechnik zutun haben also Fachkräfte etc. aber da kann man fast nie von ausgehen also RCD rein und fertig.
Für fest angeschlossene Geräte wie z.B. Lampen, Thermen, E-Herd etc. gilt diese Regelung nicht es genügt dort ein 300mA oder 500mA RCD!!!
VG
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Re: FI-Schutz und Bemessungsgrundlagen
Beitragvon sorbas48 » Di 15. Mai 2012, 23:02
vivikev hat geschrieben:Dies gilt nicht bei Personen die mit Elektrotechnik zutun haben also Fachkräfte etc. aber da kann man fast nie von ausgehen also RCD rein und fertig.
FALSCH!
Die Ausnahme 1 in Abschnitt 411.3.3 der DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 bezieht sich auf:
„Steckdosen, die durch Elektrofachfachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen überwacht werden. Wer sie nutzt, ist ein ganz anderes Thema und für Privat bereiche ohnehin nicht anwendbar, denn in der Anmerkung dazu steht:
"Dieses gilt z.B. für Industriebetriebe, deren elektrische Anlagen und Betriebsmittel ständig überwacht werden."
Als ständig überwacht gelten elektrische Anlagen und Betriebsmittel, wenn sie von Elektro-Fachkräften in Stand gehalten werden und durch messtechnische Maßnahmen sichergestellt ist, dass dadurch Schäden rechtzeitig entdeckt und behoben werden können. Als messtechnische Maßnahme sieht das zuständige Unterkomitee der DKE den Einsatz einer Differenzstromüberwachungseinrichtung (RCM) an. Also nichts für Steckdosen in Wohnungen.
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Re: FI-Schutz und Bemessungsgrundlagen
Beitragvon sorbas48 » Di 15. Mai 2012, 23:37
tuk24 hat geschrieben:Dein Momentan verwendeter FI-Schutzschalter von 500mA dient "nur" zum Brandschutz für Kabel und Leitungen.
Das mit 500mA Bemessungsdifferenzstrom für den Brandschutz das war mal.
500mA kann eine Fehlerleistung von 115 Watt verursachen. In der Brandschutztechnik wird aber bereits eine Fehlerleistung von mehr als 60 Watt bei längerer Einwirkdauer als möglicher Brandauslöser eingestuft. Unter bestimmten Voraussetzungen muss sogar bei geringeren Leistungen mit Brandgefahr gerechnet werden.
Aus brandschutztechnischen Gründen werden daher Schutzeinrichtungen, Melde- oder Überwachungsgeräte mit einem Bemessungsdifferenzstrom/Ansprechstrom ≤ 300 mA empfohlen. Ein 300mA RCD kann eine Fehlerleistung im Bereich 46W bis 69W vermeiden. Die Auslösung liegt typisch unter 60 Watt.
Siehe dazu auch: return false;">http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_2349_web.pdf
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