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VEFK wann erforderlich

Verfasst: Sa 14. Okt 2017, 22:34
von StromEde
Nabend ins Form,
mit dem Betreff konnte ich online leider keine Antwort auf diese Frage finden.
Wann ist eine VEFK zwingend in einer Firma erforderlich? Doch nicht nur wenn diese Elektroarbeiten in größerem Umfang für fremde Kundschaft ausführt?

Ein Großbetrieb mit z.B. über 20 handwerklich tätigen Mitarbeitern an Elektrogeräten wie Stanzen oder Pressen bis stationäre Bohrmaschinen und beweglichen Betriebsmitteln wie etwa Schweißgeräte / Flex wird ja wohl auch solch eine VEFK brauchen, um den Betriebsablauf intern sicher zu halten?
Für Lampenwechsel bzgl. Beleuchtung in der Betriebsstätte braucht man sowas natürlich nicht.
Oder gibt es dazu irgendwo online Quellenverweise wo man das nachlesen kann?

Danke für hilfreiche Rückmeldung

Re: VEFK wann erforderlich

Verfasst: So 15. Okt 2017, 11:04
von Joh89
Hi StromEde,

soweit ich weiß steht nirgendwo, dass ein Arbeitgeber eine VEFK einsetzen muss.

Doch Vorsicht: Das Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG) gibt folgendes vor:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten
1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
2. Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.

...

§ 13 Verantwortliche Personen
...(2) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.

---

Ich vertrete folgende Meinung:
Der Arbeitgeber trägt solange die Gesamtverantwortung, bis er jemanden schriftlich damit beauftragt hat an Stelle des Arbeitgebers die Verantwortung für ein bestimmtes Gebiet zu übernehmen. Für die Elektrotechnik ist das dann die verantwortliche Elektrofachkraft.


Grüße

Joh

Re: VEFK wann erforderlich

Verfasst: So 15. Okt 2017, 14:38
von StromEde
Joh89, danke dir für deine Mühen,
so o.ä. hatte ich mir das gedacht, der Gesetzgeber formuliert immer schön allgemein, dann hat der Verantwortliche sich selber zu kümmern.
In dem Fall den ich hier ansprechen wollte, geht es um einen Betriebselektriker, der dann wahrscheinlich der einitzige Fachkundige in dem Laden wäre. Wenn da noch mehr als 10 weitere Beschäftiget an tlws. mords Maschinen hantieren, Drehbank und Schweißgeräte, Kran über Laufkatze an der Decke, wird das für eine EFK sicherlich ein schönes Aufgabengebiet, bis mal was passiert.
Der GF ist aber keine EFK!
Was meinste was kommt wenn da mal ein Elektrounfall entsteht, wer dann der Verantwortliche ist? Noch dazu hat eine VEFK Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse und muß sich vom GF nur minimal im Fachbereich ELT was sagen lassen, als Betriebseli sieht es da ganz anders aus.