Berührungsschutz von elektrischen Prüfplätzen
Verfasst: Mo 21. Jan 2019, 17:26
Hallo, mir drängt sich eine Frage bezüglich Vorschriften von elektrischen Prüfplätzen auf. Prinzipiell wird ja unterschieden ob ein zwangsläufiger Berührungsschutz gewährleistet ist oder nicht. Je nach dem ändern sich natürlich die benötigten Sicherheitsmaßnahmen. Angenommen ich habe nun einen Prüfaufbau, bei dem beispielsweiße ein Gerät geprüft werden muss. Dieses wird mit Netzspannung versorgt und muss zu Prüfungszwecken offen betrieben werden. Nun ist trotz geöffnetem Gehäuse innerhalb des Gerätes alles was mit Netzspannung zu tun hat (zwangsläufig) Berührungsgeschützt (isolierte Kabelschuhe...). Der Teil mit den Spannungen unter 24V, der nach der Spannungswandlung kommt ist zwar PELV, aber nicht Berührungsgeschützt. Entspricht der gesamte Prüfplatz an sich damit nicht mehr dem zwangsläufigem Berührungsschutz oder doch? Ich würde das befürworten, bin mir aber nicht ganz sicher.