Bisher war das für mich immer so, dass der Null-Leiter nicht zwingend blau geführt werden MUSS.
Bei einer BGVA3-Prüfung einer Fertigungsstrasse jedoch musste ich alle Neutralleiter, die nicht blau waren, mit blauen Isolierband „nach-tunen“, was mich sehr erstaunte. Natürlich habe ich nachgefragt, und man sagte mir, dass eine entsprechende Vorschrift seit 2008 in Kraft gesetzt worden ist.
Habt ihr mehr Info’s dazu?
Wie schaut es mit Grau? Noch heute findet man ja alte Installationen, wo der Schutzleiter Rot ist, und der Neutralleiter Grau.
In einem konkreten Fall habe ich hier ein Erdkabel NYY-O um Straßenlaternen, die wir hier fertigen, an zu schließen. Laut dem EVU hier (Rewag) darf kein Schutzleiter geführt werden, was ich ehrlich gesagt nicht wirklich verstehe. Nun hat das Kabel den Farbcode SW-BN-GR. Die Laterne hat zwei Beleuchtungsstärken, die von der Rewag nach bedarf geschaltet werden sollen (Schwarz und Braun). Da bleibt mir nur noch der Graue übrig als Neutralleiter. Nun könnte ich ihn mit blauem Schrumpfschlauch bearbeiten. Das blöde ist nur, dass die Laternen mit dem Anschlußkabel ausgeliefert werden (5m). Wenn also vor Ort die Laternen von einem Rewag-Monteur angeschlossen werden, sieht nach dem Abisolieren ein graues Kabel.
Habe ich da einen „Rüffel“ zu erwarten?
Vielen Dank im Voraus.
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Frage zum Neutralleiter in seiner Farbe
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- Laie
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Re: Frage zum Neutralleiter in seiner Farbe.
Beitragvon Benutzer » Mo 16. Mai 2011, 17:34
Für den Neutralleiter wird die Farbkennzeichnung Blau verwendet. VDE 0198:1999-10/3.2.2 siehe auch VDE 0293-308:2003-0113
PEN-Leiter müssen, wenn sie isoliert sind, in ihrem ganzen Verlau}' grün-gelb gekenn- zeichnet sein. Zusätzlich müssen ihre Leiterenden mit hellblau.er Markierung versehen werden. VDE 0198: 1999-1 0/3.3.3
Wenn durch Verwechslungen Sicherheitsgefährdungen entstehen können, dürfenfür Ader- leiter der inneren Verdrahtung von Gerätenfolgende Farben verwendet werden, z. B.: - Schwarz, Blau, Braun, Grau und Grün-Gelb VDE 0293-1 :2005-01/4.2
Wenn durch Verwechslungen keine Sicherheitsgefährdungen entstehen können dürfenfiir Aderleiter der inneren Verdrahtung von Gerätenfolgende Farben verwendet werden, z. B.: - Schwarz, Blau, Braun, Grau, Grün-Gelb, Rosa, Violett, Türkis und Weij.l. VDE 0293-1 :2005-0 1/4.2
Kabel/Leitungen - mit Schutzleiter - für mehrere Wechselstromkreise dürfen wie folgt ge- kennzeichnet werden: - grün-gelb und dieselbe Anzahl von schwarzen und blauen Adern mit Ziffernaufdruck,
j eweils beginnend mit 1 VDE 0293-1:2005-01/4.6.1
Kabel/Leitungen - ohne Schutzleiter - für mehrere Wechselstromkreise dürfen wie folgt gekennzeichnet werden: - dieselbe Anzahl von schwarzen und blauen Adern mit Ziffernaufdruck, jeweils begin-
nend mit 1
VDE 0293-1:2005-01/4.6.2
Für die Kennzeichnung der Adern von mehradrigen Kabeln und Leitungen sind z. B. fol- gende Farben erlaubt: - Schwarz, Braun, Grau, Blau, Grün-Gelb VDE 0293-308:2003-01/3.1 Tabelle 1
Für einadrige Kabel/Leitungen, die Neutralleiterfunktionen erfüllen, wird zur Kennzeich- nung die Farbe Blau verwendet. VDE 0293-308:2003-011 3.2
Folgendes aus der 0100-510
Neutralleiter oder Mittelleiter 514.3.1.Z1 Neutralleiter oder Mittelleiter müssen über ihre gesamte Länge durch die Farbe Blaugekennzeichnet sein. ANMERKUNG Für bestimmte Arten von elektrischen Leitern oder Kabeln/Leitungen siehe 514.3.Z2 bis 514.3.Z5.
Kennzeichnung von einadrigen Kabeln/Leitungen und Aderleitungen 514.3.Z3
Neutralleiter, wenn eine blaue Markierung - an jedem Leiterende angebracht wird.
ANMERKUNG Die Kennzeichnung sollte dauerhaft sein und bei der Verlegung nicht verloren gehen oder beschädigt werden.
Verwendung eines blauen Leiters für bestimmte Zwecke 514.3.Z4
Für bestimmte Anwendungen darf unter der Voraussetzung,
dass kein Neutralleiter vorhanden ist und Verwechslungen nicht möglich sind, ein blauer Leiter als Außenleiter oder für andere Zwecke verwendet werden, - außer als Schutzleiter.
Bei Kabeln/Leitungen und flexiblen Leitungen mit mehr als fünf Adern muss jeder Leiter durch Farbe oder durch numerische Zeichen entsprechend DIN EN 60446 (VDE 0198) gekennzeichnet sein.
Leiter, die durch numerische Zeichen gekennzeichnet sind und als Neutralleiter verwendet werden, müssen an jedem Leiterende blau - gekennzeichnet werden.
Ich hoffe, das reicht erstmal als input
PEN-Leiter müssen, wenn sie isoliert sind, in ihrem ganzen Verlau}' grün-gelb gekenn- zeichnet sein. Zusätzlich müssen ihre Leiterenden mit hellblau.er Markierung versehen werden. VDE 0198: 1999-1 0/3.3.3
Wenn durch Verwechslungen Sicherheitsgefährdungen entstehen können, dürfenfür Ader- leiter der inneren Verdrahtung von Gerätenfolgende Farben verwendet werden, z. B.: - Schwarz, Blau, Braun, Grau und Grün-Gelb VDE 0293-1 :2005-01/4.2
Wenn durch Verwechslungen keine Sicherheitsgefährdungen entstehen können dürfenfiir Aderleiter der inneren Verdrahtung von Gerätenfolgende Farben verwendet werden, z. B.: - Schwarz, Blau, Braun, Grau, Grün-Gelb, Rosa, Violett, Türkis und Weij.l. VDE 0293-1 :2005-0 1/4.2
Kabel/Leitungen - mit Schutzleiter - für mehrere Wechselstromkreise dürfen wie folgt ge- kennzeichnet werden: - grün-gelb und dieselbe Anzahl von schwarzen und blauen Adern mit Ziffernaufdruck,
j eweils beginnend mit 1 VDE 0293-1:2005-01/4.6.1
Kabel/Leitungen - ohne Schutzleiter - für mehrere Wechselstromkreise dürfen wie folgt gekennzeichnet werden: - dieselbe Anzahl von schwarzen und blauen Adern mit Ziffernaufdruck, jeweils begin-
nend mit 1
VDE 0293-1:2005-01/4.6.2
Für die Kennzeichnung der Adern von mehradrigen Kabeln und Leitungen sind z. B. fol- gende Farben erlaubt: - Schwarz, Braun, Grau, Blau, Grün-Gelb VDE 0293-308:2003-01/3.1 Tabelle 1
Für einadrige Kabel/Leitungen, die Neutralleiterfunktionen erfüllen, wird zur Kennzeich- nung die Farbe Blau verwendet. VDE 0293-308:2003-011 3.2
Folgendes aus der 0100-510
Neutralleiter oder Mittelleiter 514.3.1.Z1 Neutralleiter oder Mittelleiter müssen über ihre gesamte Länge durch die Farbe Blaugekennzeichnet sein. ANMERKUNG Für bestimmte Arten von elektrischen Leitern oder Kabeln/Leitungen siehe 514.3.Z2 bis 514.3.Z5.
Kennzeichnung von einadrigen Kabeln/Leitungen und Aderleitungen 514.3.Z3
Neutralleiter, wenn eine blaue Markierung - an jedem Leiterende angebracht wird.
ANMERKUNG Die Kennzeichnung sollte dauerhaft sein und bei der Verlegung nicht verloren gehen oder beschädigt werden.
Verwendung eines blauen Leiters für bestimmte Zwecke 514.3.Z4
Für bestimmte Anwendungen darf unter der Voraussetzung,
dass kein Neutralleiter vorhanden ist und Verwechslungen nicht möglich sind, ein blauer Leiter als Außenleiter oder für andere Zwecke verwendet werden, - außer als Schutzleiter.
Bei Kabeln/Leitungen und flexiblen Leitungen mit mehr als fünf Adern muss jeder Leiter durch Farbe oder durch numerische Zeichen entsprechend DIN EN 60446 (VDE 0198) gekennzeichnet sein.
Leiter, die durch numerische Zeichen gekennzeichnet sind und als Neutralleiter verwendet werden, müssen an jedem Leiterende blau - gekennzeichnet werden.
Ich hoffe, das reicht erstmal als input
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Re: Frage zum Neutralleiter in seiner Farbe.
Beitragvon Pedro » Do 19. Mai 2011, 09:01
Erstmal vielen dank.
Ich habe das immer wieder durchgelesen, aber klar ist mir die Sache dadurch nicht wirklich.
Hauptsächlich dadurch, dass ich die VDE-Quellen, die im Text angegeben sind, nicht einsehen kann, da ich dieses Schriften nicht habe.
Interessant ist der Passus "Kabel/Leitungen ohne Schutzleiter. Leider ist dort nur von mehreren Stromkreisen die Rede. Ich habe aber ein Kabel für einen Stromkreis ohne Nummerierung.
Zum ersten Satz: "Für den Neutralleiter wird die Farbkennzeichnung Blau verwendet. VDE 0198:1999-10/3.2.2 siehe auch VDE 0293-308:2003-0113"
Ist ja schön, dass er so verwendet wird. Aber "Verwendet" ist noch lange keine Bestimmung, sondern nur eine Veralgemeinerung für mich. Für Sicherheitsgurte in Autos wird die Farbe schwarz verwendet. Das bedeutet noch lange nicht, dass sie nicht auch Pink sein dürfen.
Man beachte hier das MÜSSEN! Nix "wird verwendet" Dieser Satz, ganz genau genommen widerspricht ->
und
Dann:
Wieder "wird verwendet". dass "MUSS" fehlt.
Fazit: Jeder verwendet, aber keiner Muss?
Ich habe die graue Ader Mit "N" bezeichnet (3 M Scotch Code). und mit blauen isolierband gekennzeichnet.
Ich habe das immer wieder durchgelesen, aber klar ist mir die Sache dadurch nicht wirklich.
Hauptsächlich dadurch, dass ich die VDE-Quellen, die im Text angegeben sind, nicht einsehen kann, da ich dieses Schriften nicht habe.
Interessant ist der Passus "Kabel/Leitungen ohne Schutzleiter. Leider ist dort nur von mehreren Stromkreisen die Rede. Ich habe aber ein Kabel für einen Stromkreis ohne Nummerierung.
Zum ersten Satz: "Für den Neutralleiter wird die Farbkennzeichnung Blau verwendet. VDE 0198:1999-10/3.2.2 siehe auch VDE 0293-308:2003-0113"
Ist ja schön, dass er so verwendet wird. Aber "Verwendet" ist noch lange keine Bestimmung, sondern nur eine Veralgemeinerung für mich. Für Sicherheitsgurte in Autos wird die Farbe schwarz verwendet. Das bedeutet noch lange nicht, dass sie nicht auch Pink sein dürfen.
Neutralleiter oder Mittelleiter 514.3.1.Z1 Neutralleiter oder Mittelleiter müssen über ihre gesamte Länge durch die Farbe Blaugekennzeichnet sein
Man beachte hier das MÜSSEN! Nix "wird verwendet" Dieser Satz, ganz genau genommen widerspricht ->
Leiter, die durch numerische Zeichen gekennzeichnet sind und als Neutralleiter verwendet werden, müssen an jedem Leiterende blau - gekennzeichnet werden
und
Neutralleiter, wenn eine blaue Markierung - an jedem Leiterende angebracht wird.
ANMERKUNG Die Kennzeichnung sollte dauerhaft sein und bei der Verlegung nicht verloren gehen oder beschädigt werden.
Dann:
Für einadrige Kabel/Leitungen, die Neutralleiterfunktionen erfüllen, wird zur Kennzeich- nung die Farbe Blau verwendet
Wieder "wird verwendet". dass "MUSS" fehlt.
Fazit: Jeder verwendet, aber keiner Muss?
Ich habe die graue Ader Mit "N" bezeichnet (3 M Scotch Code). und mit blauen isolierband gekennzeichnet.
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Re: Frage zum Neutralleiter in seiner Farbe.
Beitragvon toka » Fr 20. Mai 2011, 11:23
Hier mal ein Ausschnitt aus DIN VDE 0100-510
Dies sagt doch alles. Im übrigen muss immer die entsprechende Norm des jeweiligen Errichtungsjahres zu Rate gezogen werden.
514.3.1.Z1 Neutralleiter oder Mittelleiter
Neutralleiter oder Mittelleiter müssen durchgehend in ihrem ganzen Verlauf blau gekennzeichnet sein.
Dies sagt doch alles. Im übrigen muss immer die entsprechende Norm des jeweiligen Errichtungsjahres zu Rate gezogen werden.
Ich betreibe keine Rechtsauskunft. Beiträge von mir sind nur als Anstoss für eigene Recherchen gedacht.
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Re: Frage zum Neutralleiter in seiner Farbe.
Beitragvon einfranke » Do 28. Jul 2011, 17:33
Soviel ich weiß, gibt es auch folgende Farbkennzeichnung als Sonderleitung bzw. Kabel:
blau-braun-schwarz
blau-braun-schwarz
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Re: Frage zum Neutralleiter in seiner Farbe.
Beitragvon berner25 » Mo 4. Dez 2017, 12:02
Servus Kollegen,
vielleicht wurde mittlerweile etwas an der DIN VDE geändert, denn nach der aktuellen DIN VDE 0100-510 geht nun hervor, dass ...Bei Kabeln/Leitungen und flexiblen Leitungen mit zwei bis fünf Adern, die in Hilfs- oder Steuerstromkreisen verwendet werden, die keinen blauen Leiter besitzen, darf einer der Leiter als Neutralleiter verwendet werden. ANMERKUNG Dies ist z. B. der Fall bei Adern mehradriger Leitungen mit Ziffernaufdruck anstelle einer Farbkennzeichnung.
Was meint Ihr dazu?
vielleicht wurde mittlerweile etwas an der DIN VDE geändert, denn nach der aktuellen DIN VDE 0100-510 geht nun hervor, dass ...Bei Kabeln/Leitungen und flexiblen Leitungen mit zwei bis fünf Adern, die in Hilfs- oder Steuerstromkreisen verwendet werden, die keinen blauen Leiter besitzen, darf einer der Leiter als Neutralleiter verwendet werden. ANMERKUNG Dies ist z. B. der Fall bei Adern mehradriger Leitungen mit Ziffernaufdruck anstelle einer Farbkennzeichnung.
Was meint Ihr dazu?
MfG
Berner25
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