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Auslegung VDE 0100-410

Verfasst: So 17. Feb 2013, 11:17
von Dieziege
Es geht um die Auslegung des im Anhang befindlichen Abschnitt der VDE 0100-410.
Besonders darum was eine ständige Überwachung bedeutet.
Bedeutet es das ich die Elektroanlage in Regelmäßigen Abständen im Rahmen der BGV A3 Prüfung überwache.
Oder bedeutet es das ich eine permanente Isolationsüberwachung wie Z.B im IT Netz realisiere.

Hintergrund ist das ich die Verantwortung über unsere Firmeninterne Elektroanlage übernehmen soll. Bei uns im TN Netz ist nur der Überstromschutz vorhanden.

Meiner Meinung nach gibt es keine Vernünftige Alternative außer die Nachrüstung eines RCD 30mA für alle Laienstromkreise.

Unser Firmen Führung begründet aber mit diesem Abschnitt der VDE das eine Nachrüstung nicht unbedingt Notwendig ist.

Jetzt bin ich mal gespannt auf eure Auslegung dieses Abschnittes.

Re: Auslegung VDE 0100-410

Verfasst: So 17. Feb 2013, 18:03
von princemichi
Hallo Steffen,

also ich stehe in meiner Firma vor exakte dem gleichen Problem. Und wie ein Richter solche Situationen mit einer vEFK bewertet muss ich dir sicher nicht erklären!

Unterm Strich werden bei uns nach und nach immer mehr Stromkreise nachgerüstet. Neue Stromkreise sowieso. Zu deiner Sicherheit: Bewaffne dich mit einem P-Touch und beschrifte soviele Steckdosen wie du finden kannst und beschrifte diese entsprechend.

Grüße!

Re: Auslegung VDE 0100-410

Verfasst: So 17. Feb 2013, 20:22
von Toddybaer
Hallo,

also eine Nachrüstpflicht gibt es meines Wissens nur für Badezimmer.
An deiner Anlage musst du also ersteinmal nix verändern, Vorrausgesetzt sie entsprach zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den anerkannten Regeln der Technik und wurde seit dem nicht verändert.
Z. B. Umbauten, Nutzungsänderungen, Erweiterungen, die Nutzung der STeckdosen durch andere Geräte u.s.w.
Messtechnisch nachzuweisen das die Anlage OK ist ist ja nicht näher beschrieben. Dies könnte z.B. durch regelmäßige Messungen erfolgen. Meiner Meinung nach wäre da aber eine dauerhafte Ableitstrommessung besser für geeignet, da sie den Zustand der Anlage über die gesammte Betriebszeit überwacht.

Also Wenn die Anlage immernoch so ist wie zur Zeit der Errichtung ( und hier wird´s wohl schon schwierig) dann musst du nicht nachrüsten. Jedenfalls nach VDE nicht zwingend. Anders sieht es eventuell in Bezug auf die für deinen Bereich zuständigen BG und deren Vorschriften aus.
Ausserdem wirst DU dir im Falle eines Personenschadens die Frage vom Statsanwalt gefallen lassen müssen:
"SIE wusste das die Anlage in dem zustand nicht den neuesten Regeln der Technik entspricht und SIE wussten das dardurch eine Gefährdung entstehen könnte. SIE waren in der Positon etwas an diesem Zustand zu änder. Warum haben sie nichts zur Veringerung des Gefahrenpotentials unternommen?
SIE haben wissentlich die Gesundheit ihrer Mitarbeiter und Kollegen gefährdet"


MFG Thorsten

Re: Auslegung VDE 0100-410

Verfasst: So 17. Feb 2013, 21:15
von kurzschluss
Wenn ich mir unsere "Bude" so ansehe kann ich nur von solch "Schlupflöchern" abraten
Wie haben rund 350 Leute, 2 Werke mit x Hallen / Abteilungen

- Da wird schnell mal eine Anlage gekauft / aufgestellt die man dann evtl. erst nach 12Monaten sieht weil man gerade die BGV macht
- Arbeitsplätze werden einfach mal umgebaut
- Büros, da kommt mal schnell der WK von daheim mit
- EDV Abteilung, die verteilen 3er Steckdosen wie Kaugummi
- Geräte werden bis zum totalen Exitus betrieben da der Gute Bediener ja fertig werden muss

usw.

Ich würde mich auf solch Sachen nur einlassen wenn solch Dinge generell per Betriebsanweisungen geregelt wären das die (V) EFK das sagen hat und selbst da muss man sich dies schon gut überlegen.
Denn wenn alles angemeldet werden muss kann man auch schnell in Arbeit / Papier ersticken..

Und die Kosten für die FI´s / Umrüstung vs Jahresumsatz in Verhältnis Sicherheit und evtl Unfall rechnet dir immer jemand vor wenn was passiert ist

Re: Auslegung VDE 0100-410

Verfasst: So 18. Jan 2015, 04:29
von heicogehring
Ich möchte Euch allen kurz (oder auch lang) antworten.
Es ist grandios, wie Ihr Euch mit den Vorschriften beschäftigt.
ABER:
Nirgends steht geschrieben "Mache die Fehler anderer weg!" - ausser für den Meister!
Gibt es einen Auftrag "Installiere eine neue Steckdose!" wird für diese Steckdose oder den entsprechenden Stromkreis ein RCD vor geschaltet - ganz klar.
Ist eine Anlage HV, UV oder auch eine einzelne Steckdose nicht im Ordnungsgemässen Zustand, ist dies Sache des Betreibers (Eigentümer).
Führt Ihr eine Arbeit aus, macht Ihr es nach Vorschrift - was vorhanden ist, geht Euch nichts an - bis Euch jemand den Auftrag erteilt " Bring die Anlage auf den neuesen Stand" - dann seid Ihr in der Pflicht die geltenden Normen anzuwenden. Heisst der Auftrag die Anlage in Ordnung zu bringen, bedeutet es nicht "auf den neuesten Stand".
FG Heico

Re: Auslegung VDE 0100-410

Verfasst: Mi 8. Apr 2015, 00:50
von ac dc master
die aussage ist leider falsch !!!!!
wenn ich eine anlage in Ordnung bringe, muß ich diese den ordnungsgemäßen zustand rep. und instand setzen. und zwar so, das es für den jetzigen zustand eine zufriedenstellende betriebsmäßige Anwendung erlaubt.

wenn aber die Instandsetzung nicht mehr der jetzigen Vorschriften entsprechen kann, weil es keine eindeutige Zuordnung oder sicherheitsrelevante Ergebnisse verbrigt, muß ich die anlage auf den neusten stand der Technik bringen. das steht aber auch in der VDE 0100 drin.