Seite 1 von 1

Niederspannungshauptverteilung kleiner 1kv Elektrischen Betriebsraum

Verfasst: Mo 23. Jan 2017, 20:51
von Domm5983
Hallo zusammen,

In meiner Firma wird eine neue Lager Halle gebaut (Pappe und Verpackungsmaterial) soll dort gelagert und verarbeitet werden. Meine Frage ist ob die
Niederspannungshauptverteilung in ein extra Elektrischen Betriebsraum stehen muss oder frei zugänglich in der Halle. Ich konnte leider nur was finden wenn die Verteilung größer 1kv sind.

Für Infos wäre ich Dankbar.

Grüße

Dominik

Re: Niederspannungshauptverteilung kleiner 1kv Elektrischen Betriebsraum

Verfasst: Di 24. Jan 2017, 08:14
von Siplex
Hallo Dominik,

um die Frage beantworten zu können, muss diese erst noch weiter konkretisiert werden. Das heisst, handelt es sich um eine offene Schaltanlage (NH Trenner) oder ein reiner Unterverteiler mit Sicherungen? Wer soll Zugang zu der Verteilung haben bzw. darf ein elektrotechnischer Laie an die Anlage ran?

Gruß
Siplex

Re: Niederspannungshauptverteilung kleiner 1kv Elektrischen Betriebsraum

Verfasst: Di 24. Jan 2017, 09:34
von Domm5983
Hallo Siplex,

Es werden auch NH Trenner verbaut, Größe 00 - 1. An die Trenner kommt man aber nur wenn man die Schaltschranktür öffnet (abgeschlossen). Die Unterverteilung ist nicht für elektrische Laie gedacht.

Grüße

Dominik

Re: Niederspannungshauptverteilung kleiner 1kv Elektrischen Betriebsraum

Verfasst: Di 24. Jan 2017, 10:01
von Joh89
Hi Dominik,

so wie sich das anhört, scheint es sich bei der Anlage um eine "feuergefährdete Betriebsstätte" im Sinne von VDE 0100-420 (Abschnitt 422.3) zu handeln.

Die Einstufung der Anlage liegt in der Verantwortung des Betreibers, wird jedoch in der Praxis durch einen Sachkundigen vorgenommen.

Wenn es also so eine Anlage ist, dann müssen die Schutzeinrichtungen der Stromkreise (also die UV oder die NSHV) außerhalb der feuergefährdeten Betriebsstätte installiert werden.

Nur wenn der Speisepunkt (z.B. die Erdkabeleinspeisung vom Versorger) innerhalb der feuergefährdeten Betriebsstätte liegt, können unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen gemacht werden (siehe hierzu Abschnitt 422.3.10).

Grüße

Joh