Hausanschlussraum, Lagerung von Gegenständen
Verfasst: Sa 26. Jan 2013, 14:14
Hallo Meister,
es geht um die mißbräuchliche Verwendung der Hausanschlussräume als Lager in unserem Mehrfamilienhaus.
Es handelt sich um zwei große MFH mit jeweils über 20 Wohneinheiten. Beide Häuser haben einen Hausanschlussraum mit den üblichen Installationen wie: Hausanschlusskasten, Zählerkasten/Unterverteilung, Schaltkasten Treppenhauslicht/Kellergangbeleuchtung, Revisionöffnung Abwasser, Wasserzähler
Der Verwalter meint, daß dort beliebig alles gelagert werden dürfte, wenn 1,2m Platz vor den Zählern gelassen wird.
Nach meinen bisher gesammelten Informationen handelt es sich bei Hausanschlussräumen
um spezielle Räume, die nur diesem einen Zweck (Hausanschluss) dienen.
Dieses ergibt sich aus der TAB NS Nord und der DIN 18012 Abs.2.1 „ Der Hausanschlußraum ist der Raum eines Gebäudes, der zur Einführung der Anschlußleitungen für die Ver/-Entsorgung des Gebäudes bestimmt ist und in dem die erforderlichen Anschlußeinrichtungen und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen untergebracht sind.“
Aus Anhang A2 der TAB geht hervor, daß der 1,2m einzuhaltene Abstand von dem Hausanschlußkasten/Zählern die freizubleibende Bedienfläche bildet. Nur außerhalb dieser Fläche dürfen sich weitere Einbau-/und Betriebseinrichtungen befinden.
Von losen ortsveränderlichen Gegenständen ist dort keine Rede !
Der örtliche Energieversorger gibt nur telefonisch die Auskunft, daß dort keine Sachen gelagert werden dürfen.
Meiner Auffassung nach geht es nicht nur um eine sichere Bedienbarkeit der Anlagen sondern auch um Brandschutz/Elektrobrandschutz z.B. im Brandfall Funktionserhalt der Treppenhausbeleuchtung aber auch um Brandausbreitung durch Brände die aus Kurzschlüssen/Blitzschlag entstehen können.
Frage: Dürfen Gegenstände im Hausanschlußraum gelagert werden ?
Ist die 1,2m Abstandslinie vom HAK/Zählern eine „Einlagerungslinie“?!
Wo finde ich noch Informationen über Sicherheitsanforderungen für solche Räume ?
Gruß Emmy64
es geht um die mißbräuchliche Verwendung der Hausanschlussräume als Lager in unserem Mehrfamilienhaus.
Es handelt sich um zwei große MFH mit jeweils über 20 Wohneinheiten. Beide Häuser haben einen Hausanschlussraum mit den üblichen Installationen wie: Hausanschlusskasten, Zählerkasten/Unterverteilung, Schaltkasten Treppenhauslicht/Kellergangbeleuchtung, Revisionöffnung Abwasser, Wasserzähler
Der Verwalter meint, daß dort beliebig alles gelagert werden dürfte, wenn 1,2m Platz vor den Zählern gelassen wird.
Nach meinen bisher gesammelten Informationen handelt es sich bei Hausanschlussräumen
um spezielle Räume, die nur diesem einen Zweck (Hausanschluss) dienen.
Dieses ergibt sich aus der TAB NS Nord und der DIN 18012 Abs.2.1 „ Der Hausanschlußraum ist der Raum eines Gebäudes, der zur Einführung der Anschlußleitungen für die Ver/-Entsorgung des Gebäudes bestimmt ist und in dem die erforderlichen Anschlußeinrichtungen und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen untergebracht sind.“
Aus Anhang A2 der TAB geht hervor, daß der 1,2m einzuhaltene Abstand von dem Hausanschlußkasten/Zählern die freizubleibende Bedienfläche bildet. Nur außerhalb dieser Fläche dürfen sich weitere Einbau-/und Betriebseinrichtungen befinden.
Von losen ortsveränderlichen Gegenständen ist dort keine Rede !
Der örtliche Energieversorger gibt nur telefonisch die Auskunft, daß dort keine Sachen gelagert werden dürfen.
Meiner Auffassung nach geht es nicht nur um eine sichere Bedienbarkeit der Anlagen sondern auch um Brandschutz/Elektrobrandschutz z.B. im Brandfall Funktionserhalt der Treppenhausbeleuchtung aber auch um Brandausbreitung durch Brände die aus Kurzschlüssen/Blitzschlag entstehen können.
Frage: Dürfen Gegenstände im Hausanschlußraum gelagert werden ?
Ist die 1,2m Abstandslinie vom HAK/Zählern eine „Einlagerungslinie“?!
Wo finde ich noch Informationen über Sicherheitsanforderungen für solche Räume ?
Gruß Emmy64